Kosten der Erstellung des BIP

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

immer wieder hört man etwas über das Bruttoinlandsprodukt. Hierbei handelt es sich um eine gigantische Zahl. Mich interessiert jetzt, wie es möglich ist, alle verbrachten Leistungen (Handwerk, Dienstleistungen,...) zusammenzurechnen und hierfür einen Preis zu ermitteln. Ich hätte auch gerne Informationen über die Kosten pro Jahr, die bei der Berechnung des BIP für das Bundesamt entstehen (Mitarbeiter, ...)

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juni 2016
  • Frist
    12. Juli 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, immer wieder hört man etwas über das Bruttoinlandspr…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Erstellung des BIP [#17023]
Datum
8. Juni 2016 22:12
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, immer wieder hört man etwas über das Bruttoinlandsprodukt. Hierbei handelt es sich um eine gigantische Zahl. Mich interessiert jetzt, wie es möglich ist, alle verbrachten Leistungen (Handwerk, Dienstleistungen,...) zusammenzurechnen und hierfür einen Preis zu ermitteln. Ich hätte auch gerne Informationen über die Kosten pro Jahr, die bei der Berechnung des BIP für das Bundesamt entstehen (Mitarbeiter, ...) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsf…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: Kosten der Erstellung des BIP [#17023]
Datum
10. Juni 2016 08:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 08.06.2016. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/1110100-IF30140 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer das Aktenzeichen an. Der Vorgang befindet sich in der Prüfung. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen,

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in am 8. Juni 2016 haben Sie über die private Seite "fragdenstaat.de" eine Anf…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: Kosten der Erstellung des BIP [#17023] (Az.: A-IR/1110100-IF30140)
Datum
22. Juni 2016 15:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in am 8. Juni 2016 haben Sie über die private Seite "fragdenstaat.de" eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz an das Statistische Bundesamt gerichtet. Sie baten um die Zusendung von Informationen zur Berechnung des Bruttoinlandprodukts (BIP) und zu den Kosten pro Jahr, die bei dessen Berechnung für das Statistische Bundesamt entstehen (Mitarbeiter, ...). Hierzu teilen wir Ihnen mit: Die Berechnung des Bruttoinlandsprodukts wird in verschiedenen Publikationen beschrieben, die bereits im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar sind. Zum Einstieg eignen sich die folgenden zwei Links: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten… https://www.destatis.de/DE/Publikatione… Detaillierte Methodenbeschreibungen können ebenfalls im Internet abgerufen werden: https://www.destatis.de/DE/Publikatione… https://www.destatis.de/DE/Publikatione… Diese Methodenbeschreibungen werden derzeit aktualisiert und nach Fertigstellung ebenfalls im Internet veröffentlicht. Die Kosten für die Berechnung des Bruttoinlandsprodukt können nicht isoliert herausgelöst werden. Das Bruttoinlandsprodukt ist nur eine Zahl aus dem umfassenden und hochgradig verflochtenen Rechenwerk der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, die gewissermaßen eine nationale Rechnungslegung für die gesamte Volkswirtschaft darstellt. Insgesamt arbeiten im Statistischen Bundesamt in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung derzeit etwa 120 Personen, die mehr oder weniger auch an der Berechnung des BIP beteiligt sind. Die direkten Gesamtkosten der VGR belaufen sich auf rund 9 Millionen Euro pro Jahr. Diese Informationen können Sie auch unserem Strategie- und Programmplan unter folgendem Link entnehmen: https://www.destatis.de/DE/UeberUns/Uns… (S. 141-144) Indirekte Kosten entstehen weiterhin bei der Bereitstellung der Ausgangsdaten, denn die VGR greift auf das gesamte Datenspektrum der amtlichen Statistik und ergänzend auch auf verfügbare nicht-amtliche Datenquellen zurück. Allerdings gibt es in der Regel keine direkten Erhebungen für Zwecke der VGR (bzw. zur Berechnung des BIP), sondern es wird auf multifunktionale Statistiken zurückgegriffen, die primär anderen Zwecken dienen und der Öffentlichkeit allgemein zur Verfügung stehen. Da Sie einen förmlichen Antrag nach § 1 IFG gestellt haben, sind Sie nach § 37 VI VwVfG über den Rechtsbehelf, der Ihnen gegen die Entscheidung über einen solchen Antrag zusteht, wie folgt zu belehren: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden (Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Wir hoffen, Ihnen hiermit weiter geholfen zu haben, bedanken uns für Ihr Interesse an der Arbeit des Statistischen Bundesamtes und verbleiben Mit freundlichen Grüßen