Kosten der Unterkunft nach SGB II in NRW nach der Gesetzesänderung zum 01.01.2010 (50m²-Regelung)
nach Internetrecherchen hielten Sie unter dem Link:
http://www.jobcenter.wuppertal.de/download/handlungshinweis_zum_bsgurteil_v_16052012_09082012.pdf
Handlungsanweisungen für die Umsetzung der Neuregelung vor. Diese Weisung ist nicht mehr auf Ihrem Server verfügbar. Im Rahmen der Aufbewahrungsfristen dürfte sie aber noch in Ihrer Datensicherung vorliegen.
Bitte übersenden Sie mir die Handlungshinweise und teilen mir bitte mit,
1. wie vielen Bedarfsgemeinschaften Leistungen der Kosten der Unterkunft auf der Basis der Neuregelung erstattet wurden, und
2. wie in Ihrem Hause die Anspruchsberechtigten ermittelt wurden.
Ergebnis der Anfrage
Die Antwort erschöpft sich in der Mitteilung eines Links zu den aktuellen Kosten der Unterkunft.
Die wichtigere Frage, ob die Bedarfsunterdeckung der Leistungsberechtigten nachrecherchiert wurde und die vorenthaltenen Leistungen nachgezahlt wurden, blieb unbeantwortet.
Als sicher gelten darf jedoch, dass, wenn das Jobcenter Wuppertal den Vorgaben des Landesarbeitsministeriums tatsächlich gefolgt wäre, verlässliches Zahlenmaterial für die Berichterstattung darüber vorläge
Damit ist es viel wahrscheinlicher, dass etliche direkt betroffene Leistungsberechtigte aus Wuppertal "von Amts wegen" finanziell beschädigt wurden.
Sozialleistungsbetrug kennt eben zwei Richtungen.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum6. Juli 2014
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8. August 2014
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