Kosten der Energiewende von 2000 bis 2022

Welche Gesamtkosten sind bisher durch die Energiewende von 2000 bis 2022 entstanden? Ich würde gerne eine Auflistung sämtlicher Kosten erhalten, die durch bzw. im Rahmen der Energiewende von 2000 bis 2022 entstanden sind. So z.B. Kosten durch:
- direkte Förderung durch die EEG-Umlage
- Differenz der Systemkosten von Solar & Windenergie und konventionellen Kraftwerken (z.B. auch Integrationskosten, Anbindungskosten, Netzausbau etc.)
- Direkte Subventionen zur Energiewende aus Bundes- oder Landeshaushalten und dem Energie- & Klimafonds (EKF)
- weitere Abgaben auf den Strompreis: Umlagen für Offshore-Haftung, KWKG, §19-StromNEV & Abschaltbare Lasten (auch die gestiegenen Kosten für Redispatch-Maßnahmen bzw. Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen generell).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • 3 Follower:innen
Jonas Meinke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Gesamtkosten sind bisher durch…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Jonas Meinke
Betreff
Kosten der Energiewende von 2000 bis 2022 [#272380]
Datum
8. März 2023 10:01
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Gesamtkosten sind bisher durch die Energiewende von 2000 bis 2022 entstanden? Ich würde gerne eine Auflistung sämtlicher Kosten erhalten, die durch bzw. im Rahmen der Energiewende von 2000 bis 2022 entstanden sind. So z.B. Kosten durch: - direkte Förderung durch die EEG-Umlage - Differenz der Systemkosten von Solar & Windenergie und konventionellen Kraftwerken (z.B. auch Integrationskosten, Anbindungskosten, Netzausbau etc.) - Direkte Subventionen zur Energiewende aus Bundes- oder Landeshaushalten und dem Energie- & Klimafonds (EKF) - weitere Abgaben auf den Strompreis: Umlagen für Offshore-Haftung, KWKG, §19-StromNEV & Abschaltbare Lasten (auch die gestiegenen Kosten für Redispatch-Maßnahmen bzw. Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen generell).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jonas Meinke Anfragenr: 272380 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272380/ Postanschrift Jonas Meinke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jonas Meinke
Jonas Meinke
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten der Energiewende von 2000 bis 2022“ vom 08.03.2023 (#272380…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Jonas Meinke
Betreff
AW: Kosten der Energiewende von 2000 bis 2022 [#272380]
Datum
23. April 2023 21:03
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten der Energiewende von 2000 bis 2022“ vom 08.03.2023 (#272380) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jonas Meinke
Jonas Meinke
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten der Energiewende von 2000 bis 2022“ vom 08.03.2023 (#272380…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Jonas Meinke
Betreff
AW: Kosten der Energiewende von 2000 bis 2022 [#272380]
Datum
28. Mai 2023 11:39
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Nachricht wurde nicht gesendet E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten der Energiewende von 2000 bis 2022“ vom 08.03.2023 (#272380) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Wochen überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jonas Meinke
Jonas Meinke
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten der Energiewende von 2000 bis 2022“ vom 08.03.2023 (#272380…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Jonas Meinke
Betreff
AW: Kosten der Energiewende von 2000 bis 2022 [#272380]
Datum
8. Juni 2023 17:11
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten der Energiewende von 2000 bis 2022“ vom 08.03.2023 (#272380) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Wochen überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jonas Meinke

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Meinke, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. März 2023. Sie fragen unter Berufung au…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Kosten der Energiewende von 2000 bis 2022 [#272380]
Datum
15. Juni 2023 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Meinke, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. März 2023. Sie fragen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), „Kosten der Energiewende von 2000 bis 2022“. Wir verstehen dies als eine Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu amtlichen Informationen im Sinn des § 2 Nummer 1 IFG begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen. Aufgrund der sehr hohen Anzahl an Anfragen kommt es bei der Bearbeitung zu teilweise erheblichen Verzögerungen. Wir danken Ihnen bereits jetzt für Ihre Geduld. Sie fragten nach Gesamtkosten, die bisher durch die Energiewende von 2000 bis 2022 entstanden sind. Die dazu vorhandenen Informationen sind grundsätzlich über zugängliche Quellen einsehbar. Zunächst dürfen wir anmerken, dass die Bundesregierung keine Gesamtkostenrechnung zur Energiewende unternimmt. Eine solche Rechnung hätte sehr hohe methodische Anforderungen und könnte nur zu eingeschränkten Ergebnissen führen. Die Bundesregierung hat sich mit den konzeptionellen Anforderungen einer solcher Rechnung auseinandergesetzt und im 8. Monitoring-Bericht zur Energiewende „Energie der Zukunft“ (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/achter-monitoring-bericht-energie-der-zukunft.pdf?__blob=publicationFile&v=4<http://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/achter-monitoring-bericht-energie-der-zukunft.pdf?__blob=publicationFile&v=4> ) dargelegt. Sehen Sie hierzu den Kasten „Debatte zu Kosten der Energiewende“ ab Seite 161. Sie fragen auch nach Kosten beziehungsweise Ausgaben für verschiedene Einzelpositionen, die insbesondere im Zusammenhang mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung stehen. Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber bieten dazu auf der Seite https://www.netztransparenz.de/ die relevanten Informationen, ebenso der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft: https://www.bdew.de/. Schließlich fragen Sie nach Ausgaben als „Direkte Subventionen zur Energiewende aus Bundes- oder Landeshaushalten und dem Energie- & Klimafonds (EKF)“. Eine integrierte und abgestimmte Darstellung über die Ausgaben der Bundesländer liegt der Bundesregierung nicht vor. Ausführliche Informationen über den EKF beziehungsweise dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finden Sie in den Tätigkeitsberichten, in denen alle aus dem KTF (beziehungsweise bis 2022 beim EKF) finanzierten Maßnahmen inklusive der entsprechenden Ausgaben sowie die Einnahmen für das jeweilige Berichtsjahr (und als Prognose für das Folgejahr) dargestellt sind. Die letzten beiden Berichte für 2020 und 2021 finden Sie unter www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Oeffentliche-Finanzen/10-EKF-Bericht.pdf?__blob=publicationFile&v=2<http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Oeffentliche-Finanzen/10-EKF-Bericht.pdf?__blob=publicationFile&v=2> und www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Oeffentliche-Finanzen/11-EKF-Bericht.pdf?__blob=publicationFile&v=4<http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Oeffentliche-Finanzen/11-EKF-Bericht.pdf?__blob=publicationFile&v=4>. Der aktuelle, 12. KTF-Bericht für das Haushaltsjahr 2022 soll in Kürze auf den Seiten der zuständigen Kolleginnen und Kollegen des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht werden. Sollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach § 1 Absatz 1 IFG wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann und ggf. aus o.g. Gründen abzulehnen ist. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen