Kosten der Cannabispräventionskampagne „Mach Dich Schlau“

Die Kosten der Cannabispräventionskampagne „Mach Dich Schlau“.

Schlüsseln Sie diese bitte bestmöglich in einzelne Teile auf und teilen Sie mir wenn möglich mit, aus welchem Etat das Geld stammt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • 3 Follower:innen
Tobias Möritz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kosten der C…
An Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Details
Von
Tobias Möritz
Betreff
Kosten der Cannabispräventionskampagne „Mach Dich Schlau“ [#201882]
Datum
28. Oktober 2020 15:31
An
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kosten der Cannabispräventionskampagne „Mach Dich Schlau“. Schlüsseln Sie diese bitte bestmöglich in einzelne Teile auf und teilen Sie mir wenn möglich mit, aus welchem Etat das Geld stammt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Möritz Anfragenr: 201882 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201882/ Postanschrift Tobias Möritz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Möritz
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir schnellstmöglich bearbeiten und Ihnen eine R…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Antwort: Kosten der Cannabispräventionskampagne „Mach Dich Schlau“ [#201882]
Datum
28. Oktober 2020 15:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir schnellstmöglich bearbeiten und Ihnen eine Rückmeldung geben werden. Bei Anfragen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ finden Sie Informationen auf www.infektionsschutz.de. Bitte überprüfen Sie vorab, ob Sie dort nicht schon rasch eine Antwort finden können. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen zum neuartigen Coronavirus oder zum Infektionsschutz allgemein haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Infektionsschutzteam unter <<E-Mail-Adresse>>. Ihre heutige Mail wird nicht weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass die BZgA Informationen für die Allgemeinbevölkerung zur Verfügung stellt, jedoch keine Individualberatung oder medizinische Beratung durchführen kann. Zu allen anderen Anfragen zu BZgA-Themen, die nicht das Thema neuartiger Coronavirus betreffen, werden Sie eine Antwort aus dem jeweiligen Fachbereich erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr geehrter Herr Möritz, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheits…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Eingangsbestätigung WG: Kosten der Cannabispräventionskampagne „Mach Dich Schlau“ [#201882]
Datum
4. November 2020 08:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Möritz, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 28.10.2020, gerichtet an <<E-Mail-Adresse>>. Diese ist mir zur Bearbeitung weitergeleitet worden. Für die Beantwortung der Frage benötigen wir etwas Zeit. Wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Tobias Möritz
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten der Cannabispräventionskampagne „…
An Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Details
Von
Tobias Möritz
Betreff
AW: Eingangsbestätigung WG: Kosten der Cannabispräventionskampagne „Mach Dich Schlau“ [#201882]
Datum
1. Dezember 2020 11:32
An
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten der Cannabispräventionskampagne „Mach Dich Schlau““ vom 28.10.2020 (#201882) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tobias Möritz Anfragenr: 201882 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201882/

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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
IFG Anfrage Nr: 201882 Sehr geehrter Herr Möritz, auf Ihre Anfrage vom 28.10.2020 antworte ich Ihnen im Auftrag d…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
IFG Anfrage Nr: 201882
Datum
11. Januar 2021 13:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Möritz, auf Ihre Anfrage vom 28.10.2020 antworte ich Ihnen im Auftrag der Leitung wie folgt: Die gesamten Kosten für die Entwicklung der Seite http://mach-dich-schlau.tips/ durch externe Agenturen belaufen sich auf insgesamt 12.928 EUR. Es fallen keine jährlich laufenden Gebühren an. Die Gesamtkosten der Kampagne belaufen sich insgesamt (inklusive Nachbeauftragung) auf 71.590,56 EUR (inkl.16 % MWst) und lassen sich wie folgt aufschlüsseln: Creatives / Content-Produktion und -Distribution, Setup Microsite/Social Wall: 12.928 EUR + 16 % MWst = 14.996,48 EUR Media / Influencer-Honorare / Anzeigen-Budget: 25.860 EUR + 16 % MWst = 29.997,60 EUR Kampagnen- & Projektmanagement / Redaktion, Monitoring & Reporting: 12.928 EUR + 16 % MWst = 14.996,48 EUR Redaktionelle Betreuung & Nachbereitung während des Kampagnenzeitraums (4 Wochen) im Rahmen einer Nachbeauftragung: 10.000 EUR + 16 % MWst = 11.600 EUR (noch nicht bezahlt) Eine Tabelle mit der genauen Kostenaufstellung, die die Agentur abgerechnet hat, übersende ich im Anhang. (Siehe angehängte Datei: Übersicht Leistungen Zahlungen.xlsx) Die Haushaltsmittel wurden der BZgA im Rahmen des Bundeshaushaltes im Kapitel 1503 Titel 53103 zur Verfügung gestellt. . Ihre Anfrage: "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kosten der Cannabispräventionskampagne „Mach Dich Schlau“. Schlüsseln Sie diese bitte bestmöglich in einzelne Teile auf und teilen Sie mir wenn möglich mit, aus welchem Etat das Geld stammt. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen