Kosten der Aufnahme von Flüchtlingen

Bitte teilen Sie mir mit, welche Kosten im Jahr 2013 und 2014 aufgebracht werden mussten, um Flüchtlingen in Berlin Unterkunft und Versorgung zu gewähren. Hierbei bitte ich auch um die Einbeziehung von Kosten für den Bau von Gebäuden oder Ähnlichem.
Zusätzlich bitte ich um Informationen dazu, wie viele Flüchtlinge in den beiden Jahren aufgenommen und untergebracht wurden. Wie vielen dieser Flüchtlinge wurden die Anträge (Asyl oder ähnliches) Abgelehnt.
Welche Kosten sind durch die Rückreisekosten der Abgelehnten Flüchtlinge entstanden.
Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Anträge in den beiden Jahren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Mai 2015
  • Frist
    3. Juli 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Aufnahme von Flüchtlingen [#10054]
Datum
31. Mai 2015 18:52
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, welche Kosten im Jahr 2013 und 2014 aufgebracht werden mussten, um Flüchtlingen in Berlin Unterkunft und Versorgung zu gewähren. Hierbei bitte ich auch um die Einbeziehung von Kosten für den Bau von Gebäuden oder Ähnlichem. Zusätzlich bitte ich um Informationen dazu, wie viele Flüchtlinge in den beiden Jahren aufgenommen und untergebracht wurden. Wie vielen dieser Flüchtlinge wurden die Anträge (Asyl oder ähnliches) Abgelehnt. Welche Kosten sind durch die Rückreisekosten der Abgelehnten Flüchtlinge entstanden. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Anträge in den beiden Jahren.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten der Aufnahme von Flüchtlingen"…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten der Aufnahme von Flüchtlingen [#10054]
Datum
12. August 2015 21:50
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten der Aufnahme von Flüchtlingen" vom 31.05.2015 (#10054) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mail wurde mir zur Kenntnis und Prüfung weitergeleitet. Da mir jedoch Ihr Bezugs…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
AW: Kosten der Aufnahme von Flüchtlingen [#10054]
Datum
18. August 2015 10:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mail wurde mir zur Kenntnis und Prüfung weitergeleitet. Da mir jedoch Ihr Bezugsschreiben - Schreiben v. 31.5.2015 - nicht vorliegt bitte ich Sie, mir dieses per Mail - <<E-Mail-Adresse>> oder Fax - FaxNr.: 90229-1099 zuzuleiten. Vorab vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei sende ich ihnen wie gewünscht das Schreiben vom 31.05.2015: "Anfrage n…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Kosten der Aufnahme von Flüchtlingen [#10054]
Datum
18. August 2015 13:34
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei sende ich ihnen wie gewünscht das Schreiben vom 31.05.2015: "Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie mir mit, welche Kosten im Jahr 2013 und 2014 aufgebracht werden mussten, um Flüchtlingen in Berlin Unterkunft und Versorgung zu gewähren. Hierbei bitte ich auch um die Einbeziehung von Kosten für den Bau von Gebäuden oder Ähnlichem. Zusätzlich bitte ich um Informationen dazu, wie viele Flüchtlinge in den beiden Jahren aufgenommen und untergebracht wurden. Wie vielen dieser Flüchtlinge wurden die Anträge (Asyl oder ähnliches) Abgelehnt. Welche Kosten sind durch die Rückreisekosten der Abgelehnten Flüchtlinge entstanden. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Anträge in den beiden Jahren. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die erneute Zuleitung Ihres Schreibens vom 31.05.2015. Ihr Anliegen w…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
Kosten der Aufnahme von Flüchtlingen [#10054] - Eingangsbestätigung
Datum
20. August 2015 17:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die erneute Zuleitung Ihres Schreibens vom 31.05.2015. Ihr Anliegen wurde dem in der Sache zuständigen Bereich zK und Prüfung zugeleitet. Bitte haben Sie noch etwas Geduld, Sie erhalten direkt aus dem Fachbereich Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten der Aufnahme von Flüchtlingen"…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten der Aufnahme von Flüchtlingen [#10054] - Eingangsbestätigung [#10054]
Datum
1. November 2015 01:54
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten der Aufnahme von Flüchtlingen" vom 31.05.2015 (#10054) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 122 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten der Aufnahme von Flüchtlingen"…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Kosten der Aufnahme von Flüchtlingen [#10054] - Eingangsbestätigung [#10054]
Datum
1. November 2015 01:54
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten der Aufnahme von Flüchtlingen" vom 31.05.2015 (#10054) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 122 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Ihr Antrag nach dem IFG
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG
Datum
5. November 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,4 MB