Kosten der Kampagne "Alkohol? Kenn dein Limit."

Auflistung der Kosten der Aufklärungskampagne "Kenn dein Limit" 2010 und 2011. Falls möglich: Aufschlüsselung nach Medienart (Internet, Kino, Fernsehen, Plakat)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2012
  • Frist
    21. Februar 2012
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Kampagne "Alkohol? Kenn dein Limit."
Datum
19. Januar 2012 19:23
An
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Auflistung der Kosten der Aufklärungskampagne "Kenn dein Limit" 2010 und 2011. Falls möglich: Aufschlüsselung nach Medienart (Internet, Kino, Fernsehen, Plakat)
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
WG: IFG-Antrag Sehr geehrter Herr << Name removed >>, zu Ihrer Anfrage an die Bundeszentrale für gesu…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
WG: IFG-Antrag
Datum
31. Januar 2012 08:12
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr << Name removed >>, zu Ihrer Anfrage an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) folgenden Vorgang betreffend: Auflistung der Kosten der Aufklärungskampagne "Kenn dein Limit" 2010 und 2011 teile ich mit, dass der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) in den Jahren 2009 - 2013 die BZgA mit jährlich 10 Millionen Euro bei der Durchführung von Maßnahmen zur Prävention des Alkoholmissbrauchs für Kinder und Jugendliche unterstützt. Mit den zu Verfügung gestellten Mitteln ist in den von Ihnen genannten Jahren die BZgA-Jugendkampagne "Alkohol? Kenn dein Limit." durchgeführt worden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: IFG-Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank ersteinmal für ihre schnelle Antwort! Leider wird …
An Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG-Antrag
Datum
31. Januar 2012 17:21
An
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank ersteinmal für ihre schnelle Antwort! Leider wird daraus nicht eindeutig ersichtlich, wie viel Geld die Kampagne nun gekostet hat. Ist meine Interpretation, dass die Kampagne insgesamt 20M € gekostet hat, die ausschließlich vom Verband der PKV stammen, richtig? Außerdem: Haben Sie vielleicht eine Aufschlüsselung nach Medienarten oder etwas ähnliches? Hat vielleicht die Werbeagentur einen Abschlussbericht vorgelegt, in dem solche und ähnliche Informationen zu finden sind? Daran wäre ich sehr interessiert. Ich verweise wieder darauf, dass es sich hier meines Erachtens um eine einfache Auskunft handelt. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
RE: IFG-Antrag Sehr geehrter Herr << Name removed >>, die Jugendkampagne "Alkohol? Kenn dein Lim…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
RE: IFG-Antrag
Datum
22. März 2012 14:08
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr << Name removed >>, die Jugendkampagne "Alkohol? Kenn dein Limit." ist eine Mehrebenenkampagne und wird mit einer jährlichen Unterstützung der PKV in Höhe von 10 Millionen Euro im Zeitraum von 2009-2013 durchgeführt. Bezüglich der von Ihnen gewünschten Mitteilung über die Kosten der für die Kampagne eingesetzten Medienarten Internet, Kino-TV, Plakate und Printanzeigen teile ich ihnen mit, dass der Bereich Internet mit insgesamt 2,927 Millionen Euro, der Bereich Kino-/TV mit insgesamt 3,4 Millionen Euro, der Bereich Plakate mit insgesamt 4,624 Millionen Euro und der Bereich Printanzeigenschaltung mit insgesamt 5,53 Millionen Euro veranschlagt ist. Diese Summen beziehen sich auf die von Ihnen angefragten Jahre 2010 und 2011 zusammen. Mit freundlichen Grüßen