Kosten der Versäumnisse im Bereich der Flüchtlingsaufnahme

1. Wie genau verteilen sich die Flüchtlinge in den Einrichtungen des Landes NRW auf die fünf Regierungsbezirke und die jeweiligen Unterbringungsmöglichkeiten (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Flüchtlinge je Unterbringungsart im Bezirk und bitte vorgesehene Plätze und tatsächliche Anzahl der Flüchtlinge je Unterbringungsort und -art, z. B. EAE, ZUE, Turnhallen, Hotels, Hostels, Jugendherbergen, Zelte und sämtlichen sonstigen Unterbringungsarten mitteilen.
2. Seit wann werden die in Frage 1 abgefragten Einrichtungen genau betrieben. (Bitte Datum der Eröffnung mitteilen)
2. Wie sehen die weiteren Planungen für die Einrichtungen in den nächsten Monaten sowie mittelfristig aus?
3. Wie hoch waren die Kosten für die Er- und Herrichtung der Gebäude, Turnhallen, Zelte usw. sowie der Betreuung und Anbindung an soziale Dienste der Flüchtlingsunterbringungen des Landes seit 01.01.2012? (Bitte aufschlüsseln nach Trägern und jährlichen Kosten je Unterbringungsart, z. B. Turnahllen, Hotels, Hostels, Jugendherbergen, Zelten und sämtlichen sonstigen Unterbringungsmöglichkeiten.)
4. Nach welchem Vergabeverfahren erhalten Betreiber (DRK, Caritas, EHC usw.) den Zuschlag?
5. In welcher Höhe werden welche Kosten für die Betreibung von Flüchtlingsunterkünften mit dem Land NRW abgerechnet, und welche Leistungen müssen die Träger und Betreiber dabei erfüllen?
Bitte schlüsseln Sie die Kosten pro Einrichtung auf, und zwar nach der Art der Betreuung, z. B. psychologisch, medizinisch, rechtlich und sozial, und nach Stellenbeschreibung Heimleitung, Sozialarbeit/-pädagogik, Sozialbetreuung, Kinderbetreuung, Verwaltung, sonstige Betreuung, Haushandwerker*innen, Pforte/Wachschutz o.ä und Stellenschlüssel, Qualifikation, Stellenanteilen.

Vielen Dank!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. September 2015
  • Frist
    27. Oktober 2015
  • Ein:e Follower:in
Marie-Kathrin Kuster
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Marie-Kathrin Kuster
Betreff
Kosten der Versäumnisse im Bereich der Flüchtlingsaufnahme [#11412]
Datum
23. September 2015 20:31
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie genau verteilen sich die Flüchtlinge in den Einrichtungen des Landes NRW auf die fünf Regierungsbezirke und die jeweiligen Unterbringungsmöglichkeiten (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Flüchtlinge je Unterbringungsart im Bezirk und bitte vorgesehene Plätze und tatsächliche Anzahl der Flüchtlinge je Unterbringungsort und -art, z. B. EAE, ZUE, Turnhallen, Hotels, Hostels, Jugendherbergen, Zelte und sämtlichen sonstigen Unterbringungsarten mitteilen. 2. Seit wann werden die in Frage 1 abgefragten Einrichtungen genau betrieben. (Bitte Datum der Eröffnung mitteilen) 2. Wie sehen die weiteren Planungen für die Einrichtungen in den nächsten Monaten sowie mittelfristig aus? 3. Wie hoch waren die Kosten für die Er- und Herrichtung der Gebäude, Turnhallen, Zelte usw. sowie der Betreuung und Anbindung an soziale Dienste der Flüchtlingsunterbringungen des Landes seit 01.01.2012? (Bitte aufschlüsseln nach Trägern und jährlichen Kosten je Unterbringungsart, z. B. Turnahllen, Hotels, Hostels, Jugendherbergen, Zelten und sämtlichen sonstigen Unterbringungsmöglichkeiten.) 4. Nach welchem Vergabeverfahren erhalten Betreiber (DRK, Caritas, EHC usw.) den Zuschlag? 5. In welcher Höhe werden welche Kosten für die Betreibung von Flüchtlingsunterkünften mit dem Land NRW abgerechnet, und welche Leistungen müssen die Träger und Betreiber dabei erfüllen? Bitte schlüsseln Sie die Kosten pro Einrichtung auf, und zwar nach der Art der Betreuung, z. B. psychologisch, medizinisch, rechtlich und sozial, und nach Stellenbeschreibung Heimleitung, Sozialarbeit/-pädagogik, Sozialbetreuung, Kinderbetreuung, Verwaltung, sonstige Betreuung, Haushandwerker*innen, Pforte/Wachschutz o.ä und Stellenschlüssel, Qualifikation, Stellenanteilen. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marie-Kathrin Kuster <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Marie-Kathrin Kuster
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Frau Kuster, Ihr im Betreff genannter Antrag ist am 23.09.2015 hier eingegangen und befindet sich in…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Kosten der Versäumnisse im Bereich der Flüchtlingsaufnahme [#11412]
Datum
28. September 2015 11:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Kuster, Ihr im Betreff genannter Antrag ist am 23.09.2015 hier eingegangen und befindet sich in Bearbeitung. Zur Feststellung der Anspruchsberechtigung und mit Blick auf eine möglicherweise erforderliche Zustellung eines schriftlichen Bescheides bitte ich Sie um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen
Marie-Kathrin Kuster
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten der Versäumnisse im Bereich der Fl…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Marie-Kathrin Kuster
Betreff
AW: WG: Kosten der Versäumnisse im Bereich der Flüchtlingsaufnahme [#11412]
Datum
10. Februar 2016 16:23
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten der Versäumnisse im Bereich der Flüchtlingsaufnahme " vom 23.09.2015 (#11412) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 107 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Marie-Kathrin Kuster Anfragenr: 11412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin bis zum 22.02. nicht im Büro. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet und ers…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Automatische Antwort: WG: Kosten der Versäumnisse im Bereich der Flüchtlingsaufnahme [#11412]
Datum
10. Februar 2016 16:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin bis zum 22.02. nicht im Büro. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet und erst nach Rückkehr gelesen. In dringenden Fällen schreiben Sie bitte an das Funktionspostfach: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Frau Kuster, Sie erhalten in den nächsten Tagen eine Antwort. Die lange Bearbeitungsdauer bitte ich …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: Kosten der Versäumnisse im Bereich der Flüchtlingsaufnahme [#11412]
Datum
25. Februar 2016 18:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Kuster, Sie erhalten in den nächsten Tagen eine Antwort. Die lange Bearbeitungsdauer bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Frau Kuster, im Anschluss an meine Zwischennachricht vom 22.10.2015 übersende ich Ihnen anbei weiter…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: Kosten der Versäumnisse im Bereich der Flüchtlingsaufnahme [#11412]
Datum
4. März 2016 18:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Kuster, im Anschluss an meine Zwischennachricht vom 22.10.2015 übersende ich Ihnen anbei weitere Informationen zur Beantwortung Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 23.09.2015. Wie von ihnen gewünscht, übersende ich die Daten elektronisch. Sie bitten um Informationen zu folgenden Fragen: 1. Wie genau verteilen sich die Flüchtlinge in den Einrichtungen des Landes NRW auf die fünf Regierungsbezirke und die jeweiligen Unterbringungsmöglichkeiten (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Flüchtlinge je Unterbringungsart im Bezirk und bitte vorgesehene Plätze und tatsächliche Anzahl der Flüchtlinge je Unterbringungsort und -art, z. B. EAE, ZUE, Turnhallen, Hotels, Hostels, Jugendherbergen, Zelte und sämtlichen sonstigen Unterbringungsarten mitteilen. 2. Seit wann werden die in Frage 1 abgefragten Einrichtungen genau betrieben. (Bitte Datum der Eröffnung mitteilen) 2. Wie sehen die weiteren Planungen für die Einrichtungen in den nächsten Monaten sowie mittelfristig aus? 3. Wie hoch waren die Kosten für die Er- und Herrichtung der Gebäude, Turnhallen, Zelte usw. sowie der Betreuung und Anbindung an soziale Dienste der Flüchtlingsunterbringungen des Landes seit 01.01.2012? (Bitte aufschlüsseln nach Trägern und jährlichen Kosten je Unterbringungsart, z. B. Turnahllen, Hotels, Hostels, Jugendherbergen, Zelten und sämtlichen sonstigen Unterbringungsmöglichkeiten.) 4. Nach welchem Vergabeverfahren erhalten Betreiber (DRK, Caritas, EHC usw.) den Zuschlag? 5. In welcher Höhe werden welche Kosten für die Betreibung von Flüchtlingsunterkünften mit dem Land NRW abgerechnet, und welche Leistungen müssen die Träger und Betreiber dabei erfüllen? Bitte schlüsseln Sie die Kosten pro Einrichtung auf, und zwar nach der Art der Betreuung, z. B. psychologisch, medizinisch, rechtlich und sozial, und nach Stellenbeschreibung Heimleitung, Sozialarbeit/-pädagogik, Sozialbetreuung, Kinderbetreuung, Verwaltung, sonstige Betreuung, Haushandwerker*innen, Pforte/Wachschutz o.ä und Stellenschlüssel, Qualifikation, Stellenanteilen. Zur Beantwortung Ihrer Fragen verweise ich zunächst auf die als 1. Anlage beigefügte Antwort der Landesregierung vom 01.02.2016 (Landtags-Drs. 16/10933) auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Simone Brand der Fraktion der Piraten. Mit diesem Dokument, das auf der Landtagsseite öffentlich zugänglich ist, werden die von Ihnen gestellten Fragen weitgehend beantwortet. Soweit eine Beantwortung nicht in der gewünschten Form möglich ist, geht auch dafür die Begründung aus dem anliegenden Dokument hervor. Ergänzende aktuelle Informationen können Sie dem ebenfalls beigefügten Bericht des MIK "Planungsstand bezüglich neuer Aufnahmeeinrichtungen und aktuelle Situation in den Einrichtungen" entnehmen, der zu jeder Sitzung des Innenausschusses des Landtags NRW aktualisiert wird. Zu den Leistungen, die Träger und Betreiber zu erfüllen haben, verweise ich auf die als 3. Anlage beigefügte Leistungsbeschreibung über Standards in Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW, die auf der Internetseite des MIK abrufbar ist. Dieser können detailliert alle zu erbringenden Leistungen entnommen werden. Die Leistungsbeschreibung liegt der Vergabe des Betriebs an die jeweiligen Betreiber zugrunde. Zum derzeitigen Vergabeverfahren verweise ich auf Anlage 4. Der Runderlass ist ebenso wie weitere Informationen ebenfalls öffentlich zugänglich auf der Seite www.vergabe.nrw, unter "Vergaberecht/Leistungsvergabe Flüchtlinge". Die lange Bearbeitungsdauer aufgrund der zurzeit hohen Arbeitsbelastung im Bereich der Flüchtlingsaufnahme bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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