Kosten der Stadt für die fremdenfeindliche Organisation Pegida

Anfrage an: Stadt Dresden

Eine Aufschlüsselung der Kosten die der Stadt durch die fremdenfeindlichen Bewegung entstanden sind seit dessen Gründung bis zu den aktuellsten Zahlen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. August 2019
  • Frist
    7. September 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Stadt Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Stadt für die fremdenfeindliche Organisation Pegida [#163121]
Datum
8. August 2019 03:52
An
Stadt Dresden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt Dresden Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufschlüsselung der Kosten die der Stadt durch die fremdenfeindlichen Bewegung entstanden sind seit dessen Gründung bis zu den aktuellsten Zahlen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Dresden (Informationsfreiheitssatzung Dresden). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 4 Abs. 6 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Dresden
Ihre Anfrage vom 08.08.2019, [#63121]; Kosten der Stadt für die fremdenfeindliche ; unser PE Nr. 201394/19, Az. 3…
Von
Stadt Dresden
Betreff
Ihre Anfrage vom 08.08.2019, [#63121]; Kosten der Stadt für die fremdenfeindliche ; unser PE Nr. 201394/19, Az. 30.11-7/18739-12
Datum
22. August 2019 14:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in leider kann Ihre Anfrage hier nicht beantwortet werden. 1. Lässt sich Ihre Antragsberechtigung mangels Angabe einer Meldeadresse in Dresden nicht prüfen. 2. Ist unklar, was nach Ihrem Verständnis alles zu den "durch die fremdenfeindliche Bewegung" verursachten Kosten zählen soll und handelt es sich jedenfalls bei der Ausführung des Sächsischen Versammlungsgesetzes um eine Weisungsaufgabe, sodass der Anwendungsbereich der Informationsfreiheitssatzung nicht eröffnet ist. 3. Ist kein Grund für eine Gebührenbefreiung ersichtlich. Vielmehr wäre angesichts des erheblichen Aufwandes beim Berechnen und Zusammentragen sämtlicher Kosten, die verschiedenen Stellen der Verwaltung über mehrere Jahre entstanden sind, mit einer Gebühr am oberen Ende des Gebührenrahmens und Erhebung einer Vorauszahlung zu rechnen; vgl. Kostenverzeichnis LHD, Tarifgruppe 1, Tarif-Nr. 4.2: von 25,00 bis 500,00 Euro. Mit freundlichen Grüßen