Kosten der Software "THWin"

1a. Tabellarische Auflistung aller entstandenen und laufenden Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltungssoftware "THWin", insbesondere die Kosten für:
- Erstbeschaffung / Entwicklung
- Korrekturen / Wartung / Pflege
- Weiterentwicklungen

1b. Wenn für die Nutzung der << Antragsteller:in >> "THWin" ein Lizenzmodell vorliegt:
- Kosten je Lizenz
- Anzahl der Lizenzen
- Begrenzung für die Nutzung einer Lizenz (z.B. "1 Lizenz je n Benutzer / je n Einheiten / je n Installationen / ...")

2. Benutzerhandbuch für die << Antragsteller:in >> "THWin"

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Februar 2017
  • Frist
    28. März 2017
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1a. Tabellarisch…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Antragsteller/in "THWin" [#20475]
Datum
23. Februar 2017 19:32
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1a. Tabellarische Auflistung aller entstandenen und laufenden Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltungssoftware "THWin", insbesondere die Kosten für: - Erstbeschaffung / Entwicklung - Korrekturen / Wartung / Pflege - Weiterentwicklungen 1b. Wenn für die Nutzung der Antragsteller/in "THWin" ein Lizenzmodell vorliegt: - Kosten je Lizenz - Anzahl der Lizenzen - Begrenzung für die Nutzung einer Lizenz (z.B. "1 Lizenz je n Benutzer / je n Einheiten / je n Installationen / ...") 2. Benutzerhandbuch für die Antragsteller/in "THWin" Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen Antragsteller/in (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!