Kosten der HRO!-App

In ihrer Auskunft zur IFG-Anfrage zur HRO!-App - Antrag nach dem IFG M-V [#31614] lehnen Sie die Auskunft über die Kosten der App ab: [Zitat] „Die Inhalte der Antwort auf diese Frage berühren den § 8 "Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen" des IFG M-V. Eine Einwilligung zur detaillierten Beantwortung Ihrer Anfrage in diesem Punkt wurde uns von unserer Vertragspartnerin nicht erteilt.“ [https://fragdenstaat.de/anfrage/hro-app-antrag-nach-dem-ifg-m-v/#nachricht-100152]

1. Bitte senden Sie mir den Vertrag dennoch zu und schwärzen Sie die relevanten Geschäftsgeheimnisse. Kosten und Preise stellen keine konkrete Geschäftsgeheimnisse da.

Das Schreiben erhalten Sie parallel als schriftliches Fax.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. September 2018
  • Frist
    13. Dezember 2018
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Kosten der HRO!-App [#33666]
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
Sebastian Schröder
Via
Fax
Betreff
Kosten der HRO!-App [#33666]
Datum
21. September 2018 16:59
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
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Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fol…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Kosten der HRO!-App [#33666]
Datum
21. September 2018 16:59
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In ihrer Auskunft zur IFG-Anfrage zur HRO!-App - Antrag nach dem IFG M-V [#31614] lehnen Sie die Auskunft über die Kosten der App ab: [Zitat] „Die Inhalte der Antwort auf diese Frage berühren den § 8 "Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen" des IFG M-V. Eine Einwilligung zur detaillierten Beantwortung Ihrer Anfrage in diesem Punkt wurde uns von unserer Vertragspartnerin nicht erteilt.“ [https://fragdenstaat.de/anfrage/hro-app-antrag-nach-dem-ifg-m-v/#nachricht-100152] 1. Bitte senden Sie mir den Vertrag dennoch zu und schwärzen Sie die relevanten Geschäftsgeheimnisse. Kosten und Preise stellen keine konkrete Geschäftsgeheimnisse da. Das Schreiben erhalten Sie parallel als schriftliches Fax. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre Anfrage vom 21. September 2018, deren Eingang wir hiermit bestätigen. …
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
Empfangsbestätigung: Kosten der HRO!-App [#33666]
Datum
26. September 2018 13:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre Anfrage vom 21. September 2018, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Wir prüfen den Sachverhalt derzeit und bemühen und um eine kurzfristige Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezug auf Ihren per E-Mail vom 21. September 2018 und per Telefax mit gleichem…
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
Antw: Kosten der HRO!-App [#33666]
Datum
13. November 2018 16:32
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezug auf Ihren per E-Mail vom 21. September 2018 und per Telefax mit gleichem Datum gestellten Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) zum Vertragsverhältnis für die HRO!-App danken wir Ihnen für Ihr Interesse an unserer Arbeit. Ihre Anfrage wurde unserem Fachbereich zur Bearbeitung übergeben. Bitte entschuldigen Sie, dass die notwendigen Abstimmungen leider mehr Zeit als erwartet in Anspruch genommen haben. Hiermit beantworten wir nun Ihre Frage im Rahmen des uns zur Verfügung stehenden Rechtsrahmens und unter Bezug auf die Regelungen des IFG M-V. 1.) Bitte senden Sie mir den Vertrag dennoch zu und schwärzen Sie die relevanten Geschäftsgeheimnisse. Kosten und Preise stellen keine konkreten Geschäftsgeheimnisse dar. Dazu folgende Auskünfte: Unter Bezug auf das „Angebot für BIWAPP Plus für die Hansestadt Rostock“ der Marktplatz GmbH – Agentur für Web & App vom 6. Februar 2018 wurde am 13. März 2018 ein entsprechender Auftrag von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erteilt. Sowohl das Angebot als auch der Auftrag enthalten konkrete Angaben zu Leistungen, Preisen und Fristen. Diese Angaben sind unter Bezug auf §§ 17 UWG und § 203 StGB als Geschäftsgeheimnisse einzustufen. Geschäftsgeheimnisse (Betriebsgeheimnisse) sind Tatsachen aus einem Unternehmen, wenn sie die folgenden drei Bedingungen erfüllen: - Sie dürfen nur einem begrenzten Personenkreis bekannt sein (z.B. nur den Mitarbeitern). - Sie sollen nach dem erkennbaren und berechtigten Willen des Inhabers geheim gehalten werden. - Sie dürfen anderen nicht ohne Weiteres zugänglich sein. In § 8 IFG M-V heißt es: „Der Antrag auf Zugang zu Informationen ist abzulehnen, soweit der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht oder durch die Übermittlung der Informationen ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und der Betroffene nicht eingewilligt hat. Dies gilt auch für das Land, die kommunalen Körperschaften sowie für Unternehmen und Einrichtungen, die von kommunalen Körperschaften nach den Vorschriften der Kommunalverfassung in einer Rechtsform des privaten oder öffentlichen Rechts geführt werden, bei der Teilnahme am Wirtschaftsverkehr.“ Unser Auftragnehmer als Vertragspartner hat keine Einwilligung zur Preisgabe dieser Informationen erteilt. Daher können wir Ihrer Bitte leider auch nicht entsprechen. Gegen diesen Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Der Oberbürgermeister Büro des Oberbürgermeisters 18050 Rostock erhoben werden. Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer An-meldung nach De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Sofern die zu übermittelnden elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sind, ist eine sichere Anmeldung nicht notwendig. Die zugelassenen Dateiformate und Dateigrößen sind dem Impressum des Internetauftrittes der Stadtverwaltung Rostock zu entnehmen. Im Rahmen der Verarbeitung von Daten zu Ihrer Person haben Sie jederzeit die folgenden Rechte: - Auskunft über die zu Ihrer Person bei uns oder unseren Auftragsverarbeitern gespeicherten Daten, - Berichtigung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten, falls diese Ihrer Ansicht nach falsch sind, - Löschung von zu Ihrer Person gespeicherten Daten, falls diese für unsere Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind, Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung widerrufen oder weder eine Rechtsgrundlage noch Ihre Einwilligung zur Verarbeitung vorlag, - Einschränkung der Datenverarbeitung, falls die Richtigkeit der Daten oder die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung zu überprüfen ist, - Übertragbarkeit der personenbezogenen Daten zu einer anderen datenverarbeitenden Ste lle, sofern keine Rechtsvorschrift dies verhindert, - Widerspruch der Datenverarbeitung, sofern keine Rechtsvorschrift dies verhindert, - Widerspruch einer in der Vergangenheit erteilten Einwilligung zur Datenverarbeitung. Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Schloss Schwerin Lennéstraße 1, 19053 Schwerin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Me…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kosten der HRO!-App“ [#33666] [#33666]
Datum
13. November 2018 18:57
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33666 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir der Vertrag dennoch nicht zu gesendet wurde. Entsprechende Geschäftsgeheimnisse im eigentlichen Sinne können im Vertrag geschwärzt werden. Die Summe des Auftrages stellt kein Betriebs und Geschäftsgeheimnis dar. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 33666.pdf - 2018-09-21_2-fax.pdf Anfragenr: 33666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Az.: 5.8.1.016/134 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. November 2018. Ich habe mic…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „Kosten der HRO!-App“ [#33666]
Datum
20. November 2018 14:39
Status
Warte auf Antwort
signature.asc
630 Bytes


Az.: 5.8.1.016/134 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. November 2018. Ich habe mich schriftlich an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit der Bitte um Stellungnahme gewandt. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezug auf Ihren per E-Mail vom 21. September 2018 und per Telefax mit gleichem…
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
Ihr IFG-Antrag "Kosten der HRO!-App" [#33666]
Datum
30. November 2018 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezug auf Ihren per E-Mail vom 21. September 2018 und per Telefax mit gleichem Datum gestellten Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) zum Vertragsverhältnis für die HRO!-App hatten wir Ihnen nach umfassender Prüfung am 13. November 2018 eine ablehnende Antwort zukommen lassen. Mit Schreiben vom 19. November 2018 hat uns der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern auf Ihre Bitte um Vermittlung hin erneut um Prüfung Ihres Anliegens gebeten. Wir haben dies inhaltlich wie einen Widerspruch gewertet und erneut unseren Auftragnehmer um Stellungnahme gebeten und eine weitere rechtliche Prüfung veranlasst. Unser Auftragnehmer, die Marktplatz GmbH – Agentur für Web & App, hat nunmehr zugestimmt, Ihnen eine Kopie der erbetenen Unterlagen zuzusenden. In diesem Fall handelt es sich nicht um einen Vertrag, sondern um das Angebot Nr. 10616 „Angebot für BIWAPP Plus für die Hansestadt Rostock“ der Marktplatz GmbH – Agentur für Weg & App vom 6. Februar 2018 und um den daraufhin erteilten Auftrag der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über Erstellung, Service und Support „BIWAPP und BIWAPPplus App für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ vom 13. März 2018. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Der Oberbürgermeister Büro des Oberbürgermeisters 18050 Rostock erhoben werden. Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Sofern die zu übermittelnden elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sind, ist eine sichere Anmeldung nicht notwendig. Die zugelassenen Dateiformate und Dateigrößen sind dem Impressum des Internetauftrittes der Stadtverwaltung Rostock zu entnehmen. Im Rahmen der Verarbeitung von Daten zu Ihrer Person haben Sie jederzeit die folgenden Rechte: - Auskunft über die zu Ihrer Person bei uns oder unseren Auftragsverarbeitern gespeicherten Daten, - Berichtigung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten, falls diese Ihrer Ansicht nach falsch sind, - Löschung von zu Ihrer Person gespeicherten Daten, falls diese für unsere Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind, Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung widerrufen oder weder eine Rechtsgrundlage noch Ihre Einwilligung zur Verarbeitung vorlag, - Einschränkung der Datenverarbeitung, falls die Richtigkeit der Daten oder die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung zu überprüfen ist, - Übertragbarkeit der personenbezogenen Daten zu einer anderen datenverarbeitenden Stelle, sofern keine Rechtsvorschrift dies verhindert, - Widerspruch der Datenverarbeitung, sofern keine Rechtsvorschrift dies verhindert, - Widerspruch einer in der Vergangenheit erteilten Einwilligung zur Datenverarbeitung. Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Schloss Schwerin Lennéstraße 1, 19053 Schwerin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Sehr geehrte Katharina Schmidt, vielen Dank für die Vermittlung bei meiner Anfrage bezüglich der Kosten der HRO!-…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag "Kosten der HRO!-App" [#33666]
Datum
30. November 2018 15:18
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Katharina Schmidt, vielen Dank für die Vermittlung bei meiner Anfrage bezüglich der Kosten der HRO!-App gegenüber der Hansestadt Rostock. Ich habe die gewünschte Information nun erhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>