Kosten der Stationierung ausländischer Truppen

eine Auflistung der Kosten der Stationierung ausländischer Truppen in Deutschland, sowie eine Auflistung der Kosten die Deutschland durch ausländische Militärbasen in Deutschland innerhalb der letzten 5 Jahre getragen hat.

Weiterhin würde ich gerne erfahren, wann die letzte Zahlung i.S. von Art. 120 GG geflossen ist und in welcher Höhe und zu welchen Verwendungszweck diese geflossen ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. April 2015
  • Frist
    22. Mai 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Auflistung …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Stationierung ausländischer Truppen [#9442]
Datum
19. April 2015 11:49
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung der Kosten der Stationierung ausländischer Truppen in Deutschland, sowie eine Auflistung der Kosten die Deutschland durch ausländische Militärbasen in Deutschland innerhalb der letzten 5 Jahre getragen hat. Weiterhin würde ich gerne erfahren, wann die letzte Zahlung i.S. von Art. 120 GG geflossen ist und in welcher Höhe und zu welchen Verwendungszweck diese geflossen ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 19. April 2015 Anliegendes IFG-Schreiben erhalten Sie…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 19. April 2015
Datum
21. Mai 2015 14:21
Status
Warte auf Antwort
Anliegendes IFG-Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html<http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html> allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie Anträge stellen können.