RUV12/0647/0028
Ihr Antrag auf Informationszugang nach §80 HDSIG vom 30. Oktober 2020
Sehr geehrteAntragsteller/in
Ihr eingangs genannter Antrag bezieht sich vermutlich auf die Kampagne "Digitale Kompetenzen stärken", welche die Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung am 30. Oktober 2020 gestartet hat. Abschließende Aussagen über deren Kosten lassen sich zurzeit noch nicht treffen. Dies wird voraussichtlich Mitte des kommenden Jahres möglich sein.
Soweit Sie schon jetzt Zugang begehren zu "sämtlichen Unterlagen, die die Kosten Ihrer Kampagne "Ein Hashtag ist keine Drogenparty" dokumentieren", kann Ihrem Antrag also allenfalls hinsichtlich der Dokumente entsprochen werden, die bisher vorliegen.
Insoweit möchte ich auf Folgendes hinweisen:
1. Nach § 85 Abs. 2 HDSIG "sollen die begehrten Informationen möglichst genau umschrieben werden". Diesen Anforderungen dürfte Ihr Antrag nicht genügen. Sie wünschen Zugang zu "sämtlichen Unterlagen", die die "Kosten Ihrer Kampagne" "dokumentieren". Jede dieser Formulierungen lässt beträchtlichen Interpretationsspielraum, so dass einstweilen unklar ist, um welche Dokumente es Ihnen zu tun ist.
2. Das Land Hessen greift bei der Kampagne auf externe Dienstleister zurück. Soweit sich Ihr Antrag auch auf Zugang zu Unterlagen erstrecken soll, die diese Dienstleister betreffen, dürfte er sich auf Daten Dritter beziehen, so dass er nach § 85 Abs. 3 HDSIG der Begründung bedarf. Eine solche Begründung fehlt bislang.
3. Nach vorläufiger Einschätzung begehren Sie keine einfachen schriftlichen Auskünfte, so dass Gebühren und Auslagen nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz zu erheben wären. Das Zusammentragen von Unterlagen kann, je nach deren Zahl und Umfang, geraume Zeit in Anspruch nehmen. Die Bemessung der Gebühr richtet sich grundsätzlich nach dem mit der Amtshandlung verbundenen Verwaltungsaufwand, der insofern geltende Gebührenrahmen reicht von 30 bis 600 Euro; die Auslagen je Kopie betragen 0,20 Euro.
Sofern Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen weiterverfolgen wollen, lassen Sie mich dies bitte wissen.
Mit freundlichen Grüßen