Kosten der Unterkunft nach SGB II in NRW nach der Gesetzesänderung zum 01.01.2010 (50m²-Regelung)

Anfrage an: Jobcenter Wuppertal

nach Internetrecherchen hielten Sie unter dem Link:
http://www.jobcenter.wuppertal.de/download/handlungshinweis_zum_bsgurteil_v_16052012_09082012.pdf
Handlungsanweisungen für die Umsetzung der Neuregelung vor. Diese Weisung ist nicht mehr auf Ihrem Server verfügbar. Im Rahmen der Aufbewahrungsfristen dürfte sie aber noch in Ihrer Datensicherung vorliegen.

Bitte übersenden Sie mir die Handlungshinweise und teilen mir bitte mit,
1. wie vielen Bedarfsgemeinschaften Leistungen der Kosten der Unterkunft auf der Basis der Neuregelung erstattet wurden, und
2. wie in Ihrem Hause die Anspruchsberechtigten ermittelt wurden.

Ergebnis der Anfrage

Die Antwort erschöpft sich in der Mitteilung eines Links zu den aktuellen Kosten der Unterkunft.

Die wichtigere Frage, ob die Bedarfsunterdeckung der Leistungsberechtigten nachrecherchiert wurde und die vorenthaltenen Leistungen nachgezahlt wurden, blieb unbeantwortet.

Als sicher gelten darf jedoch, dass, wenn das Jobcenter Wuppertal den Vorgaben des Landesarbeitsministeriums tatsächlich gefolgt wäre, verlässliches Zahlenmaterial für die Berichterstattung darüber vorläge

Damit ist es viel wahrscheinlicher, dass etliche direkt betroffene Leistungsberechtigte aus Wuppertal "von Amts wegen" finanziell beschädigt wurden.

Sozialleistungsbetrug kennt eben zwei Richtungen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Juli 2014
  • Frist
    8. August 2014
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Jobcenter Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Unterkunft nach SGB II in NRW nach der Gesetzesänderung zum 01.01.2010 (50m²-Regelung) [#6659]
Datum
6. Juli 2014 14:36
An
Jobcenter Wuppertal
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach Internetrecherchen hielten Sie unter dem Link: http://www.jobcenter.wuppertal.de/download/handlungshinweis_zum_bsgurteil_v_16052012_09082012.pdf Handlungsanweisungen für die Umsetzung der Neuregelung vor. Diese Weisung ist nicht mehr auf Ihrem Server verfügbar. Im Rahmen der Aufbewahrungsfristen dürfte sie aber noch in Ihrer Datensicherung vorliegen. Bitte übersenden Sie mir die Handlungshinweise und teilen mir bitte mit, 1. wie vielen Bedarfsgemeinschaften Leistungen der Kosten der Unterkunft auf der Basis der Neuregelung erstattet wurden, und 2. wie in Ihrem Hause die Anspruchsberechtigten ermittelt wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Wuppertal
Sehr geehrte Damen & Herren, der von Ihnen angesprochene Handlungshinweis befindet sich nach wie vor auf un…
Von
Jobcenter Wuppertal
Betreff
AW: Kosten der Unterkunft nach SGB II in NRW nach der Gesetzesänderung zum 01.01.2010 (50m²-Regelung) [#6659]
Datum
6. August 2014 14:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen & Herren, der von Ihnen angesprochene Handlungshinweis befindet sich nach wie vor auf unserer Internet-Seite, den Sie unter folgendem Pfad finden: http://www.jobcenter.wuppertal.de/medien/bindata/handlungshinweis_zum_bsg-urteil_v_16052012_09082012.pdf Hinsichtlich Ihrer Frage, wie vielen Bedarfsgemeinschaften Leistungen der Kosten der Unterkunft auf der Basis der Neuregelung erstattet wurden, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass diesbezüglich keine Daten erhoben wurden. Bezüglich Ihrer weiteren Frage, wie die Anspruchsberechtigten ermittelt wurden, verweise ich auf den Handlungshinweis, aus dem die Beantwortung hervor geht. Mit freundlichen Grüßen