Kosten der AfD-Fraktion im Märkischen Kreis

Nachfolgende vom Kreis getragene Kosten der AfD-Fraktion im Märkischen Kreis während der aktuellen Wahlperiode:

- Personalkosten der AfD-Fraktion
- Kosten von Kaffee und Keksen, etc. bei Sitzungen der AfD-Fraktion
- Aufwandsentschädigung und Spesen der Repräsentanten der Fraktion
- Ausgaben für Berater
- Reisekosten
- Summe für Mahlzeiten von Repräsentanten der AfD-Fraktion
- Kosten für Büroausstattung wie Möbel, IT, etc.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. Januar 2022
  • Frist
    16. Februar 2022
  • Kosten dieser Information:
    150,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der AfD-Fraktion im Märkischen Kreis [#237636]
Datum
14. Januar 2022 20:38
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nachfolgende vom Kreis getragene Kosten der AfD-Fraktion im Märkischen Kreis während der aktuellen Wahlperiode: - Personalkosten der AfD-Fraktion - Kosten von Kaffee und Keksen, etc. bei Sitzungen der AfD-Fraktion - Aufwandsentschädigung und Spesen der Repräsentanten der Fraktion - Ausgaben für Berater - Reisekosten - Summe für Mahlzeiten von Repräsentanten der AfD-Fraktion - Kosten für Büroausstattung wie Möbel, IT, etc.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237636 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237636/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Erhalt Ihres o.g. Antrags nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs …
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 14.01.2022 - Kosten der AfD-Fraktion im Märkischen Kreis [#237636]
Datum
21. Januar 2022 12:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Erhalt Ihres o.g. Antrags nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) vom 14.01.2022. Dazu teile ich Ihnen zunächst wie von Ihnen angefordert mit, dass es sich bei der von Ihnen gewünschten Aktenauskunft um eine umfassende schriftliche Auskunft mit erheblichem Verwaltungsaufwand handelt, für die gemäß Ziff. 1.3.2 des Gebührentarifs (Anlage 1 zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) eine Gebühr zwischen 10 - 500 € erhoben werden kann. Ein erheblicher Verwaltungsaufwand ist anzunehmen, da eine umfassende Aktenrecherche durch eine/n Bediensteten des gehobenen Verwaltungsdienstes erfolgen müsste und die Zusammenstellung der Daten aus unterschiedlichen Fachbereichen bzw. Fachdiensten der Kreisverwaltung erforderlich wäre. Die Ihnen entstehenden Gebühren zur Beantwortung Ihres Antrags können daher derzeit nur geschätzt werden und würden voraussichtlich im Rahmen von 100,00 € bis 150,00€ liegen. Die tatsächliche Gebührenhöhe kann erst abschließend anhand des tatsächlichen Aufwands festgesetzt werden. Von der Gebührenerhebung kann im Übrigen nicht abgesehen werden, da Billigkeitsgründe, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, nicht vorliegen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihr Antrag nach dem IFG NRW in Anbetracht der voraussichtlich zu erhebenden Gebühren bearbeitet werden soll. Sofern ich bis zum 31.01.2022 von Ihnen hierzu keine weitere Nachricht erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen. Mit freundlichen Grüßen