Kosten der anwaltlichen Vertretung durch die Großkanzlei White and Case anlässlich des Baus der Bundesautobahn A 100

eine detaillierte und vollumfängliche Aufstellung sämtlicher Kosten, die von 2014 bis heute für die Beratung und anwaltliche Vertretung durch die Anwaltskanzlei White and Case im Zusammenhang mit dem 16. Bauabschnitt der BAB 100 entstanden sind.

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  • Datum
    18. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
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Betreff
Kosten der anwaltlichen Vertretung durch die Großkanzlei White and Case anlässlich des Baus der Bundesautobahn A 100 [#195480]
Datum
18. August 2020 13:00
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine detaillierte und vollumfängliche Aufstellung sämtlicher Kosten, die von 2014 bis heute für die Beratung und anwaltliche Vertretung durch die Anwaltskanzlei White and Case im Zusammenhang mit dem 16. Bauabschnitt der BAB 100 entstanden sind.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195480/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte wenden Sie sich zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verke…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: Kosten der anwaltlichen Vertretung durch die Großkanzlei White and Case anlässlich des Baus der Bundesautobahn A 100 [#195480]
Datum
18. August 2020 13:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte wenden Sie sich zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen