Kosten der Umsetzung der Umbenennung von Studentenwerk in Studierendenwerk

Die Kosten die bei der Umbenennung vom Studentenwerk Karlsruhe in Studierendenwerk Karlsruhe entstanden sind. Bitte schicken Sie mir auch entsprechende Unterlagen zu, in welchen Gremium dies beschlossen wurde, mit Beschlussvorlage, Protokoll und eventueller Kostenabschätzung zu dem Beschluss.

Falls diese Materialien nicht vorliegen, schicken Sie mir bitte eine Aufstellung zu, welche Kosten zur Umbenennung angefallen sind, wie beispielsweise neues Druckpapier, Visitenkarten, Schilder, Domain, Corporate Design, Werbematerialien aller Art.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    5. März 2016
  • Frist
    4. April 2016
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kosten die…
An Studierendenwerk Karlsruhe Details
Von
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Betreff
Kosten der Umsetzung der Umbenennung von Studentenwerk in Studierendenwerk [#15913]
Datum
5. März 2016 17:41
An
Studierendenwerk Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kosten die bei der Umbenennung vom Studentenwerk Karlsruhe in Studierendenwerk Karlsruhe entstanden sind. Bitte schicken Sie mir auch entsprechende Unterlagen zu, in welchen Gremium dies beschlossen wurde, mit Beschlussvorlage, Protokoll und eventueller Kostenabschätzung zu dem Beschluss. Falls diese Materialien nicht vorliegen, schicken Sie mir bitte eine Aufstellung zu, welche Kosten zur Umbenennung angefallen sind, wie beispielsweise neues Druckpapier, Visitenkarten, Schilder, Domain, Corporate Design, Werbematerialien aller Art.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Christopher Bohlens <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christopher Bohlens << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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