Kosten der Unterkunft: 620 Millionen Euro für Unterbringung nicht von Jobcentern gedeckt

Nach einem Online-Bericht der Saarbrücker Zeitung vom 10.12.2015 wird das soziokulturelle Existenzminimum bei Hartz IV Beziehern im Bundes-Durchschnitt um 16,50 € durch zusätzliche Kosten der Unterkunft belastet.

Hartz-IV-Empfänger zahlen bei Miete mit -
620 Millionen Euro für Unterbringung nicht von Jobcentern gedeckt

"399 Euro bekommt ein Hartz-IV-Empfänger, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Doch oft müssen sie davon auch einen Anteil an ihren Mietkosten zahlen. Die Linke übt daran scharfe Kritik.

Eigentlich sollen die Jobcenter zur Deckung der Miet- und Heizkosten für Hartz-IV-Empfänger aufkommen. Doch in der Praxis werden auch die Betroffenen dafür zur Kasse gebeten. Nach einer Datenübersicht der Bundesagentur für Arbeit, die der SZ vorliegt, mussten die Bedarfsgemeinschaften im vergangenen Jahr rund 620 Millionen Euro aus ihren Regelleistungen für die Unterbringung beisteuern. Das entsprach rund vier Prozent der Wohnkosten.!

http://www.saarbruecker-zeitung.de/nachrichten/politik/Berlin-Euro-Hartz-IV-Empfaenger-Jobcenter-Mietkosten-Wohnkosten;art2815,5997644

Bitte übersenden Sie mir diese aktuellen Statistiken (möglichst im pdf-Format)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2015
  • Frist
    15. Januar 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach einem Onlin…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Unterkunft: 620 Millionen Euro für Unterbringung nicht von Jobcentern gedeckt [#12184]
Datum
13. Dezember 2015 18:27
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach einem Online-Bericht der Saarbrücker Zeitung vom 10.12.2015 wird das soziokulturelle Existenzminimum bei Hartz IV Beziehern im Bundes-Durchschnitt um 16,50 € durch zusätzliche Kosten der Unterkunft belastet. Hartz-IV-Empfänger zahlen bei Miete mit - 620 Millionen Euro für Unterbringung nicht von Jobcentern gedeckt "399 Euro bekommt ein Hartz-IV-Empfänger, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Doch oft müssen sie davon auch einen Anteil an ihren Mietkosten zahlen. Die Linke übt daran scharfe Kritik. Eigentlich sollen die Jobcenter zur Deckung der Miet- und Heizkosten für Hartz-IV-Empfänger aufkommen. Doch in der Praxis werden auch die Betroffenen dafür zur Kasse gebeten. Nach einer Datenübersicht der Bundesagentur für Arbeit, die der SZ vorliegt, mussten die Bedarfsgemeinschaften im vergangenen Jahr rund 620 Millionen Euro aus ihren Regelleistungen für die Unterbringung beisteuern. Das entsprach rund vier Prozent der Wohnkosten.! http://www.saarbruecker-zeitung.de/nachrichten/politik/Berlin-Euro-Hartz-IV-Empfaenger-Jobcenter-Mietkosten-Wohnkosten;art2815,5997644 Bitte übersenden Sie mir diese aktuellen Statistiken (möglichst im pdf-Format)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrtAntragsteller/in welche Datenübersicht der Saarbrücker Zeitung vorgelegen hat, kann seitens der Bundes…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Kosten der Unterkunft: 620 Millionen Euro für Unterbringung nicht von Jobcentern gedeckt [#12184]
Datum
17. Dezember 2015 12:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in welche Datenübersicht der Saarbrücker Zeitung vorgelegen hat, kann seitens der Bundesagentur für Arbeit nicht beurteilt werden. Insofern muss Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz hilfsweise ausgelegt werden. Überschrift und Inhalt des Zeitungsartikels kommt die Annahme in Betracht, dass es sich um die statische Auswertung der Bundesagentur für Arbeit mit dem Titel "Anerkannte und tatsächliche Wohnkosten nach BG-Typ" gehandelt haben könnte. Es wird empfohlen, dass Sie sich ggf. an die Saarbrücker Zeitung direkt wenden und dort nachfragen. Vorsorglich ist die o.g. Statistik beigefügt. Bitte beachten Sie dazu, dass aufgrund unterschiedlicher Erfassungsverhaltensweisen zwischen den Trägern – und insbesondere zwischen den tatsächlichen und anerkannten Kosten - ein interregionaler Vergleich interpretationsbedürftig ist. Mit freundlichen Grüßen