Kosten der Entwicklung der DSW-21-App

- Aufschlüsselung der Kosten für die Entwicklung der DSW-21-App.
Wenn diese App keine 100%ige Eigenentwicklung ist, dann nennen Sie mir bitte die beteiligten Kosten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Februar 2018
  • Frist
    13. März 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Entwicklung der DSW-21-App [#26495]
Datum
8. Februar 2018 18:13
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Aufschlüsselung der Kosten für die Entwicklung der DSW-21-App. Wenn diese App keine 100%ige Eigenentwicklung ist, dann nennen Sie mir bitte die beteiligten Kosten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Dortmund – Sozialamt – Heimaufsicht
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mail vom 08.02.2018 ist im Büro für Anregu…
Von
Stadt Dortmund – Sozialamt – Heimaufsicht
Betreff
[#26495] Kosten der Entwicklung der DSW-21-App
Datum
9. Februar 2018 07:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mail vom 08.02.2018 ist im Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit der Stadt Dortmund eingegangen. Die Stadtverwaltung ist nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich an den Anbieter der App, die DSW21 Mit freundlichen Grüßen