Sehr geehrter Herr Möritz,
auf Ihre Anfrage vom 28.10.2020 antworte ich Ihnen im Auftrag der Leitung
wie folgt:
Die gesamten Kosten für die Entwicklung der Seite
http://mach-dich-schlau.tips/ durch externe Agenturen belaufen sich auf
insgesamt 12.928 EUR. Es fallen keine jährlich laufenden Gebühren an. Die
Gesamtkosten der Kampagne belaufen sich insgesamt (inklusive
Nachbeauftragung) auf 71.590,56 EUR (inkl.16 % MWst) und lassen sich wie
folgt aufschlüsseln:
Creatives / Content-Produktion und -Distribution, Setup Microsite/Social
Wall: 12.928 EUR + 16 % MWst = 14.996,48 EUR
Media / Influencer-Honorare / Anzeigen-Budget: 25.860 EUR + 16 % MWst =
29.997,60 EUR
Kampagnen- & Projektmanagement / Redaktion, Monitoring & Reporting: 12.928
EUR + 16 % MWst = 14.996,48 EUR
Redaktionelle Betreuung & Nachbereitung während des Kampagnenzeitraums (4
Wochen) im Rahmen einer Nachbeauftragung: 10.000 EUR + 16 % MWst = 11.600
EUR (noch nicht bezahlt)
Eine Tabelle mit der genauen Kostenaufstellung, die die Agentur
abgerechnet hat, übersende ich im Anhang.
(Siehe angehängte Datei: Übersicht Leistungen Zahlungen.xlsx)
Die Haushaltsmittel wurden der BZgA im Rahmen des Bundeshaushaltes im
Kapitel 1503 Titel 53103 zur Verfügung gestellt.
.
Ihre Anfrage:
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kosten der Cannabispräventionskampagne „Mach Dich Schlau“.
Schlüsseln Sie diese bitte bestmöglich in einzelne Teile auf und teilen
Sie mir wenn möglich mit, aus welchem Etat das Geld stammt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des
Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie
§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne
des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit
Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein,
möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu
erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um
eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den
anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht
berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG
und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich,
spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist
nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist
informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich
widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten
Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der
Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre
Mühe!
Mit freundlichen Grüßen