Kosten der öffentlichen WLAN Infrastruktur

- die Laufenden Verträge zwischen der Stadt Bünde und Hotsplots
- eine Aufstellung über die jährlichen Zahlungen an Hotsplots
- eine Aufstellung über die von Hotsplots bereitgestellte Hardware (sofern nicht aus den Verträgen ersichtlich)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Juli 2019
  • Frist
    27. August 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Bünde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der öffentlichen WLAN Infrastruktur [#159765]
Datum
24. Juli 2019 18:10
An
Kommunalverwaltung Bünde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Laufenden Verträge zwischen der Stadt Bünde und Hotsplots - eine Aufstellung über die jährlichen Zahlungen an Hotsplots - eine Aufstellung über die von Hotsplots bereitgestellte Hardware (sofern nicht aus den Verträgen ersichtlich)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Bünde
Sehr geehrteAntragsteller/in der Informationsanspruch ist auf die bei der öffentlichen Verwaltung vorhandenen Inf…
Von
Kommunalverwaltung Bünde
Betreff
WG: Kosten der öffentlichen WLAN Infrastruktur [#159765]
Datum
20. August 2019 15:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in der Informationsanspruch ist auf die bei der öffentlichen Verwaltung vorhandenen Informationen beschränkt. Da es der Verträge zwischen der Stadt Bünde und Hotplots gibt noch Zahlungen an Hotsplots geleistet werden können wir Ihnen keine Informationen zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen