Kosten der Ersatzvornahme - Zustandekommen der entsprechenden Gebühren laut KÜO

In der Anlage 3 (zu § 6) (Gebührenverzeichnis) zur Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/k_o/BJNR129200009.html ) sind unter Nummer 5 die Kosten für eine Ersatzvornahme geregelt.

Dabei gilt ein Grundwert von 60 Arbeitswerten und für jede Arbeitsminute 1 Arbeitswert (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/k_o/anlage_3.html ).

Ich möchte nunmehr wissen, wie Sie zu der Höhe der jeweiligen Arbeitswerte gekommen sind.

Was ist z.B. alles im Grundwert enthalten (also welche Tätigkeiten)?

Warum ist z.B. der Arbeitswert für eine Minute bei der Ersatzvornahme um 25 % höher als bei der Anlassbezogene Überprüfungen?

Z.B. aufgrund welcher Ermittlungen wurden diese Arbeitswerte festgesetzt?

Gibt es zu dem Ganzen z.B. eine offizielle Begründung (welche ich gegeben falls gerne haben möchte)?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2021
  • Frist
    17. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Anlage 3 (zu § 6) (…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Ersatzvornahme - Zustandekommen der entsprechenden Gebühren laut KÜO [#224895]
Datum
13. Juli 2021 18:33
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Anlage 3 (zu § 6) (Gebührenverzeichnis) zur Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/k_o/BJNR129200009.html ) sind unter Nummer 5 die Kosten für eine Ersatzvornahme geregelt. Dabei gilt ein Grundwert von 60 Arbeitswerten und für jede Arbeitsminute 1 Arbeitswert (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/k_o/anlage_3.html ). Ich möchte nunmehr wissen, wie Sie zu der Höhe der jeweiligen Arbeitswerte gekommen sind. Was ist z.B. alles im Grundwert enthalten (also welche Tätigkeiten)? Warum ist z.B. der Arbeitswert für eine Minute bei der Ersatzvornahme um 25 % höher als bei der Anlassbezogene Überprüfungen? Z.B. aufgrund welcher Ermittlungen wurden diese Arbeitswerte festgesetzt? Gibt es zu dem Ganzen z.B. eine offizielle Begründung (welche ich gegeben falls gerne haben möchte)?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224895/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde uns zuständigkeitshalber zugeleitet. Die Bürgeranfrage beantworte ich ge…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Kosten der Ersatzvornahme - Zustandekommen der entsprechenden Gebühren laut KÜO [#224895]
Datum
30. Juli 2021 13:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde uns zuständigkeitshalber zugeleitet. Die Bürgeranfrage beantworte ich gerne wie folgt: Mit dem Grundwert für die Ersatzvornahme werden die verursachten Kosten - insbesondere für die Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung sowie die An- und Abfahrt - mit Ausnahme der Tätigkeiten vor Ort abgedeckt. Für den anfallenden Zeitaufwand, der durch die Tätigkeiten und Wartezeiten vor Ort entsteht, wird je Arbeitsminute ein Arbeitswert von 1,0 festgesetzt. Die Festlegung der Arbeitswerte erfolgt nach den Rechtsprinzipien des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG und des Äquivalenzprinzips. Der Gleichheitssatz verbietet eine willkürlich ungleiche Behandlung (wesentlich) gleicher Sachverhalte. Die Grenze liegt dort, wo ein sachlicher Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt. Nur die Einhaltung dieser äußeren Grenzen ist unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes zu prüfen, nicht aber die Frage, ob der Verordnungsgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat. Dabei ist im Abgabenrecht auf die Typengerechtigkeit abzustellen, die es dem Verordnungsgeber gestattet, zu verallgemeinern und somit an Regelfälle eines Sachbereiches anzuknüpfen anstatt sich auf Umstände von Einzelfällen zu konzentrieren. Das Äquivalenzprinzip als gebührenrechtliche Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit besagt, dass die Gebühr nicht in einem Missverhältnis zu der von der Verwaltung erbrachten Leistung stehen darf. Vor diesem Hintergrund werden zur angemessen Erfassung der gebührenpflichtigen Arbeiten im Schornsteinfegerhandwerk seit den siebziger Jahren Arbeitszeitstudien und -gutachten erhoben, zunächst jeweils im Auftrag der Bundesländer und seit 2005 darauf aufbauend im Rahmen einer bundeseinheitlichen Arbeitszeitstudie auch für ganz Deutschland. Im Zuge der Reformierung des Schornsteinfegerhandwerks ab 2008 wurden nach diesem Prinzip auch die Gebühren für die Ersatzvornahme ermittelt. Der im Vergleich zur anlassbezogenen Überprüfung um 25% höhere Wert ergibt sich dabei insbesondere durch den Mehraufwand bei den vorgenannten im Grundwert enthaltenen Arbeitsschritten. Auch ist eine anlassbezogene Überprüfung nicht mit der Ersatzvornahme im Verwaltungsvollzug vergleichbar. Hier geht es nicht um die Vollstreckung einer Maßnahme, sondern um die zeitnahe Nachprüfung einer Gefahrenlage. Daher entstehen bei Nichtvorlage einer Gefahrenlage auch keine Kosten zu Lasten der Eigentümer. Der Wert hat aber auch eine präventive Funktion und soll zur Verhinderung künftiger Ersatzvornahmen beitragen. Bei der Festlegung der Gebührenhöhe, die bislang nach landesrechtlichen Vorschriften erfolgte, haben wir uns an den bisherigen Regelungen auf Landesebene insbesondere auch mit Blick auf die Höhe orientiert. Die Festlegung erfolgte in enger Abstimmung mit den Bundesländern. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Hallo, zunächst vielen Dank für die Antwort, zu welcher ich jedoch noch „Nachfragen“ habe. 1. Ich hätte gerne ei…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kosten der Ersatzvornahme - Zustandekommen der entsprechenden Gebühren laut KÜO [#224895]
Datum
31. Juli 2021 12:48
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo, zunächst vielen Dank für die Antwort, zu welcher ich jedoch noch „Nachfragen“ habe. 1. Ich hätte gerne eine abschließende Liste von Allem, was in dem hier gegenständigen Grundwert enthalten bzw. mit diesem abgegolten ist. 2. Wurden bei der Bemessung des Grundwertes auch Arbeitserleichterungen des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers durch eine Ersatzvornahme berücksichtigt? Hierbei geht es mir zumindest darum, dass dieser sich ja die ansonsten nicht extra vergütete Erfassung der Informationen aus der Dokumentation der freien Schornsteinfegerarbeiten eines anderen Schornsteinfegers zumindest für das Kehrbuch spart, weil er diese im Zuge der Ersatzvornahme gleich mit macht. Mit den heutigen üblichen technischen Möglichkeiten kann diese Erfassung praktisch vollautomatisch gleich bei der Durchführung der Ersatzvornahme erfolgen. 3. Ich hätte gerne die Arbeitszeitstudien und -gutachten insofern Sie die Gebühren für die Ersatzvornahme betreffen. 4. Verstehe ich Sie dahingehend richtig, dass der im Vergleich zur anlassbezogenen Überprüfung um 25% höhere Wert auf dem Mehraufwand für die Arbeitsschritte beruht, welche bereits im Grundwert enthalten sind und damit ja eigentlich schon abgegolten sind? 5. Warum ist eine Ersatzvornahme im Verwaltungsvollzug teurer als eine zeitnahe Nachprüfung einer Gefahrenlage (= Anlassbezogene Überprüfungen), wenn der Schornsteinfeger bei Letzterer insbesondere sogar vollkommen umsonst arbeitet, wenn gar keine Gefahrenlage vorliegt (eigentlich wäre es dann doch eher andersherum logisch)? 6. Verstehe ich Sie dahingehend richtig, dass die Gebühren für die Ersatzvornahme aus präventiven Gründen (zur Verhinderung zukünftiger Ersatzvornahmen) letztendlich zugunsten der zuständigen Bevollmächtigten (also gerade nicht der öffentlichen Hand bzw. Unternehmern) extra mehr als kostendeckend angesetzt wurden? 7. Gibt es zu dem Ganzen z.B. eine offizielle Begründung (welche ich gegeben falls gerne haben möchte)? (Dies hatte ich schon in meiner ersten Mail gefragt.) Über eine entsprechende Rückmeldung würde ich mich wirklich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus für Ihr Bemühen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224895/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in aufgrund eines aktuellen Todesfalls im Referat bitte ich um Verständnis, dass sich eine Ant…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: WG: Kosten der Ersatzvornahme - Zustandekommen der entsprechenden Gebühren laut KÜO [#224895]
Datum
13. August 2021 15:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in aufgrund eines aktuellen Todesfalls im Referat bitte ich um Verständnis, dass sich eine Antwort auf Ihre Anfrage verzögern wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> zunächst möchte ich für Ihre Rückmeldung danken und natürlich mein herzliches Beile…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kosten der Ersatzvornahme - Zustandekommen der entsprechenden Gebühren laut KÜO [#224895]
Datum
13. August 2021 17:00
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zunächst möchte ich für Ihre Rückmeldung danken und natürlich mein herzliches Beileid ausdrücken. Ich wäre Ihnen verbunden, wenn ich die gewünschten Informationen im Laufe des Monats erhalten würde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224895/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in ich bin bis einschließlich 17.09.2021 nicht erreichbar. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Automatische Antwort: WG: Kosten der Ersatzvornahme - Zustandekommen der entsprechenden Gebühren laut KÜO [#224895]
Datum
13. August 2021 17:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bin bis einschließlich 17.09.2021 nicht erreichbar. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an das Büropostfach VII B 1 (<<E-Mail-Adresse>>) Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich möchte auch auf diesem Wege nochmals an meine Anfrage erinnern. Ich bitte erne…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Kosten der Ersatzvornahme - Zustandekommen der entsprechenden Gebühren laut KÜO [#224895]
Datum
23. August 2021 09:59
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich möchte auch auf diesem Wege nochmals an meine Anfrage erinnern. Ich bitte erneut um Erledigung in diesem Monat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224895/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten der Ersatzvornahme - Zustandekommen der…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
UNTÄTIGKEITSKLAGE - DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE - AW: Automatische Antwort: WG: Kosten der Ersatzvornahme - Zustandekommen der entsprechenden Gebühren laut KÜO [#224895]
Datum
29. September 2021 10:40
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten der Ersatzvornahme - Zustandekommen der entsprechenden Gebühren laut KÜO“ vom 13.07.2021 (#224895) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Seit meiner Anfrage sind nunmehr bereits gut 2,5 Monate vergangen. Das IFG sieht eine unverzügliche Bearbeitung innerhalb einer Frist von einem Monat vor. Wenn Sie nicht binnen einer Frist von drei Monaten antworten sollten, dann werde ich durch einen Anwalt eine Untätigkeitsklage einreichen lassen. Wenn ich nicht bis zum Ende der Woche die geschuldete Antwort erhalte, dann werde ich zudem eine Dienstaufsichtbeschwerde einreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224895/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 13.07.2021, bei der es sich aufgrund des Inhalts der Fragen um eine üblich…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: UNTÄTIGKEITSKLAGE - DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE - AW: Automatische Antwort: WG: Kosten der Ersatzvornahme - Zustandekommen der entsprechenden Gebühren laut KÜO [#224895]
Datum
1. Oktober 2021 12:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGKostenderErsatzvornahme-Zustandekomme.eml
6,9 KB
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 13.07.2021, bei der es sich aufgrund des Inhalts der Fragen um eine übliche Bürgeranfrage und nicht um eine IFG-Anfrage handelt, wurde von uns am 30.07.2021 beantwortet. Zu Ihrer anschließenden - äußerst umfangreichen - Rückfrage vom 31.07.2021 hatten wir Ihnen bereits am 13.08.2021 zurückgemeldet, dass sich die Beantwortung verzögern wird. Grund dafür ist neben längerer urlaubsbedingter Abwesenheit insbesondere ein unerwarteter Todesfall im zuständigen Fachbereich, dessen Auswirkungen für die Aufgabenbewältigung nach wie vor sehr herausfordernd sind. Hierfür bitten wir Sie um Ihr Verständnis. Wir werden versuchen, Ihnen bis 15.10.2021 eine Rückmeldung zu geben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in ergänzend zu meiner Zwischennachricht vom 01. Oktober möchte ich Ihnen hiermit auf Ihre Anf…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: WG: Kosten der Ersatzvornahme - Zustandekommen der entsprechenden Gebühren laut KÜO [#224895]
Datum
14. Oktober 2021 16:48
Status
Sehr Antragsteller/in ergänzend zu meiner Zwischennachricht vom 01. Oktober möchte ich Ihnen hiermit auf Ihre Anfrage vom 31. Juli antworten. Bitte entschuldigen Sie nochmals die späte Rückmeldung aus den bereits erläuterten Gründen. Zu Frage 1: In unserer Antwort vom 30.07.2021 hatten wir Ihnen bereits mitgeteilt, dass der Grundwert die Kosten für Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung sowie An- und Abfahrt - mit Ausnahme der Arbeitskosten vor Ort - abdeckt. Zu Frage 3: Das Bundesministerium für Wirtschaft für Energie hat keine Arbeitszeitstudien oder -gutachten in Auftrag gegeben, dementsprechend können wir Ihnen diesbezüglich keine Informationen zur Verfügung stellen. Wie bereits in der Antwort vom 30.07.2021 erwähnt wurden seit den siebziger Jahren auf Länderebene zahlreiche Arbeitszeitstudien in Auftrag gegeben. Wesentliche Grundlage für die Erarbeitung einer einheitlichen Gebührenstruktur und Basis für die zu einem späteren Zeitpunkt eingeführte Ersatzvornahme war ein bundeseinheitliches Arbeitszeitgutachten nach REFA. Es wurde 2003 vom Bund-Länder-Ausschuss Schornsteinfegerwesen initiiert, Auftraggeber war der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV). Zu Frage 4: Hier muss ich mich in meine Antwort vom 30.07.2021 dahingehend korrigieren, dass der im Vergleich zur anlassbezogenen Überprüfung um 25% höhere Wert den "Arbeitswert je Arbeitsminute" betrifft, nicht den "Grundwert". Zu den Fragen 2, 5, 6 und 7: Der höhere Arbeitswert etwa im Vergleich zur anlassbezogenen Überprüfung ergibt sich insbesondere der mangelnden Kooperation der Eigentümer im Falle einer Ersatzvornahme. Die Maßnahme birgt hohes Konfliktpotential, häufig muss auch die Polizei und/oder ein Schlüsseldienst hinzugezogen werden. Hinzu kommt, dass Ersatzvornahmen i.d.R. relativ kurzfristig anberaumt werden, ursprüngliche Routenplanungen der Schornsteinfeger durchkreuzt und diese dann nur über aufwendige Umwege zum Einsatzort gelangen. In Einzelfällen fällt daher oft wesentlich mehr Zeit- und Arbeitsaufwand an, als es der in Nr. 5.2 der Anlage 3 zur Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) angesetzte Wert von 1,0 vermuten lässt. So ist im Verordnungstext unter Nr. 5.2 auch ausdrücklich vermerkt, dass der Zeitaufwand auch Wartezeiten vor Ort umfasst. Wenngleich dies nicht in einer offiziellen Begründung festgehalten wurde, spiegelt es die praktische Erfahrung im Schornsteinfegerwesen wieder, die uns regelmäßig zurückgemeldet wird. Die in meiner letzten Nachricht erwähnte „präventive Funktion“ hat nicht den Sinn, den bevollmächtigten Schornsteinfeger zu bevorteilen, sondern die Kooperationsbereitschaft von Eigentümern zu erhöhen. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Wir sind bestrebt, die Regelungen im Schornsteinfegerwesen fair und gerecht im Sinne aller Beteiligten zu gestalten und bestehende Vorgaben regelmäßig zu überprüfen. Dies gilt auch für die Ausgestaltung der Ersatzvornahme. Hier helfen uns Rückmeldungen und praktische Erfahrungswerte von allen Seiten immer weiter. Insofern danke ich Ihnen für Ihre Anfrage, der ich entnehme, dass Sie die Ersatzvornahme aus Eigentümersicht als zu kostenintensiv empfinden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst einmal möchte ich den wesentlichen bisherigen Verlauf wiedergeben. Am 13…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kosten der Ersatzvornahme - Zustandekommen der entsprechenden Gebühren laut KÜO [#224895]
Datum
17. Oktober 2021 10:38
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst einmal möchte ich den wesentlichen bisherigen Verlauf wiedergeben. Am 13.07.2021 habe ich sie um das Folgende gebeten: ----------------------------------------------------------------------------------------------- „(...) In der Anlage 3 (zu § 6) (Gebührenverzeichnis) zur Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/k_o... ) sind unter Nummer 5 die Kosten für eine Ersatzvornahme geregelt. Dabei gilt ein Grundwert von 60 Arbeitswerten und für jede Arbeitsminute 1 Arbeitswert (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/k_o... ). Ich möchte nunmehr wissen, wie Sie zu der Höhe der jeweiligen Arbeitswerte gekommen sind. Was ist z.B. alles im Grundwert enthalten (also welche Tätigkeiten)? Warum ist z.B. der Arbeitswert für eine Minute bei der Ersatzvornahme um 25 % höher als bei der Anlassbezogene Überprüfungen? Z.B. aufgrund welcher Ermittlungen wurden diese Arbeitswerte festgesetzt? Gibt es zu dem Ganzen z.B. eine offizielle Begründung (welche ich gegeben falls gerne haben möchte)? (….)“ ----------------------------------------------------------------------------------------------- Am 30.07.2021 haben sie folgendermaßen geantwortet: ----------------------------------------------------------------------------------------------- „(...) Mit dem Grundwert für die Ersatzvornahme werden die verursachten Kosten - insbesondere für die Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung sowie die An- und Abfahrt - mit Ausnahme der Tätigkeiten vor Ort abgedeckt. Für den anfallenden Zeitaufwand, der durch die Tätigkeiten und Wartezeiten vor Ort entsteht, wird je Arbeitsminute ein Arbeitswert von 1,0 festgesetzt. Die Festlegung der Arbeitswerte erfolgt nach den Rechtsprinzipien des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG und des Äquivalenzprinzips. Der Gleichheitssatz verbietet eine willkürlich ungleiche Behandlung (wesentlich) gleicher Sachverhalte. Die Grenze liegt dort, wo ein sachlicher Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt. Nur die Einhaltung dieser äußeren Grenzen ist unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes zu prüfen, nicht aber die Frage, ob der Verordnungsgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat. Dabei ist im Abgabenrecht auf die Typengerechtigkeit abzustellen, die es dem Verordnungsgeber gestattet, zu verallgemeinern und somit an Regelfälle eines Sachbereiches anzuknüpfen anstatt sich auf Umstände von Einzelfällen zu konzentrieren. Das Äquivalenzprinzip als gebührenrechtliche Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit besagt, dass die Gebühr nicht in einem Missverhältnis zu der von der Verwaltung erbrachten Leistung stehen darf. Vor diesem Hintergrund werden zur angemessen Erfassung der gebührenpflichtigen Arbeiten im Schornsteinfegerhandwerk seit den siebziger Jahren Arbeitszeitstudien und -gutachten erhoben, zunächst jeweils im Auftrag der Bundesländer und seit 2005 darauf aufbauend im Rahmen einer bundeseinheitlichen Arbeitszeitstudie auch für ganz Deutschland. Im Zuge der Reformierung des Schornsteinfegerhandwerks ab 2008 wurden nach diesem Prinzip auch die Gebühren für die Ersatzvornahme ermittelt. Der im Vergleich zur anlassbezogenen Überprüfung um 25% höhere Wert ergibt sich dabei insbesondere durch den Mehraufwand bei den vorgenannten im Grundwert enthaltenen Arbeitsschritten. Auch ist eine anlassbezogene Überprüfung nicht mit der Ersatzvornahme im Verwaltungsvollzug vergleichbar. Hier geht es nicht um die Vollstreckung einer Maßnahme, sondern um die zeitnahe Nachprüfung einer Gefahrenlage. Daher entstehen bei Nichtvorlage einer Gefahrenlage auch keine Kosten zu Lasten der Eigentümer. Der Wert hat aber auch eine präventive Funktion und soll zur Verhinderung künftiger Ersatzvornahmen beitragen. Bei der Festlegung der Gebührenhöhe, die bislang nach landesrechtlichen Vorschriften erfolgte, haben wir uns an den bisherigen Regelungen auf Landesebene insbesondere auch mit Blick auf die Höhe orientiert. Die Festlegung erfolgte in enger Abstimmung mit den Bundesländern. (...)“ ----------------------------------------------------------------------------------------------- Am 31.07.2021 habe ich die nachstehenden „Nachfragen“ gestellt: ----------------------------------------------------------------------------------------------- „(...) 1. Ich hätte gerne eine abschließende Liste von Allem, was in dem hier gegenständigen Grundwert enthalten bzw. mit diesem abgegolten ist. 2. Wurden bei der Bemessung des Grundwertes auch Arbeitserleichterungen des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers durch eine Ersatzvornahme berücksichtigt? Hierbei geht es mir zumindest darum, dass dieser sich ja die ansonsten nicht extra vergütete Erfassung der Informationen aus der Dokumentation der freien Schornsteinfegerarbeiten eines anderen Schornsteinfegers zumindest für das Kehrbuch spart, weil er diese im Zuge der Ersatzvornahme gleich mit macht. Mit den heutigen üblichen technischen Möglichkeiten kann diese Erfassung praktisch vollautomatisch gleich bei der Durchführung der Ersatzvornahme erfolgen. 3. Ich hätte gerne die Arbeitszeitstudien und -gutachten insofern Sie die Gebühren für die Ersatzvornahme betreffen. 4. Verstehe ich Sie dahingehend richtig, dass der im Vergleich zur anlassbezogenen Überprüfung um 25% höhere Wert auf dem Mehraufwand für die Arbeitsschritte beruht, welche bereits im Grundwert enthalten sind und damit ja eigentlich schon abgegolten sind? 5. Warum ist eine Ersatzvornahme im Verwaltungsvollzug teurer als eine zeitnahe Nachprüfung einer Gefahrenlage (= Anlassbezogene Überprüfungen), wenn der Schornsteinfeger bei Letzterer insbesondere sogar vollkommen umsonst arbeitet, wenn gar keine Gefahrenlage vorliegt (eigentlich wäre es dann doch eher andersherum logisch)? 6. Verstehe ich Sie dahingehend richtig, dass die Gebühren für die Ersatzvornahme aus präventiven Gründen (zur Verhinderung zukünftiger Ersatzvornahmen) letztendlich zugunsten der zuständigen Bevollmächtigten (also gerade nicht der öffentlichen Hand bzw. Unternehmern) extra mehr als kostendeckend angesetzt wurden? 7. Gibt es zu dem Ganzen z.B. eine offizielle Begründung (welche ich gegeben falls gerne haben möchte)? (Dies hatte ich schon in meiner ersten Mail gefragt.) ----------------------------------------------------------------------------------------------- Am 14.10.2021 bekam ich daraufhin die nachstehende Antwort: ----------------------------------------------------------------------------------------------- „(...) Zu Frage 1: In unserer Antwort vom 30.07.2021 hatten wir Ihnen bereits mitgeteilt, dass der Grundwert die Kosten für Arbeitsplanung, Arbeitsvorbereitung sowie An- und Abfahrt - mit Ausnahme der Arbeitskosten vor Ort – abdeckt. Zu Frage 3: Das Bundesministerium für Wirtschaft für Energie hat keine Arbeitszeitstudien oder -gutachten in Auftrag gegeben, dementsprechend können wir Ihnen diesbezüglich keine Informationen zur Verfügung stellen. Wie bereits in der Antwort vom 30.07.2021 erwähnt wurden seit den siebziger Jahren auf Länderebene zahlreiche Arbeitszeitstudien in Auftrag gegeben. Wesentliche Grundlage für die Erarbeitung einer einheitlichen Gebührenstruktur und Basis für die zu einem späteren Zeitpunkt eingeführte Ersatzvornahme war ein bundeseinheitliches Arbeitszeitgutachten nach REFA. Es wurde 2003 vom Bund-Länder-Ausschuss Schornsteinfegerwesen initiiert, Auftraggeber war der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV). Zu Frage 4: Hier muss ich mich in meine Antwort vom 30.07.2021 dahingehend korrigieren, dass der im Vergleich zur anlassbezogenen Überprüfung um 25% höhere Wert den "Arbeitswert je Arbeitsminute" betrifft, nicht den "Grundwert". Zu den Fragen 2, 5, 6 und 7: Der höhere Arbeitswert etwa im Vergleich zur anlassbezogenen Überprüfung ergibt sich insbesondere der mangelnden Kooperation der Eigentümer im Falle einer Ersatzvornahme. Die Maßnahme birgt hohes Konfliktpotential, häufig muss auch die Polizei und/oder ein Schlüsseldienst hinzugezogen werden. Hinzu kommt, dass Ersatzvornahmen i.d.R. relativ kurzfristig anberaumt werden, ursprüngliche Routenplanungen der Schornsteinfeger durchkreuzt und diese dann nur über aufwendige Umwege zum Einsatzort gelangen. In Einzelfällen fällt daher oft wesentlich mehr Zeit- und Arbeitsaufwand an, als es der in Nr. 5.2 der Anlage 3 zur Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) angesetzte Wert von 1,0 vermuten lässt. So ist im Verordnungstext unter Nr. 5.2 auch ausdrücklich vermerkt, dass der Zeitaufwand auch Wartezeiten vor Ort umfasst. Wenngleich dies nicht in einer offiziellen Begründung festgehalten wurde, spiegelt es die praktische Erfahrung im Schornsteinfegerwesen wieder, die uns regelmäßig zurückgemeldet wird. Die in meiner letzten Nachricht erwähnte „präventive Funktion“ hat nicht den Sinn, den bevollmächtigten Schornsteinfeger zu bevorteilen, sondern die Kooperationsbereitschaft von Eigentümern zu erhöhen. (...)“ ----------------------------------------------------------------------------------------------- Wie in meiner Nachricht vom 31.07.2021 unter Nr. 3 angegeben, hätte ich gerne immer noch die Arbeitszeitstudien und -gutachten, insofern Sie die Gebühren für die Ersatzvornahme betreffen. In Ihrer Rückmeldung vom 14.10.2021 haben Sie dahingehend zunächst nämlich lediglich angegeben, dass das Bundesministerium für Wirtschaft für Energie keine Arbeitszeitstudien oder -gutachten in Auftrag gegeben hat, und Sie mir dementsprechend diesbezüglich keine Informationen zur Verfügung stellen könnten. Mein Anliegen richtet sich jedoch ganz klar auch auf die entsprechenden Arbeitszeitstudien und -gutachten, die gerade NICHT vom Bundesministerium für Wirtschaft für Energie in Auftrag gegeben wurden. Die Tatsache, dass es Solche gibt, haben Sie ja sogar selber zugegeben. Darüber hinaus müssen Ihnen diese auch vorliegen, da sie laut Ihnen, bei der Gebührenbemessung durch Sie berücksichtigt worden sind. Für meinen hier gegeben gesetzlichen Anspruch spielt es nur eine Rolle, ob die Informationen bei Ihnen vorliegen oder nicht und nicht vom wem diese Informationen gegeben falls stammen. Ich gebe Ihnen die Gelegenheit mir die Arbeitszeitstudien und -gutachten, insofern sie die Gebühren für die Ersatzvornahme betreffen, und insofern sie NICHT vom Bundesministerium für Wirtschaft für Energie in Auftrag gegeben wurden, bis zum 31.10.2021 zur Verfügung zu stellen. Sollte Sie diese Frist ungenutzt verstreichen lassen, dann werde ich einen Anwalt mit der Sache beauftragen. Unbenommen dessen werde ich im Anschluss an diese Nachricht den Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einschalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224895/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage. Die bisherige Korrespondenz finden Sie…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kosten der Ersatzvornahme - Zustandekommen der entsprechenden Gebühren laut KÜO“ [#224895]
Datum
17. Oktober 2021 10:43
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/224895/ Meine letzte Nachricht fast alles Wesentliche zusammen, wobei sich mein jetziges noch verbleibendes Anliegen aus dem Schlussteil der besagten Nachricht ergibt. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das betroffene Ministerium ganz offensichtlich über die gewünschten Arbeitszeitstudien und -gutachten, insofern sie die Gebühren für die Ersatzvornahme betreffen, und insofern sie NICHT vom Bundesministerium für Wirtschaft für Energie in Auftrag gegeben wurden, verfügt und diese trotzdem ohne Begründung nicht herausgeben will. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 224895.pdf - 2021-10-01_1-WGKostenderErsatzvornahme-Zustandekomme.eml Anfragenr: 224895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224895/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in wie bereits am 14.10.2021 mitgeteilt, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: WG: Kosten der Ersatzvornahme - Zustandekommen der entsprechenden Gebühren laut KÜO [#224895]
Datum
28. Oktober 2021 12:50
Status
Sehr Antragsteller/in wie bereits am 14.10.2021 mitgeteilt, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Arbeitszeitstudien oder -gutachten, die für die Ersatzvornahme relevant sind, nicht selbst in Auftrag gegeben. Sie werden daher auch nicht bei uns archiviert und sind im hiesigen Aktenbestand nicht vorhanden. Auftraggeber des in der letzten Antwort erwähnten bundeseinheitlichen Arbeitszeitgutachtens war - wie bereits mitgeteilt - der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV). Bei Interesse können Sie sich gerne an den Verband wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-728/002 II#0209 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-728/002 II#0209
Datum
9. November 2021 13:02
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-728/002 II#0209 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen