Kosten der eGK für AsylbewerberInnen ab dem 1. Monat

Eine schriftliche Auskunft auf die untenstehenden Fragen. Diese beziehen sich auf diejenigen nordrhein-westfälischen Kommunen, die bis dato der Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge gegen Kostenerstattung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch V beigetreten sind und die elektronische Gesundheitskarte für AsylbewerberInnen ab dem ersten Monat eingeführt haben*.

1) Wie haben sich die Behandlungskosten nach AsylbLG §§ 4 und 6 seit Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Vergleich zu der Zeit vor der Einführung verändert, gemittelt an der Anzahl der vom AsylbLG abgesicherten AsylbewerberInnen?

2) Wie hoch waren die Verwaltungskosten, die den Krankenkassen zur Umsetzung der genannten Leistungen erstattet wurden (Fallkostenpauschale und Gesamtkosten)?

3) Konnten durch die Umstellung auf die elektronische Gesundheitskarte für AsylbewerberInnen in den lokalen Sozialämtern Stellen eingespart werden?

*Meiner Kenntnis nach sind dies Alsdorf, Bocholt, Bochum, Bonn, Bornheim, Dülmen, Düsseldorf, Gevelsberg, Gladbeck, Hennef, Herdecke, Köln, Mönchengladbach, Monheim, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neukirchen-Vluyn, Recklinghausen (ab. 1.1.2019), Remscheid, Sprockhövel (bis 30.06.2018), St. Augustin, Troisdorf und Wetter.

Vielen Dank für die Auskunft!

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  • Datum
    2. August 2020
  • Frist
    5. September 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Kosten der eGK für AsylbewerberInnen ab dem 1. Monat [#194126]
Datum
2. August 2020 20:26
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine schriftliche Auskunft auf die untenstehenden Fragen. Diese beziehen sich auf diejenigen nordrhein-westfälischen Kommunen, die bis dato der Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge gegen Kostenerstattung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch V beigetreten sind und die elektronische Gesundheitskarte für AsylbewerberInnen ab dem ersten Monat eingeführt haben*. 1) Wie haben sich die Behandlungskosten nach AsylbLG §§ 4 und 6 seit Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Vergleich zu der Zeit vor der Einführung verändert, gemittelt an der Anzahl der vom AsylbLG abgesicherten AsylbewerberInnen? 2) Wie hoch waren die Verwaltungskosten, die den Krankenkassen zur Umsetzung der genannten Leistungen erstattet wurden (Fallkostenpauschale und Gesamtkosten)? 3) Konnten durch die Umstellung auf die elektronische Gesundheitskarte für AsylbewerberInnen in den lokalen Sozialämtern Stellen eingespart werden? *Meiner Kenntnis nach sind dies Alsdorf, Bocholt, Bochum, Bonn, Bornheim, Dülmen, Düsseldorf, Gevelsberg, Gladbeck, Hennef, Herdecke, Köln, Mönchengladbach, Monheim, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neukirchen-Vluyn, Recklinghausen (ab. 1.1.2019), Remscheid, Sprockhövel (bis 30.06.2018), St. Augustin, Troisdorf und Wetter. Vielen Dank für die Auskunft!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194126/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail vom 02.08.2020. Ihr Auskunftsersuch…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Kosten der eGK für AsylbewerberInnen ab dem 1. Monat [#194126]
Datum
10. August 2020 11:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail vom 02.08.2020. Ihr Auskunftsersuchen wird im hiesigen Referat bearbeitet. Wir kommen unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage leiten wir Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zu. Mit freundlichen G…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Kosten der eGK für AsylbewerberInnen ab dem 1. Monat [#194126]
Datum
19. August 2020 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB
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