Kosten der Karnevalsübertragungen im WDR-Fernsehen und im Programm Das Erste

die Summe der Kosten, die die Übertragungen der Karnevalssendungen (Sitzungen und Umzüge) jeweils verursacht haben und die Antwort auf die Frage, ob der WDR oder eine andere durch den Rundfunkbeitrag finanzierte Firma/Organisation die Veranstalter der Karnevalssitzungen und -umzüge finanziell unterstützt, bzw. sich an den Kosten beteiligt, insbesondere bei der Sendung "Karneval in Köln".

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Februar 2013
  • Frist
    16. März 2013
  • 4 Follower:innen
Moritz Meisel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
Moritz Meisel
Betreff
Kosten der Karnevalsübertragungen im WDR-Fernsehen und im Programm Das Erste
Datum
12. Februar 2013 16:25
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Summe der Kosten, die die Übertragungen der Karnevalssendungen (Sitzungen und Umzüge) jeweils verursacht haben und die Antwort auf die Frage, ob der WDR oder eine andere durch den Rundfunkbeitrag finanzierte Firma/Organisation die Veranstalter der Karnevalssitzungen und -umzüge finanziell unterstützt, bzw. sich an den Kosten beteiligt, insbesondere bei der Sendung "Karneval in Köln".
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Moritz Meisel
Mit freundlichen Grüßen Moritz Meisel
Westdeutscher Rundfunk
Sehr geehrter Herr Meisel, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Mit freundlich…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
Antw: Kosten der Karnevalsübertragungen im WDR-Fernsehen und im Programm Das Erste
Datum
13. Februar 2013 09:47
Status
Warte auf Antwort
AnnetteMetzinger.vcf
396 Bytes


Sehr geehrter Herr Meisel, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Mit freundlichen Grüßen Annette Metzinger Annette Metzinger _____________________________ WESTDEUTSCHER RUNDFUNK KÖLN Presse und Information Leitung Programmkommunikation 50600 Köln Telefon +49 221 220 7101, -7120 Fax +49 221 220 7104 Mobil +49 172 2537962 <<E-Mailadresse>> Unsere Angebote für Sie im Internet: www.wdr.de/unternehmen/presselounge www.ard-foto.de 50600 Köln Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Summe der Kosten, die die Übertragungen der Karnevalssendungen (Sitzungen und Umzüge) jeweils verursacht haben und die Antwort auf die Frage, ob der WDR oder eine andere durch den Rundfunkbeitrag finanzierte Firma/Organisation die Veranstalter der Karnevalssitzungen und -umzüge finanziell unterstützt, bzw. sich an den Kosten beteiligt, insbesondere bei der Sendung "Karneval in Köln". Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Moritz Meisel
Moritz Meisel
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten der Karnevalsübertragungen im WDR-…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
Moritz Meisel
Betreff
AW: Antw: Kosten der Karnevalsübertragungen im WDR-Fernsehen und im Programm Das Erste
Datum
20. März 2013 16:41
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten der Karnevalsübertragungen im WDR-Fernsehen und im Programm Das Erste" vom 12.02.2013 wurde von Ihnen bisher nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. In der Regel wird von einer Frist von einem Monat als ausreichend ausgegangen. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Moritz Meisel Postanschrift Moritz Meisel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Westdeutscher Rundfunk
Sie erreichen mich am 26. März wieder im Büro. Bitte wenden Sie sich in der Zwischenzeit an unseren Pressedesk: E…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
Antw: AW: Antw: Kosten der Karnevalsübertragungen im WDR-Fernsehen und im Programm Das Erste (Abwesenheit)
Datum
20. März 2013 16:41
Status
Warte auf Antwort
Sie erreichen mich am 26. März wieder im Büro. Bitte wenden Sie sich in der Zwischenzeit an unseren Pressedesk: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon 0221 220 7100. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Annette Metzinger Leiterin Programmkommunikation WDR Presse und Information
Moritz Meisel
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten der Karnevalsübertragungen im WDR-…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
Moritz Meisel
Betreff
AW: Antw: AW: Antw: Kosten der Karnevalsübertragungen im WDR-Fernsehen und im Programm Das Erste (Abwesenheit)
Datum
20. März 2013 16:44
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten der Karnevalsübertragungen im WDR-Fernsehen und im Programm Das Erste" vom 12.02.2013 wurde von Ihnen bisher nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. In der Regel wird von einer Frist von einem Monat als ausreichend ausgegangen. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Moritz Meisel Postanschrift Moritz Meisel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Moritz Meisel
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten der Karnevalsübertragungen im WDR-…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
Moritz Meisel
Betreff
AW: AW: Antw: AW: Antw: Kosten der Karnevalsübertragungen im WDR-Fernsehen und im Programm Das Erste (Abwesenheit)
Datum
11. April 2013 10:55
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten der Karnevalsübertragungen im WDR-Fernsehen und im Programm Das Erste" vom 12.02.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Wochen, 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Moritz Meisel Postanschrift Moritz Meisel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Westdeutscher Rundfunk
Absage, da generell keine Auskunft über Produktionskosten einzelner Sendungen. Verweis auf den Geschäftsbericht.
Von
Westdeutscher Rundfunk
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. April 2013
Status
Anfrage abgelehnt
geschwärzt
1,2 MB
Absage, da generell keine Auskunft über Produktionskosten einzelner Sendungen. Verweis auf den Geschäftsbericht.
Moritz Meisel
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten der Karnevalsübertragungen im WDR-…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
Moritz Meisel
Betreff
AW: AW: AW: Antw: AW: Antw: Kosten der Karnevalsübertragungen im WDR-Fernsehen und im Programm Das Erste (Abwesenheit)
Datum
25. April 2013 00:11
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten der Karnevalsübertragungen im WDR-Fernsehen und im Programm Das Erste" vom 12.02.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Monat, 1 Woche überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Moritz Meisel Postanschrift Moritz Meisel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Moritz Meisel
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. D…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Moritz Meisel
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Kosten der Karnevalsübertragungen im WDR-Fernsehen und im Programm Das Erste"
Datum
27. April 2013 22:46
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/3398 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil ohne konkrete Begründung die Anfrage abgelehnt wurde. Nur pauschal wurde gesagt, das Angaben zu den Kosten einer Sendung *grundsätzlich* nicht genannt werden. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Moritz Meisel
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.04.2013 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Kosten der Karnevalsübertragungen im WDR-Fernsehen und im Programm Das Erste"
Datum
29. April 2013 07:36
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.04.2013 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Von: <<Name und E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<…
geschwärzt
251,4 KB
Von: <<Name und E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<Name und E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Datum: 07.05.2013 Bearbeitung: Frau Füth Aktenzeichen: 49.2.2.1-1326/13 Betreff: Ihre E-Mail vom 27.04.2013 Sehr geehrter Herr Meisel vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.04.2013. ich habe Ihr Begehren gegenüber dem WDR mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Zu Ihrer Kenntnis füge ich in der Anlage eine Durchschrift dieses Schreibens bei. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Füth Dorothée Füth Referentin (Referat 4, Informationsfreiheit) Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-52 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www: www.ldi.nrw.de
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kosten der Karnevalsübertragungen im WDR-Fernsehen Von: <<E-Mail-Adresse>> An: …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Kosten der Karnevalsübertragungen im WDR-Fernsehen
Datum
10. Juni 2013 10:59
Status
Warte auf Antwort
Von: <<E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 10.06.2013 Bearbeitung: Frau Füth, Tel. 0211/38424-52 Aktenzeichen: 49.2.2.1-1326/13 Betreff: Kosten der Karnevalsübertragungen im WDR-Fernsehen Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) "Kosten der Karnevalsübertragung im WDR-Fernsehen und im Programm Das Erste" Mein Schreiben vom 07.05.2013 Sehr geehrter Herr Meisel, leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Füth)
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW)
Datum
2. Juli 2013 14:37
Status
Warte auf Antwort
Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Datum: 02.07.2013 Bearbeitung: Frau Füth Durchwahl: 0211/38424-52 Aktenzeichen: 49.2.2.1-1326/13 Betreff: Erwiderung auf das Schreiben des WDR vom 21.06.2013 Sehr geehrter Herr Meisel, mittlerweile liegt mir ein Schreiben des WDR auf meine Anfrage vom 07.05.2013 vor. Leider wird hierin keine auf Ihren Fall bezogene rechtliche Stellungnahme abgegeben. Ich habe an eine solche erinnert. Zu Ihrer Unterrichtung füge ich in der Anlage eine Durchschrift dieses Schreibens bei. Über den weiteren Fortgang in dieser Angelegenheit werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Füth Dorothée Füth Referentin Referat 4, Informationsfreiheit Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-52 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www: www.ldi.nrw.de

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Westdeutscher Rundfunk
Auskunftsbescheidung nach IFG WDR
Von
Westdeutscher Rundfunk
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsbescheidung nach IFG WDR
Datum
8. Juli 2013
Status
Anfrage abgelehnt
geschwärzt
4,0 MB