Kosten der Waffenverbotszone-Schilder

Anfrage an: Stadt Leipzig

Alle verfügbaren Daten aus den letzten 2 Jahren über Kosten für Instandhaltung und Erneuerung im Zusammenhang mit den Straßenverkehrsschildern, die den Bereich Eisenbahnstraße als "Waffenverbotszone" auszeichnen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) die Beseitigung von Wandalismusschäden und das Ersetzen fehlender Schilder

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
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Manuel Lohoff
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle verfü…
An Stadt Leipzig Details
Von
Manuel Lohoff
Betreff
Kosten der Waffenverbotszone-Schilder [#192830]
Datum
16. Juli 2020 19:11
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle verfügbaren Daten aus den letzten 2 Jahren über Kosten für Instandhaltung und Erneuerung im Zusammenhang mit den Straßenverkehrsschildern, die den Bereich Eisenbahnstraße als "Waffenverbotszone" auszeichnen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) die Beseitigung von Wandalismusschäden und das Ersetzen fehlender Schilder
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Manuel Lohoff Anfragenr: 192830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192830/ Postanschrift Manuel Lohoff << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Manuel Lohoff
Stadt Leipzig
Ihr Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrter Herr Lohoff, Ihren Antrag auf Auskunft nach dem Sächsischen Umwel…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Kosten der Waffenverbotszone-Schilder [#192830] [Antwort]
Datum
17. Juli 2020 09:55
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrter Herr Lohoff, Ihren Antrag auf Auskunft nach dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz zu den Kosten der Waffenverbotszone-Schilder haben wir an das Ordnungsamt zur Bearbeitung weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund des Sächsischen Umweltinformationsgesetz Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Ordnungsamt 0341/ 123 8850 (Sekretariat). Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Leipzig
Sehr geehrter Herr Lohoff, in Beantwortung Ihrer Anfrage vom 16.07.2020 kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Auf…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Anfrage nach dem sächs. UIG: Kosten der Waffenverbotszone-Schilder
Datum
10. August 2020 12:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lohoff, in Beantwortung Ihrer Anfrage vom 16.07.2020 kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Auf Grundlage der in Ihrer Anfrage genannten Rechtsgrundlagen des § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation ist eine Beantwortung Ihrer Anfrage nicht möglich. Jedoch bietet der § 3 i. V. m. § 1 Abs. 2 Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig eine Grundlage zur Beantwortung Ihrer Anfrage, da es sich bei den Hinweisschildern der Waffenverbotszone in der Eisenbahnstraße um eine weisungsfreie Aufgabe handelt. Seit dem Inkrafttreten der Waffenverbotszone in der Eisenbahnstraße am 05.11.2018 sind bis zum 31.07.2020 für die Instandhaltung und Erneuerung der Hinweisschilder Kosten in Höhe von 6.659,75 € entstanden. Da es sich bei dieser Auskunft um eine einfache schriftliche Auskunft handelt, ergeht diese nach Punkt 26. 1 des Kostenverzeichnisses der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen