Kosten der Unterkunft im Kreis Warendorf

Anfrage an: Kreis Warendorf

Das Bundesssozialgericht hat am 12.12.13 entschieden, dass als Angemessenheits-grenze bei der Ermittlung der Unterkunftskosten gem. §42,35 SGB XII und § 22 SGB II dann, wenn kein schlüssiges Konzept vorliegt, die Beträge der Wohngeldtabelle mit einem Zuschlag anzusetzen sind.

Im März 2014 wurde mir von einen Teamleiter für Passive Leistungen per E-Mail mitgeteilt das man in den nächsten 4 Wochen das schlüssige Konzept zur Kosten der Unterkunft auf der Homepage veröffentlicht.

Dies ist bis heute nicht geschehen.

Gem. § 4 Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen besteht gegenüber dem Jobcenter einen durchsetzbaren Anspruch auf Herausgabe des Konzeptes.
Einer Begründung für den Antrag bedarf es nicht.

1. Wann ist mit der Fertigstellung/Veröffentlichung des Konzeptes zu rechnen?

2. Aufgrund welcher Erhebungsgrundlage ist das schlüssige Konzept zustande gekommen ?

3. Gab es einen Mieterfragebogen? Wenn ja, bitten ich um Übersendung des Mieterfragebogens.

4. Sind laufende Gerichtsverfahren beim Sozialgericht Münster bezüglich über die Kosten der Unterkunft die über den "angemessenen! Höchsatz liegen anhängig und wenn ja wieviele Verfahren sind dies?

Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Mai 2014
  • Frist
    27. Juni 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Unterkunft im Kreis Warendorf [#6478]
Datum
24. Mai 2014 20:23
An
Kreis Warendorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundesssozialgericht hat am 12.12.13 entschieden, dass als Angemessenheits-grenze bei der Ermittlung der Unterkunftskosten gem. §42,35 SGB XII und § 22 SGB II dann, wenn kein schlüssiges Konzept vorliegt, die Beträge der Wohngeldtabelle mit einem Zuschlag anzusetzen sind. Im März 2014 wurde mir von einen Teamleiter für Passive Leistungen per E-Mail mitgeteilt das man in den nächsten 4 Wochen das schlüssige Konzept zur Kosten der Unterkunft auf der Homepage veröffentlicht. Dies ist bis heute nicht geschehen. Gem. § 4 Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen besteht gegenüber dem Jobcenter einen durchsetzbaren Anspruch auf Herausgabe des Konzeptes. Einer Begründung für den Antrag bedarf es nicht. 1. Wann ist mit der Fertigstellung/Veröffentlichung des Konzeptes zu rechnen? 2. Aufgrund welcher Erhebungsgrundlage ist das schlüssige Konzept zustande gekommen ? 3. Gab es einen Mieterfragebogen? Wenn ja, bitten ich um Übersendung des Mieterfragebogens. 4. Sind laufende Gerichtsverfahren beim Sozialgericht Münster bezüglich über die Kosten der Unterkunft die über den "angemessenen! Höchsatz liegen anhängig und wenn ja wieviele Verfahren sind dies? Vielen Dank
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Warendorf
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese möchte ich gern ausführlich beantworten…
Von
Kreis Warendorf
Betreff
AW: Kosten der Unterkunft im Kreis Warendorf [#6478]
Datum
28. Mai 2014 07:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese möchte ich gern ausführlich beantworten. Aufgrund des Feiertags und Terminen wird mir dies erst Anfang kommender Woche möglich sein. Bis dahin bitte ich Sie um ein wenig Geduld. Vielen Dank. Nach wie vor steht zudem das Angebot für ein persönliches Gespräch… Freundliche Grüße Mark Petzold Jobcenter Kreis Warendorf Teamleiter Passive Leistungen Anlaufstellen Telgte und Ostbevern Rathaus Telgte | Baßfeld 4 - 6 | 48291 Telgte Büro Telefon: 02581.53-5826 | Büro Fax: 02581.53-5972 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> ________________________________ Von: Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Gesendet: Samstag, 24. Mai 2014 20:23 An: Poststelle Betreff: Kosten der Unterkunft im Kreis Warendorf [#6478] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundesssozialgericht hat am 12.12.13 entschieden, dass als Angemessenheitsgrenze bei der Ermittlung der Unterkunftskosten gem. §42,35 SGB XII und § 22 SGB II dann, wenn kein schlüssiges Konzept vorliegt, die Beträge der Wohngeldtabelle mit einem Zuschlag anzusetzen sind. Im März 2014 wurde mir von einen Teamleiter für Passive Leistungen per E-Mail mitgeteilt das man in den nächsten 4 Wochen das schlüssige Konzept zur Kosten der Unterkunft auf der Homepage veröffentlicht. Dies ist bis heute nicht geschehen. Gem. § 4 Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen besteht gegenüber dem Jobcenter einen durchsetzbaren Anspruch auf Herausgabe des Konzeptes. Einer Begründung für den Antrag bedarf es nicht. 1. Wann ist mit der Fertigstellung/Veröffentlichung des Konzeptes zu rechnen? 2. Aufgrund welcher Erhebungsgrundlage ist das schlüssige Konzept zustande gekommen ? 3. Gab es einen Mieterfragebogen? Wenn ja, bitten ich um Übersendung des Mieterfragebogens. 4. Sind laufende Gerichtsverfahren beim Sozialgericht Münster bezüglich über die Kosten der Unterkunft die über den "angemessenen! Höchsatz liegen anhängig und wenn ja wieviele Verfahren sind dies? Vielen Dank Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Kreis Warendorf
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Geduld. Im Folgenden will ich der Beantwortung Ihrer Fr…
Von
Kreis Warendorf
Betreff
AW: Kosten der Unterkunft im Kreis Warendorf [#6478]
Datum
3. Juni 2014 15:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Geduld. Im Folgenden will ich der Beantwortung Ihrer Fragen nachkommen: 1. Wann ist mit der Fertigstellung/Veröffentlichung des Konzeptes zu rechnen? Ich bin aktuell dabei, den Vermerk zum Konzept zu erstellen. Ich rechne mit einer Fertigstellung und Veröffentlichung in etwa 2 Wochen. 2. Aufgrund welcher Erhebungsgrundlage ist das schlüssige Konzept zustande gekommen? Bei der Auswertung zum schlüssigen Konzept sind sowohl Bestandsmieten aus den Bereichen SGB II, SGB XII und Wohngeld als auch Angebotsmieten berücksichtigt worden. Mit der Anlage überreiche ich Ihnen exemplarisch den von uns erstellten Vermerk zur Stadt Ennigerloh. Diesem können Sie Details und Zahlen entnehmen. Folgende Tabelle für Ennigerloh, die Bestandteil des Vermerks ist, verdeutlicht, dass der nach oben gerundete angemessene Wert aus einem Durchschnitt aus SGB II- und SGB XII-Fällen, Wohngeldfällen und Wohnungsangeboten zustande gekommen ist: <<E-Mail-Adresse>> Diese Erhebungen und Auswertungen sind für das gesamte Kreisgebiet des Kreises Warendorf erstellt worden. Jede Stadt/Gemeinde bildet dabei für sich selbst gesehen einen eigenen Vergleichsraum. 3. Gab es einen Mieterfragebogen? Wenn ja, bitten ich um Übersendung des Mieterfragebogens. Nein. 4. Sind laufende Gerichtsverfahren beim Sozialgericht Münster bezüglich über die Kosten der Unterkunft die über den "angemessenen! Höchsatz liegen anhängig und wenn ja wieviele Verfahren sind dies? Antwort der Widerspruchstelle: Statistische Auswertungen sind leider nicht möglich. Sicher sind Verfahren vor dem Sozialgericht anhängig, geschätzt unter 10. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Freundliche Grüße M. Petzold Jobcenter Kreis Warendorf | Teamleiter Passive Leistungen | Anlaufstellen Telgte und Ostbevern Rathaus Telgte | Baßfeld 4 - 6 | 48291 Telgte | Büro Telefon: 02581.53-5826 | Büro Fax: 02581.53-5972 Von: Petzold, Mark Gesendet: Mittwoch, 28. Mai 2014 07:11 An: <<E-Mail-Adresse>> Cc: Witt, Ilona Betreff: AW: Kosten der Unterkunft im Kreis Warendorf [#6478] Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese möchte ich gern ausführlich beantworten. Aufgrund des Feiertags und Terminen wird mir dies erst Anfang kommender Woche möglich sein. Bis dahin bitte ich Sie um ein wenig Geduld. Vielen Dank. Nach wie vor steht zudem das Angebot für ein persönliches Gespräch… Freundliche Grüße M. Petzold Jobcenter Kreis Warendorf | Teamleiter Passive Leistungen | Anlaufstellen Telgte und Ostbevern Rathaus Telgte | Baßfeld 4 - 6 | 48291 Telgte | Büro Telefon: 02581.53-5826 | Büro Fax: 02581.53-5972 ________________________________ Von: Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Gesendet: Samstag, 24. Mai 2014 20:23 An: Poststelle Betreff: Kosten der Unterkunft im Kreis Warendorf [#6478] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundesssozialgericht hat am 12.12.13 entschieden, dass als Angemessenheitsgrenze bei der Ermittlung der Unterkunftskosten gem. §42,35 SGB XII und § 22 SGB II dann, wenn kein schlüssiges Konzept vorliegt, die Beträge der Wohngeldtabelle mit einem Zuschlag anzusetzen sind. Im März 2014 wurde mir von einen Teamleiter für Passive Leistungen per E-Mail mitgeteilt das man in den nächsten 4 Wochen das schlüssige Konzept zur Kosten der Unterkunft auf der Homepage veröffentlicht. Dies ist bis heute nicht geschehen. Gem. § 4 Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen besteht gegenüber dem Jobcenter einen durchsetzbaren Anspruch auf Herausgabe des Konzeptes. Einer Begründung für den Antrag bedarf es nicht. 1. Wann ist mit der Fertigstellung/Veröffentlichung des Konzeptes zu rechnen? 2. Aufgrund welcher Erhebungsgrundlage ist das schlüssige Konzept zustande gekommen ? 3. Gab es einen Mieterfragebogen? Wenn ja, bitten ich um Übersendung des Mieterfragebogens. 4. Sind laufende Gerichtsverfahren beim Sozialgericht Münster bezüglich über die Kosten der Unterkunft die über den "angemessenen! Höchsatz liegen anhängig und wenn ja wieviele Verfahren sind dies? Vielen Dank Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, zur Vervollständigung senden Sie mir die VERMERKE dann noch für die anderen Städte…
An Kreis Warendorf Details
Von
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Betreff
AW: AW: Kosten der Unterkunft im Kreis Warendorf [#6478]
Datum
3. Juni 2014 16:55
An
Kreis Warendorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, zur Vervollständigung senden Sie mir die VERMERKE dann noch für die anderen Städte im Kreis Warendorf: AHLEN, BECKUM, BEELEN, DRENSTEINFURT, EVERSWINKEL, OELDE, OSTBEVERN, SASSENBERG, SENDENHORST, TELGTE, WADERSLOH, WARENDORF zu. Ich gehe davon aus das diese Fertigstellung und Veröffentlichung in den von Ihnen angegebenen 2 Wochen erledigt werden kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir ebenfalls mitteilen wiviele SGB II Empfänger im Kreis Warendorf im …
An Kreis Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Kosten der Unterkunft im Kreis Warendorf [#6478]
Datum
3. Juni 2014 22:15
An
Kreis Warendorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir ebenfalls mitteilen wiviele SGB II Empfänger im Kreis Warendorf im unangemessenen Bereich der Kosten der Unterkunft liegen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kreis Warendorf
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit der Anlage überreiche ich Ihnen auch die Vermerke der übrigen Städte und…
Von
Kreis Warendorf
Betreff
AW: AW: Kosten der Unterkunft im Kreis Warendorf [#6478]
Datum
6. Juni 2014 09:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit der Anlage überreiche ich Ihnen auch die Vermerke der übrigen Städte und Gemeinden im Kreis Warendorf. Diese Vermerke sind Basis des zu veröffentlichen Vermerks zum Schlüssigen Konzept. Für Sie werden sich daher voraussichtlich keine wesentlichen neuen Erkenntnisse bei Veröffentlichung ergeben. Freundliche Grüße M. Petzold Jobcenter Kreis Warendorf Teamleiter Passive Leistungen Anlaufstellen Telgte und Ostbevern Rathaus Telgte | Baßfeld 4 - 6 | 48291 Telgte Büro Telefon: 02581.53-5826 | Büro Fax: 02581.53-5972
Kreis Warendorf
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, leider kann ich Ihnen die Antwort auf Ihre Frage nicht liefern. Begründ…
Von
Kreis Warendorf
Betreff
AW: Kosten der Unterkunft im Kreis Warendorf [#6478]
Datum
6. Juni 2014 09:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, leider kann ich Ihnen die Antwort auf Ihre Frage nicht liefern. Begründung In unserem Statistikangebot gibt es keine Auswertung zur Anzahl der unangemessen wohnenden SGB II-Empfänger. Nach dem "Leitfaden zum Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - Das Recht auf freien Informationszugang" besteht keine Informationsbeschaffungspflicht (Punkt 4.3.2): Die Begrenzung des Zugangsrechtes auf vorhandene Informationen bedeutet zugleich, dass die Behörde nicht verpflichtet ist, die erwünschten Informationen zu beschaffen oder Dokumente dem Auskunftsbegehren entsprechend aufzubereiten bzw. zu rekonstruieren. Eine behördliche "Beschaffungspflicht" von Informationen besteht selbst dann nicht, wenn die nachgefragten Informationen aufgrund der bestehenden Zuständigkeiten eigentlich vorliegen müssten, faktisch aber nicht vorhanden sind. Allerdings mag es Ihnen helfen, wenn ich Ihnen den Link zu einer öffentlichen Statistik der Agentur für Arbeit liefere. Unter http://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?nn=31994&year_month=201401&pageLocale=de&view=processForm&topicId=17508&regionInd=05570 ist eine Statistik zur Wohnsituation und den Wohnkosten nach Typ der Bedarfsgemeinschaft im Kreis Warendorf abgestellt (siehe Tabellenblatt "Tabelle 2.5"). Möglicherweise erhalten Sie hieraus Antworten auf weitere Fragen. Freundliche Grüße M. Petzold Jobcenter Kreis Warendorf Teamleiter Passive Leistungen Anlaufstellen Telgte und Ostbevern Rathaus Telgte | Baßfeld 4 - 6 | 48291 Telgte Büro Telefon: 02581.53-5826 | Büro Fax: 02581.53-5972
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich erwarte dann in 2-Wochen abschließend noch den veröffentlichen Vermerk. Mit f…
An Kreis Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Kosten der Unterkunft im Kreis Warendorf [#6478]
Datum
6. Juni 2014 10:51
An
Kreis Warendorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erwarte dann in 2-Wochen abschließend noch den veröffentlichen Vermerk. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten der Unterkunft im Kreis Warendorf&…
An Kreis Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Kosten der Unterkunft im Kreis Warendorf [#6478]
Datum
27. Juni 2014 00:20
An
Kreis Warendorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten der Unterkunft im Kreis Warendorf" vom 24.05.2014 (#6478) wurde von Ihnen nicht ausreichend in der vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben Ihre Ankündigung mittlerweile um 1 Woche überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Offen ist der veröffentliche Vermerk zum Schlüssigen Konzept. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kreis Warendorf
-Konzept gilt auch für SGB XII-Bereich - Es wird weiter Zeit benötigt
Von
Kreis Warendorf
Via
Briefpost
Betreff
Kosten der Unterkunft im Kreis Warendorf
Datum
8. Juli 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
839,6 KB
-Konzept gilt auch für SGB XII-Bereich - Es wird weiter Zeit benötigt
Kreis Warendorf
Guten Tag Herr Antragsteller/in, hiermit teile ich Ihnen mit, dass das Schlüssige Konzept des Kreises Warendorf…
Von
Kreis Warendorf
Betreff
AW: Kosten der Unterkunft im Kreis Warendorf [#6478]
Datum
13. August 2014 11:27
Status
Guten Tag Herr Antragsteller/in, hiermit teile ich Ihnen mit, dass das Schlüssige Konzept des Kreises Warendorf samt Anlagen und Richtwerteübersicht nun auf der Homepage des Jobcenters zur Einsichtnahme zur Verfügung steht. Link: http://www.jobcenter-warendorf.de/w1/27125.0.html Freundliche Grüße Mark Petzold [Beschreibung: Logo Jobcenter Signatur] Teamleiter Passive Leistungen Anlaufstellen Telgte und Ostbevern Rathaus Telgte | Baßfeld 4 - 6 | 48291 Telgte Büro Telefon: 02581.53-5826 | Büro Fax: 02581.53-5972 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, am Anfang des Jahres wurde eine Erhöhung der KDU-Sätze in der regionalen Tageszeit…
An Kreis Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Kosten der Unterkunft im Kreis Warendorf [#6478]
Datum
18. August 2016 21:23
An
Kreis Warendorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, am Anfang des Jahres wurde eine Erhöhung der KDU-Sätze in der regionalen Tageszeitung "Die Glocke" noch für 2016 von der Amtsleitung angekündigt. Teilen Sie mir bitte den aktuellen Sachstand mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 6478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, sofern das aktualisierte "Schlüssige Konzept" voraussichlich mit Beginn …
An Kreis Warendorf Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Kosten der Unterkunft im Kreis Warendorf [#6478]
Datum
7. November 2016 12:57
An
Kreis Warendorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sofern das aktualisierte "Schlüssige Konzept" voraussichlich mit Beginn des neuen Jahres in Kraft treten wird bitte ich um Mitteilung wann dieses veröffentlich wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 6478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>