Kosten der Unterkunft: 620 Millionen Euro für Unterbringung nicht von Jobcentern gedeckt
Nach einem Online-Bericht der Saarbrücker Zeitung vom 10.12.2015 wird das soziokulturelle Existenzminimum bei Hartz IV Beziehern im Bundes-Durchschnitt um 16,50 € durch zusätzliche Kosten der Unterkunft belastet.
Hartz-IV-Empfänger zahlen bei Miete mit -
620 Millionen Euro für Unterbringung nicht von Jobcentern gedeckt
"399 Euro bekommt ein Hartz-IV-Empfänger, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Doch oft müssen sie davon auch einen Anteil an ihren Mietkosten zahlen. Die Linke übt daran scharfe Kritik.
Eigentlich sollen die Jobcenter zur Deckung der Miet- und Heizkosten für Hartz-IV-Empfänger aufkommen. Doch in der Praxis werden auch die Betroffenen dafür zur Kasse gebeten. Nach einer Datenübersicht der Bundesagentur für Arbeit, die der SZ vorliegt, mussten die Bedarfsgemeinschaften im vergangenen Jahr rund 620 Millionen Euro aus ihren Regelleistungen für die Unterbringung beisteuern. Das entsprach rund vier Prozent der Wohnkosten.!
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Datum13. Dezember 2015
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15. Januar 2016
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