Kosten der Medienpräsenz der Bundesregierung auf youtube

Wieviel Geld kostest es den Steuerzahler in den Vergangen Jahren, dass die Bundesregierung Medienkampagnen auf Youtube durchfuehrt?
https://www.youtube.com/user/bundesregierung
Bitte eine Auflistung, nach Monat und Jahr. Nach Anzahl der Festangestellten und Gehaellter, und vergebenen Auftraegen an externe Firmen oder Innerhalb der Bundesregierung.
Wie viele Leute sind damit hauptamtlich Beschaeftigt und was verdienen Sie
Welche Gewerkschaft vertitt diese Beschaeftigten
Was kostet eine Produktion eines Clips
Pro Tip:
Rechnen Sie gerne das Gehalt der Kanzlerin mit ein, in der Sie keine Zeit hat, sich um den Weltfrieden zu kuemmern.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Februar 2015
  • Frist
    28. März 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviel Geld kos…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Medienpräsenz der Bundesregierung auf youtube [#8669]
Datum
11. Februar 2015 23:12
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviel Geld kostest es den Steuerzahler in den Vergangen Jahren, dass die Bundesregierung Medienkampagnen auf Youtube durchfuehrt? https://www.youtube.com/user/bundesregierung Bitte eine Auflistung, nach Monat und Jahr. Nach Anzahl der Festangestellten und Gehaellter, und vergebenen Auftraegen an externe Firmen oder Innerhalb der Bundesregierung. Wie viele Leute sind damit hauptamtlich Beschaeftigt und was verdienen Sie Welche Gewerkschaft vertitt diese Beschaeftigten Was kostet eine Produktion eines Clips Pro Tip: Rechnen Sie gerne das Gehalt der Kanzlerin mit ein, in der Sie keine Zeit hat, sich um den Weltfrieden zu kuemmern.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre u.a. Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Eine Medienkampagne der Bundesreg…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
WG: Kosten der Medienpräsenz der Bundesregierung auf youtube [#8669]
Datum
5. März 2015 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre u.a. Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Eine Medienkampagne der Bundesregierung auf YouTube gibt es nicht. Es ist also auch nicht möglich, hierzu Kosten zu beziffern. Eine Übersicht über die in dem Antrag abgefragten Gehälter, Honorare, Mitgliedschaften etc. liegt hier nicht vor; es liegen also dem BPA hierzu keine amtlichen Informationen i.S. des IFG vor. Mit freundlichen Grüßen