Kosten der Abschiebungen von Menschen

immer wieder macht Sachsen Schlagzeilen zu Abschiebungen. Gleichzeitig leben in Sachsen tausende geduldete Menschen.
1. Wie viele Menschen wurden zwischen 2018 und 2021 durch die LDS abgeschoben?
2. Welche Kosten wurden für diese Abschiebungen fällig?
3. In welcher Höhe wurden die Kosten durch Abgeschobene, deren Angehörige oder andere übernommen und zurückgezahlt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. März 2022
  • Frist
    5. April 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: immer wieder ma…
An Landesdirektion Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Abschiebungen von Menschen [#242242]
Datum
1. März 2022 19:10
An
Landesdirektion Sachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
immer wieder macht Sachsen Schlagzeilen zu Abschiebungen. Gleichzeitig leben in Sachsen tausende geduldete Menschen. 1. Wie viele Menschen wurden zwischen 2018 und 2021 durch die LDS abgeschoben? 2. Welche Kosten wurden für diese Abschiebungen fällig? 3. In welcher Höhe wurden die Kosten durch Abgeschobene, deren Angehörige oder andere übernommen und zurückgezahlt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242242/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesdirektion Sachsen
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 1. März 2022 an die Poststelle der Landesdirektion Sachsen wurde der Abteil…
Von
Landesdirektion Sachsen
Betreff
Kosten der Abschiebungen von Menschen
Datum
30. März 2022 08:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,6 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 1. März 2022 an die Poststelle der Landesdirektion Sachsen wurde der Abteilung 6 zuständigkeitshalber zugeleitet. Ihre darin aufgeführten Fragen beantworte ich im Auftrag wie folgt: 1. Wie viele Menschen wurden zwischen 2018 und 2021 durch die LDS abgeschoben? Von 2018 bis 2021 haben wurden seitens der LDS 3260 Personen abgeschoben. 1. Welche Kosten wurden für diese Abschiebungen fällig? Bezüglich Kosten für gescheiterte Rückführungen verweise ich auf die Quartals-Anfragen der AfD-Fraktion (zuletzt Kleine Anfrage (KA) 7/8712); hier wird auf die Kosten zum jeweiligen Quartalsstand verwiesen. Die Abschiebungskosten können nicht beziffert werden. Zum Jahresende 2021 verweise ich hier auf die Antwort zur KA 7/8712, zum Jahresende 2020 auf die KA 7/5052, zum Jahresende 2019 auf die KA 7/1195 und zum Jahresende 2018 auf die KA 6/16247. Alle Kleinen Anfragen sind von der Internetseite des Sächsischen Landtages abrufbar. 1. In welcher Höhe wurden die Kosten durch Abgeschobene, deren Angehörige oder andere übernommen und zurückgezahlt? Eine Aufstellung der von Ihnen abgefragten Kosten nach Höhe und Zweck ist nicht möglich, da die Einnahmen aus Leistungsbescheiden u.a. auch Kosten anderer Behörden enthalten und allein schon deshalb die reine Höhe der Einzahlungen nicht widerspiegeln. Zudem werden Leistungsbescheide auch in Raten bedient - teilweise über Zeiträume von über 10 Jahren. Freundliche Grüße