Kosten der Software LANiS (Leicht administrierbare Netzwerke in Schulen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Dokumente, welche die Entscheidung für die Erstellung der Software LANiS (Leicht administrierbare Netzwerke in Schulen, http://www.lanis-system.de) begründen.
2. Auflistung der externen Kosten für die Erstellung und den Betrieb der Software LANiS (Leicht administrierbare Netzwerke in Schulen) und die Anschaffung/Betrieb/Wartung der zugrundeliegenden Hardware.
3. Auflistung der internen Kosten/Zeitkosten für die Erstellung der Software LANiS (Leicht administrierbare Netzwerke in Schulen) und die Anschaffung/Betrieb/Wartung der zugrundeliegenden Hardware
4. Informationen zur Weiterentwicklung und zum langfristigen Betrieb der Software LANiS (Leicht administrierbare Netzwerke in Schulen).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Januar 2017
  • Frist
    21. Februar 2017
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Tobias Preuß
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen …
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
Tobias Preuß
Betreff
Kosten der Software LANiS (Leicht administrierbare Netzwerke in Schulen) [#19977]
Datum
20. Januar 2017 12:38
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Dokumente, welche die Entscheidung für die Erstellung der Software LANiS (Leicht administrierbare Netzwerke in Schulen, http://www.lanis-system.de) begründen. 2. Auflistung der externen Kosten für die Erstellung und den Betrieb der Software LANiS (Leicht administrierbare Netzwerke in Schulen) und die Anschaffung/Betrieb/Wartung der zugrundeliegenden Hardware. 3. Auflistung der internen Kosten/Zeitkosten für die Erstellung der Software LANiS (Leicht administrierbare Netzwerke in Schulen) und die Anschaffung/Betrieb/Wartung der zugrundeliegenden Hardware 4. Informationen zur Weiterentwicklung und zum langfristigen Betrieb der Software LANiS (Leicht administrierbare Netzwerke in Schulen).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und bitte um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Preuß <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tobias Preuß << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Preuß

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Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Sehr geehrter Herr Preuß, in Ihrer Mail verweisen Sie auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 des HUIG und § 5 Abs. 2 des VI…
Von
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Betreff
WG: Kosten der Software LANiS (Leicht administrierbare Netzwerke in Schulen) [#19977]
Datum
30. Januar 2017 17:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Preuß, in Ihrer Mail verweisen Sie auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 des HUIG und § 5 Abs. 2 des VIG als Rechtsgrundlagen für Ihre Bitte um Information zur pädagogischen Schulverwaltungssoftware LANiS (Abkürzung für "Leicht administrierbare Netzwerke in Schulen"). Hierzu teile ich Ihnen mit, dass es sich bei dieser Software um eine Eigenproduktion des Landes Hessen handelt, die von hessischen Schulen zum Zweck der digital gestützten Schulverwaltung und Unterrichtsorganisation eingesetzt und landesintern verwaltet wird. Diese Software hat weder erhebliche Auswirkungen auf Umwelttatbestände gemäß dem HUIG noch ist sie als Produkt für Verbraucher gemäß VIG bestimmt. Insofern ist kein Informationsanspruch gemäß den von Ihnen angeführten Rechtsgrundlagen erkennbar. Mit freundlichen Grüßen