Kosten der Instandsetzung Bücherschrank am Neumarkt
Antrag nach dem LIFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Mai 2018 wurden die Türen des Bücherschranks am Neumarkt im Rahmen der Lokalen Stadterneuerung ersetzt. http://www.konversion-mannheim.de/blog/buecherschrank-am-neumarkt-wieder-voll-funktionsfaehig
Da die Steuerungsgruppe auch unter Leitung des OB-Dezernats steht und eine gleich lautende Presseanfrage seit Anfang Mai unbeantwortet bleibt, bitte ich Sie nun mir Folgendes umgehend zuzusenden:
Die genauen Kosten der oben beschriebenen Maßnahme (Material und Arbeit aufgeschlüsselt).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum7. Juni 2018
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7. Juli 2018
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