Kosten der Stadtbücherei

Wie hoch sind die jährlichen Kosten der Stadtbücherei in Neukirchen-Vluyn von 2000 - 2020 (geplant)?
Welche Einsparungen haben sich durch die Verlagerung bzw. Schließung im Ortsteil Vluyn ergeben bzw. werden erwartet?
Wir sind die Ausleihzahlen in diesen Jahren getrennt nach den beiden Standorten?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Neukirchen-Vluyn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Stadtbücherei [#176043]
Datum
25. Januar 2020 10:20
An
Kommunalverwaltung Neukirchen-Vluyn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch sind die jährlichen Kosten der Stadtbücherei in Neukirchen-Vluyn von 2000 - 2020 (geplant)? Welche Einsparungen haben sich durch die Verlagerung bzw. Schließung im Ortsteil Vluyn ergeben bzw. werden erwartet? Wir sind die Ausleihzahlen in diesen Jahren getrennt nach den beiden Standorten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 176043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176043 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Neukirchen-Vluyn
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 25.01.2020 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) ist mi…
Von
Kommunalverwaltung Neukirchen-Vluyn
Betreff
Kosten der Stadtbücherei, Anfragenummer 176043
Datum
11. Februar 2020 09:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 25.01.2020 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) ist mir zur Beantwortung weitergeleitet worden. § 4 IFG NRW regelt in Absatz 1, dass jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen hat. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hat in ihren Anwendungshinweisen zu § 4 Absatz 1 IFG NRW festgelegt, dass der Informationsanspruch auf die vorhandenen Informationen beschränkt ist, damit sich der Aufwand der Behörden in einem zumutbaren Rahmen hält. Die Behörden sind u.a. nicht verpflichtet, Informationen aufzubereiten. Sie bitten um Zusendung 1. der jährlichen Kosten der Stadtbücherei in Neukirchen-Vluyn von 2000 - 2020 diese Information liegt in der beantragten Form nicht vor 2. der sich ergebenden bzw. erwarteten Einsparungen durch die Verlagerung bzw. Schließung im Ortsteil Vluyn diese Information liegt in der beantragten Form nicht vor 3. der Ausleihzahlen der Jahre 2000 - 2020 getrennt nach beiden Standorten diese Information liegt in der beantragten Form nicht vor. Es ist leider nicht möglich, die von Ihnen gewünschten Informationen ohne einen sehr hohen Aufwand zunächst zu beschaffen und sie schließlich passend auf Ihre Fragestellungen aufzubereiten. Ich weise Sie jedoch darauf hin, dass in den Sitzungen des Ausschusses für Bildung-Kultur-Sport öffentlich über sämtliche Belange der Stadtbücherei beraten wird. Seit 2014 ist ein Online-Zugriff auf die öffentlichen Sitzungsunterlagen möglich. So wird z.B. in der kommenden Sitzung am 19.02.2020 der Jahresbericht 2019 der Stadtbücherei vorgestellt, der u.a. die Ausleihzahlen getrennt nach beiden Standorten enthält. Die Kosten der Stadtbücherei werden z.B. im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgestellt, beraten und beschlossen. Auf der städtischen Homepage finden Sie in der rechten Spalte den Punkt "Ratsinformationssystem". Auf dieser Seite können Sie sich unter dem Stichwort "Recherche" die Sitzungsunterlagen sämtlicher Ausschüsse und des Rates seit 2014 anzeigen lassen und durch Vorgabe eines Suchbegriffes filtern. So haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre gewünschten Informationen -zumindest für die letzten 5 Jahre- selbst zusammenzustellen. Da ich Ihnen keine Dokumente zur Verfügung stellen konnte, ergeht meine Antwort gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen