Kosten der Briefaktion des Bürgermeisters zugunsten der Deutschen Glasfaser und sämtliche Korrespondenz

Anfrage an: Gemeinde Willstätt

Die Anfrage bezieht sich auf die Briefaktion des Bürgermeisters zugunsten der Firma Deutsche Glasfaser zum Thema Nachfragebündelung Glasfaser in Willstätt. Der Bürgermeister benutzt Briefpapier der Gemeinde Willstätt und bewirbt Produkte der Firma Deutsche Glasfaser mit u.a. folgenden Worten:

[...]
Ich bitte Sie eindringlich darum: Nutzen Sie die Chance, die sich bietet und informieren Sie sich. Ich würde mich freuen, wenn Sie mithelfen die Gemeinde Willstätt digital zukunftsfähig zu machen.
[...]

Der Verwaltungschef der Gemeinde greift also einseitig den Wettbewerb ein. Es stellt sich somit die Frage welche Kosten sich durch diese Aktion für den Steuerzahlenden ergeben haben und ob Inhalte des Schreiben und/oder dessen Kosten von der Firma Deutsche Glasfaser übernommen wurden.

Weiterhin bitte ich Sie im Rahmen des Landesinformationsfreiheitsgesetz um Akteneinsicht in sämtliche Korrespondenzen, Nebenabsprachen und Vertragsentwürfe mit der privatwirtschaftlichen Firma Deutsche Glasfaser.

Bitte fügen Sie mir ebenso die Korrespondenzen mit dem Landkreis Ortenau bei, auf Grundlage welcher sich der Gemeinderat zum "Ausbruch aus dem kommunalen Korsett" entschlossen hat (siehe Artikel im BNN, abrufbar unter https://bnn.de/mittelbaden/ortenau/willstaett/die-deutsche-glasfaser-will-willstaett-das-schnelle-internet-bringen).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. September 2021
  • Frist
    23. Oktober 2021
  • Kosten dieser Information:
    225,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anfrage be…
An Gemeinde Willstätt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Briefaktion des Bürgermeisters zugunsten der Deutschen Glasfaser und sämtliche Korrespondenz [#228644]
Datum
21. September 2021 17:01
An
Gemeinde Willstätt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anfrage bezieht sich auf die Briefaktion des Bürgermeisters zugunsten der Firma Deutsche Glasfaser zum Thema Nachfragebündelung Glasfaser in Willstätt. Der Bürgermeister benutzt Briefpapier der Gemeinde Willstätt und bewirbt Produkte der Firma Deutsche Glasfaser mit u.a. folgenden Worten: [...] Ich bitte Sie eindringlich darum: Nutzen Sie die Chance, die sich bietet und informieren Sie sich. Ich würde mich freuen, wenn Sie mithelfen die Gemeinde Willstätt digital zukunftsfähig zu machen. [...] Der Verwaltungschef der Gemeinde greift also einseitig den Wettbewerb ein. Es stellt sich somit die Frage welche Kosten sich durch diese Aktion für den Steuerzahlenden ergeben haben und ob Inhalte des Schreiben und/oder dessen Kosten von der Firma Deutsche Glasfaser übernommen wurden. Weiterhin bitte ich Sie im Rahmen des Landesinformationsfreiheitsgesetz um Akteneinsicht in sämtliche Korrespondenzen, Nebenabsprachen und Vertragsentwürfe mit der privatwirtschaftlichen Firma Deutsche Glasfaser. Bitte fügen Sie mir ebenso die Korrespondenzen mit dem Landkreis Ortenau bei, auf Grundlage welcher sich der Gemeinderat zum "Ausbruch aus dem kommunalen Korsett" entschlossen hat (siehe Artikel im BNN, abrufbar unter https://bnn.de/mittelbaden/ortenau/willstaett/die-deutsche-glasfaser-will-willstaett-das-schnelle-internet-bringen).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228644/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gemeinde Willstätt
[geschwärzt], zunächst bitte ich um Nachsicht für die leicht verspätete Reaktion. Mit der Durchführung der Bundes…
Von
Gemeinde Willstätt
Betreff
Kosten der Briefaktion des Bürgermeisters zugunsten der Deutschen Glasfaser und sämtliche Korrespondenz [#228644]
Datum
28. September 2021 09:47
Status
Warte auf Antwort
[geschwärzt], zunächst bitte ich um Nachsicht für die leicht verspätete Reaktion. Mit der Durchführung der Bundestagswahl und des parallel stattfindenden Bürgerentscheids hatten wir alle Hände voll zu tun, so dass ich mich erst heute Ihrem Anliegen widmen kann. Die von Ihnen angesprochene Briefaktion der "Deutsche Glasfaser" wurde zu 100% von der Firma übernommen. Bürgermeister Huber bekam einen Textvorschlag, den er überarbeitet hat. Vervielfältigung und Versand lag bei dem Unternehmen. Ihnen ist sicherlich bekannt, dass die Versorgung mit Telekommunikation nicht zu den gesetzlichen Aufgaben einer Kommune gehört. Selbstverständlich ist es aber unser dringendes Bestreben, die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Willstätt und damit auch die Gemeinde selbst wettbewerbs- und zukunftsfähig zu machen. Dazu gehört auch die Versorgung mit adäquaten Breitbandanschlussmöglichkeiten. Sie finden weitere Erläuterungen in unserem Ratsinformationssystem bei der Gemeinderatssitzung am 14. Juli 2021. Sitzungen (ris-portal.de)<https://willstaett.ris-portal.de/web/guest/sitzungen?sitzungId=53751&th_currentYear=2021&th_currentMonth=6&th_currentDay=14&th_viewMode=viewList&th_filterId=&th_filterMySitzungen=false&th_filterCustomEvents=false> Bezüglich der von Ihnen angestrebten Akteneinsicht nach dem LIFG kann ich Ihnen mitteilen, dass wir bei Vollzug mit Kosten von etwa 225 Euro rechnen. Wir schätzen dafür als Aufwand 1,5 Stunden zuzüglich Schreibgebühren. Da die Sachbearbeitung direkt beim Bürgermeister liegt, ist der Verrechnungsbetrag leider sehr hoch. Bitte teilen Sie mir deswegen mit, ob Sie die Anfrage weiter aufrecht erhalten. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]!" [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt]

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[geschwärzt], herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde in den kommenden Wochen auf Ihre Nachricht zurü…
An Gemeinde Willstätt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten der Briefaktion des Bürgermeisters zugunsten der Deutschen Glasfaser und sämtliche Korrespondenz [#228644]
Datum
5. Oktober 2021 19:19
An
Gemeinde Willstätt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
[geschwärzt], herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde in den kommenden Wochen auf Ihre Nachricht zurückkommen und zwischenzeitlich prüfen, ob durch eine Sammelspende die berechneten Vollzugsgebühren bereitgestellt werden können. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 228644 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]