Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge und ALG II-Empfänger im Märkischen Kreis (schlüssiges Konzept)

Mit der Schließung der Zentralen Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge in Hemer-Deilinghofen und der monatlich zu erwartenden Zahl weiterer Flüchtlinge zeigt sich eine besondere Notsituation beim Wohnbedarf nicht nur in Hemer und Iserlohn, sondern im ganzen Märkischen Kreis.

„Ab dem 1. April 2017 muss die Stadt monatlich rund 100 Flüchtlinge dezentral unterbringen.“
http://www.derwesten.de/ikz/staedte/hemer/schonfrist-nur-um-drei-monate-verlaengert-id12237209.html

Nach offiziellen Zahlen zur aktuellen Flüchtlingssituation im Märkischen Kreis „haben die Städte und Gemeinden bislang fast 7.000 Flüchtlinge aufgenommen. Zusätzlich befinden sich noch ca. 1000 Flüchtlinge in Notunterkünften und Zentralen Unterbringungseinrichtungen. Viele Flüchtlinge warten noch auf eine Entscheidung über ihren Asylantrag durch das Bundesamt für Migration.“
http://www.maerkischer-kreis.de/service/pressemeldungen/presseservice930114.php

Selbst bei Einbeziehung der Fortschreibung der KDU zum 01.01.2016 ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass die Kosten der Flüchtlingsunterbringung auf der Basis dieses Konzepts insgesamt gedeckt sind.
https://fragdenstaat.de/files/foi/37289/Rundschreiben2015-04Anlage6.abstraktangemesseneWerteIndexfortschreibung.pdf

1. Wie viele Konzept-konforme Sozialwohnungen wurden Flüchtlingen zugewiesen (aktueller Gesamtbestand, getrennt nach Gemeinden und Kommunen, Personenzahl)?
2. Bei wie vielen Wohnungen werden „überteuerte“ Kosten der Unterkunft übernommen?
3. Wie hoch ist der aktuelle Leerstand (verfügbare Wohnraum) bei Sozialwohnungen in den jeweiligen Gemeinden und Kommunen?
4. Wie schlüsseln sich die (7000) Flüchtlinge in Bedarfsgemeinschaften auf? (Singlehaushalte, 2-Personenhaushalte, Wohn- /Haushaltsgemeinschaften)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Oktober 2016
  • Frist
    5. November 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge und ALG II-Empfänger im Märkischen Kreis (schlüssiges Konzept) [#17995]
Datum
2. Oktober 2016 19:15
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit der Schließung der Zentralen Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge in Hemer-Deilinghofen und der monatlich zu erwartenden Zahl weiterer Flüchtlinge zeigt sich eine besondere Notsituation beim Wohnbedarf nicht nur in Hemer und Iserlohn, sondern im ganzen Märkischen Kreis. „Ab dem 1. April 2017 muss die Stadt monatlich rund 100 Flüchtlinge dezentral unterbringen.“ http://www.derwesten.de/ikz/staedte/hemer/schonfrist-nur-um-drei-monate-verlaengert-id12237209.html Nach offiziellen Zahlen zur aktuellen Flüchtlingssituation im Märkischen Kreis „haben die Städte und Gemeinden bislang fast 7.000 Flüchtlinge aufgenommen. Zusätzlich befinden sich noch ca. 1000 Flüchtlinge in Notunterkünften und Zentralen Unterbringungseinrichtungen. Viele Flüchtlinge warten noch auf eine Entscheidung über ihren Asylantrag durch das Bundesamt für Migration.“ http://www.maerkischer-kreis.de/service/pressemeldungen/presseservice930114.php Selbst bei Einbeziehung der Fortschreibung der KDU zum 01.01.2016 ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass die Kosten der Flüchtlingsunterbringung auf der Basis dieses Konzepts insgesamt gedeckt sind. https://fragdenstaat.de/files/foi/37289/Rundschreiben2015-04Anlage6.abstraktangemesseneWerteIndexfortschreibung.pdf 1. Wie viele Konzept-konforme Sozialwohnungen wurden Flüchtlingen zugewiesen (aktueller Gesamtbestand, getrennt nach Gemeinden und Kommunen, Personenzahl)? 2. Bei wie vielen Wohnungen werden „überteuerte“ Kosten der Unterkunft übernommen? 3. Wie hoch ist der aktuelle Leerstand (verfügbare Wohnraum) bei Sozialwohnungen in den jeweiligen Gemeinden und Kommunen? 4. Wie schlüsseln sich die (7000) Flüchtlinge in Bedarfsgemeinschaften auf? (Singlehaushalte, 2-Personenhaushalte, Wohn- /Haushaltsgemeinschaften)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Sehr geehrtAntragsteller/in der Märkische Kreis ist für diesen Antrag nicht zuständig. Für die von Ihnen erbetenen…
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Betreff
AW: Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge und ALG II-Empfänger im Märkischen Kreis (schlüssiges Konzept) [#17995]
Datum
6. Oktober 2016 07:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in der Märkische Kreis ist für diesen Antrag nicht zuständig. Für die von Ihnen erbetenen Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Städte und Gemeinden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> im großer Verwunderung muss ich zur Kenntnis nehmen, dass Sie vortragen, als …
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge und ALG II-Empfänger im Märkischen Kreis (schlüssiges Konzept) [#17995]
Datum
6. Oktober 2016 20:48
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> im großer Verwunderung muss ich zur Kenntnis nehmen, dass Sie vortragen, als Fachbereichsleiter Zentrale Steuerung des Märkischen Kreises dermaßen unzureichende Kenntnisse zur Mietkostensituation der Flüchtlinge im Märkischen Kreis zu haben. Eine Vielzahl von Berichten auf der kreiseigenen Seite ist dem Thema gewidmet. http://www.maerkischer-kreis.de/ Außerdem ist die Frage der Kosten der Unterkunft für Sozialleistungsbezieher ebenso kreisweit geregelt worden. Die Kosten der Wohnungen für Flüchtlinge hat somit direkten Einfluss auch das "schlüssige Konzept" und das ist Kreissache. Ich bitte auch um Beachtung meiner vorgetragenen Bitte: "Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten." Die Anfrage ebenso Ihre Antwort ist öffentlich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17995 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen gewünschten Informationen liegen bei den Städten und Gemeinden sowie de…
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Betreff
AW: AW: AW: Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge und ALG II-Empfänger im Märkischen Kreis (schlüssiges Konzept) [#17995]
Datum
13. Oktober 2016 16:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen gewünschten Informationen liegen bei den Städten und Gemeinden sowie dem Jobcenter Märkischer Kreis vor. Ihre Anfrage habe ich daher dorthin weitergeleitet. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen für die Stadt Balve die Fragen wie folgt beantworten:…
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Betreff
WG: Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge und ALG II-Empfänger im Märkischen Kreis (schlüssiges Konzept) [#17995]
Datum
19. Oktober 2016 12:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen für die Stadt Balve die Fragen wie folgt beantworten: Frage 1: Es wurden 24 Konzept-konforme Sozialwohnungen zugeteilt. Frage 2: Es werden für keine der Wohnungen "überteuerte" Kosten der Unterkunft übernommen. Frage 3: Hierzu liegen mir keine Informationen vor, da sozialer Wohnraum nicht von der Stadt Balve ermittelt wird. Angaben hierzu müssten beim Märkischen Kreis (Wohnberechtigungsscheine) zu erfragen sein. Frage 4: Aufteilung der Haushalte: 22 Mehrpersonenhaushalte/2 Singlehaushalte. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde mir vom Märkischen Kreis mit der Bitte um Beantwortung übersandt. …
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Betreff
Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge und ALG II-Empfänger im Märkischen Kreis (schlüssiges Konzept) [#17995]
Datum
11. November 2016 15:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde mir vom Märkischen Kreis mit der Bitte um Beantwortung übersandt. Ich kann die Beantwortung Ihrer Anfrage nur für die Stadt Iserlohn vornehmen: zu Frage 1.: es kann von hier nicht beantwortet werden, wieviele konzept-konforme Wohnungen an Flüchtlinge kreisweit zugewiesen wurden; für die Stadt Iserlohn werden angemessene Wohnungen an Familien und Familienverbände i.S.d. Beschlusses des Sozialausschusses der Stadt Iserlohn zugewiesen, dabei werden grundsätzlich die Vorgaben des schlüssigen Konzeptes des MK berücksichtigt. Zur Personenzahl in Iserlohn kann keine genaue Zahl genannt werden, da nach Anerkennung des Asylstatus und Wechsel zum Jobcenter die Wohnungen sowohl gewechselt als auch beibehalten werden. zu Frage 2: Grundsätzlich werden in Iserlohn keine überteuerten Kosten der Unterkunft übernommen, in begründeten Einzelfällen kann von den Vorgaben abgewichen werden. zu Frage 3: Nach Mitteilung der zuständigen Abteilung 52/3 gibt es in Iserlohn derzeit 40 Leerstände (Wohnungen stehen länger als 3 Monate leer). zu Frage 4: Die Frage kann von hier nicht beantwortet werden, da zuvor die Gesamtzahlen im Märkischen Kreis erfasst werden müssten. Für Rückfragen stehe ich gern zur Vefügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> 1. "Ab dem 1. April 2017 muss die Stadt monatlich rund 100 Flüchtlinge d…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge und ALG II-Empfänger im Märkischen Kreis (schlüssiges Konzept) [#17995]
Datum
11. November 2016 21:46
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> 1. "Ab dem 1. April 2017 muss die Stadt monatlich rund 100 Flüchtlinge dezentral unterbringen.“ Bitte nennen Sie für Iserlohn eine Zahl mit Stichtag unabhängig vom Aufenthaltsstatus (Flüchtling genügt). 2. Bitte benennen Sie eine Zahl von "begründeten Einzelfällen" bei denen "von den Vorgaben abgewichen werden." konnte und jeweils Minimum, Maximum und Durchschnitt der Abweichung. 3. Bitte benennen Sie mir die von Ihnen hier bezeichneten 40 Leerstände (Wohnungen stehen länger als 3 Monate leer) mit den entsprechenden Bewerbungsadressen, damit ich sie den mir persönlich bekannten Wohnungssuchenden (z.T. Obdachlosen) weitergeben kann. (Meine postalische Anschrift erhalten Sie mit dieser per Mail). 4. Wie schlüsseln sich die (genaue Anzahl), der Stadt Iserlohn zugewiesenen Flüchtlinge in Bedarfsgemeinschaften auf? (Singlehaushalte, 2-Personenhaushalte, Wohn- Haushaltsgemeinschaften) Die konkreten Auskünfte zu dem Ihnen bekannten Teilbereichen genügen mir zunächst vollkommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17995 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne möchte ich Ihre Anfrage bzgl. der Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge im Mä…
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Betreff
AW: Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge und ALG II-Empfänger im Märkischen Kreis (schlüssiges Konzept) [#17995]
Datum
25. November 2016 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne möchte ich Ihre Anfrage bzgl. der Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge im Märkischen Kreis wie folgt beantworten: 1. Wie viele Konzept-konforme Sozialwohnungen wurden Flüchtlingen zugewiesen (aktueller Gesamtbestand, getrennt nach Gemeinden und Kommunen, Personenzahl)? Aus dem Antrag wird nicht eindeutig ersichtlich, was mit "konzept-konform" gemeint ist. In 2016 wurden bisher (Stand 11/2016) in Lüdenscheid 85 Wohnungen für insgesamt 270 Personen auf dem privaten Wohnungsmarkt von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angemietet, die den Angemessenheitskriterien des Märkischen Kreises für Sozialleistungsbezieher entsprachen. Darüber hinaus haben Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes grundsätzlich keinen Anspruch auf die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines. Diesem Personenkreis können somit öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) nicht zugewiesen werden. Die Flüchtlinge erhalten erst mit der Anerkennung als Asylsuchende die Möglichkeit zur Anmietung öffentlich geförderten Wohnraumes. Damit endet jedoch auch der Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und damit auch die Zuständigkeit seitens der Stadt Lüdenscheid. Dieser Personenkreis erhält fortan Leistungen beim Jobcenter, so dass die Stadt Lüdenscheid ab diesem Zeitpunkt keinerlei Zugriff mehr auf die Daten und damit auch keine Informationen mehr über die weitere Wohnsituation dieser Personen hat. 2. Bei wie vielen Wohnungen werden "überteuerte" Kosten der Unterkunft übernommen? Im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes werden ausschließlich nur die angemessenen Kosten der Unterkunft übernommen. Eine Übernahme "überteuerter" Kosten der Unterkunft kommt daher nicht in Betracht. 3. Wie hoch ist der aktuelle Leerstand (verfügbare Wohnraum) bei Sozialwohnungen in den jeweiligen Gemeinden und Kommunen? Im Bereich des öffentlich geförderten Wohnraums stehen zur Zeit (Stand 01.11.2016) ca. 135 Wohnungen mit dem Status "vermittelbar" zur Verfügung. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen dauerhaften bzw. längerfristigen Leerstand. Diese Wohnungen stehen in der Regel nur für eine kurze Übergangszeit von einigen wenigen Monaten "leer", bis nach erfolgter Kündigung ein neuer Mieter zugewiesen bzw. gefunden wurde. 4. Wie schlüsseln sich die (7000) Flüchtlinge in Bedarfsgemeinschaften auf? (Singlehaushalte, 2-Personenhaushalte, Wohn- /Haushaltsgemeinschaften) Für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Lüdenscheid teilen sich die Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wie folgt auf (Stand 11/2016): Singlehaushalte 205 2-Personenhaushalte 16 Haushalte mit mehr als 2 Personen 114 Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Antwort zu #17995
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Betreff
Antwort zu #17995
Datum
21. Dezember 2016 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
79,7 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort zu #17995 [#17995] Sehr geehrt<< Anrede >> eine Beschränkung der Antwort auf die Personen…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort zu #17995 [#17995]
Datum
7. Januar 2017 19:15
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> eine Beschränkung der Antwort auf die Personengruppe, die inzwischen vom Jobcenter betreut wird, versteht sich selbstredend. Auch Ihre Aussage: "Eine Erfassung von „überteuerten“ Kosten der Unterkunft findet nicht statt." ist nicht schlüssig. Immerhin weist eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit "Laufende tatsächliche Kosten der Unterkunft insgesamt" und "Laufende anerkannte Kosten der Unterkunft insgesamt" aus. Das zugrunde liegende Zahlenmaterial kann nur durch die einzelnen Jobcenter bereitgestellt werden und liegt auch Ihnen somit vor. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17995 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
AW: Antwort zu #17995 [#17995] Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachfrage habe ich erhalten und werde mich kurzfr…
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Betreff
AW: Antwort zu #17995 [#17995]
Datum
13. Januar 2017 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachfrage habe ich erhalten und werde mich kurzfristig wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen

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Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Anfrage #17995
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Betreff
Anfrage #17995
Datum
26. Januar 2017 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
96,3 KB