Kosten der Gemeinschaftsschule Rugenbergen

Anfrage an: Stadt Quickborn

1. Eine Kostenaufstellung sämtlicher Kosten der Gemeinschafsschule Rugenbergen in den Jahren 2010-2015

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2016
  • Frist
    5. März 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Ko…
An Stadt Quickborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Gemeinschaftsschule Rugenbergen [#15042]
Datum
4. Februar 2016 17:07
An
Stadt Quickborn
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Kostenaufstellung sämtlicher Kosten der Gemeinschafsschule Rugenbergen in den Jahren 2010-2015
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Quickborn
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre Anfrage. Leider können wir dazu keine Auskunft g…
Von
Stadt Quickborn
Betreff
AW: Kosten der Gemeinschaftsschule Rugenbergen [#15042]
Datum
5. Februar 2016 10:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre Anfrage. Leider können wir dazu keine Auskunft geben, da die informationsverwaltende Stelle in dieser Angelegenheit das Amt Pinnau ist und Sie sich bitte dahin wenden müssten. Das Amt Pinnau ist zu erreichen über die E-Mail - Adresse <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Amt Pinnau
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist mir zuständigkeitshalber zugeleitet worden - ich würde mich sehr fre…
Von
Amt Pinnau
Betreff
Kosten der Gemeinschaftsschule Rugenbergen
Datum
5. Februar 2016 11:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist mir zuständigkeitshalber zugeleitet worden - ich würde mich sehr freuen, wenn wir in Kontakt treten könnten - Sie können mir dann mitteilen, was Sie genau benötigen. Mein Kontaktdaten: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Tel. 04101/7972254 Anschrift: Amt Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen Herzlicher Gruß aus Rellingen Anja Bauer Diese E-Mail wurde durch den zentralen E-Mail-Filter auf Viren und gefährliche Inhalte geprüft.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre schnelle Antwort. Nachdem ich über den Landrat des Kreises P…
An Amt Pinnau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten der Gemeinschaftsschule Rugenbergen [#15042]
Datum
5. Februar 2016 16:26
An
Amt Pinnau
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre schnelle Antwort. Nachdem ich über den Landrat des Kreises Pinneberg an die Stadt Quickborn verwiesen wurde hoffe ich jetzt den richtigen Ansprechpartner zu finden. Gerne schicke ich Ihnen eine Kopie meiner E-Mail an die Stadt Quickborn zu: Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Kostenaufstellung sämtlicher Kosten der Gemeinschafsschule Rugenbergen in den Jahren 2010-2015 Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Amt Pinnau
Sehr geehrtAntragsteller/in Frau Bauer hat Ihre Anfrage zur Beantwortung an den Fachbereich Finanzen weitergeleit…
Von
Amt Pinnau
Betreff
Kosten der Gemeinschaftsschule Rugenbergen [#15042]
Datum
8. Februar 2016 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen
14,0 MB
Sehr geehrtAntragsteller/in Frau Bauer hat Ihre Anfrage zur Beantwortung an den Fachbereich Finanzen weitergeleitet. Das Amt Pinnau hat gleichzeitig mit den amtsangehörigen Gemeinden zum 01.01.2009 die Buchführung von der Kameralistik auf die Doppik umgestellt. Die Jahresabschlüsse für die Jahre 2010 bis 2015 für das Amt Pinnau liegen bisher noch nicht vor, daher kann ich Ihnen derzeit keine verbindliche Aufstellung aller Kosten der Gemeinschaftsschule übersenden. Aufgrund Ihres Antrages nach dem IZG-SH übersende ich Ihnen anstatt dessen die Sachkontenlisten für die Jahre 2010-2015, aus denen die für die Gemeinschaftsschule Rugenbergen dort gebuchten Beträge erkennbar sind. Dabei ist allerdings darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Erstellung der Jahresabschlüsse voraussichtlich noch zahlreiche Umbuchungen erforderlich sein werden. Außerdem sind insbesondere die abgebildeten Abschreibungen bisher lediglich Schätzwerte. Für das Jahr 2013 wurde die Schule im Wesentlichen unter einer gesonderten GKZ (Gemeindekennziffer 12) geführt. Parallel dazu finden sich jedoch auch in der GKZ 6 (Amt Pinnau) einige Ansätze und Buchungen. Die abschließende Aufklärung wird ebenfalls im Rahmen der Jahresabschlusserstellung erfolgen. Somit ist die Aussagekraft der anliegenden Sachkontenlisten eher gering. Sofern Sie weitere Informationen benötigen möchte ich Sie bitten, dies möglichst konkret zu formulieren, damit die gewünschten Daten zeitnah bereitgestellt werden können. Gerne stehe ich Ihnen auch telefonisch unter 04101 7972-270 zur Abstimmung zu Verfügung. Mit freundlichen Grüßen