Kosten der Website https://digitaler-impfnachweis-app.de/

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Die Höhe der Kosten für Betrieb und Konzeption der Website: https://digitaler-impfnachweis-app.de/. Alternativ reicht auch der vorgesehene Kostenrahmen für die Website.

Eine einfache schriftliche Auskunft ist ausreichend.

Aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) habe ich für eine gleichlautende Anfrage folgende Auskunft erhalten:

,,Sehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>,

in Bezug auf Ihre unten stehende Nachricht möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Kosten für den Betrieb der genannten Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) getragen werden. Ich bitte daher, Ihren Antrag direkt dorthin zu richten. Informationszugang soll immer durch die sachnächste Behörde erfolgen.

Ich bedaure, dass Sie diesen Hinweis nicht bereits bei unserer ersten Auskunft im Juli erhalten haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Im Auftrag

Referatsleiter
_______________________________________________________________
Referat Z 36 „Zentrale Vergabestelle, Informationsfreiheitsrecht, Bessere Rechtsetzung“
Bundesministerium für Gesundheit''

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. November 2021
  • Frist
    14. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Höhe der Kosten für…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Website https://digitaler-impfnachweis-app.de/ [#232852]
Datum
12. November 2021 16:17
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Höhe der Kosten für Betrieb und Konzeption der Website: https://digitaler-impfnachweis-app.de/. Alternativ reicht auch der vorgesehene Kostenrahmen für die Website. Eine einfache schriftliche Auskunft ist ausreichend. Aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) habe ich für eine gleichlautende Anfrage folgende Auskunft erhalten: ,,Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in Bezug auf Ihre unten stehende Nachricht möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Kosten für den Betrieb der genannten Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) getragen werden. Ich bitte daher, Ihren Antrag direkt dorthin zu richten. Informationszugang soll immer durch die sachnächste Behörde erfolgen. Ich bedaure, dass Sie diesen Hinweis nicht bereits bei unserer ersten Auskunft im Juli erhalten haben. Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag Referatsleiter _______________________________________________________________ Referat Z 36 „Zentrale Vergabestelle, Informationsfreiheitsrecht, Bessere Rechtsetzung“ Bundesministerium für Gesundheit'' Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232852/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Rücksprache mit dem RKI leiten wir die Anfrage zuständig…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
AW: Kosten der Website https://digitaler-impfnachweis-app.de/ [#232852]; IFG
Datum
17. November 2021 10:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Rücksprache mit dem RKI leiten wir die Anfrage zuständigkeitshalber an das RKI weiter. Mit freundlichen Grüßen
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Ihre Anfrage vom 12.11.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
Ihre Anfrage vom 12.11.2021
Datum
18. November 2021 15:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0451. Mit freundlichen Grüßen
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Sehr Antragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang und bedanken uns für Ihre Ge…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
Ihre Anfrage vom 12.11.2021: Kosten der Website https://digitaler-impfnachweis-app.de/ [#232852]; IFG
Datum
8. Dezember 2021 18:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang und bedanken uns für Ihre Geduld. Nach Rücksprache mit dem BfArM wird die Beantwortung Ihrer Anfrage durch das BfArM erfolgen, da dem RKI keine amtlichen Informationen zu Kosten für Betrieb und Konzeption der Website: https://digitaler-impfnachweis-app.de/ nach §§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 1 Informationsfreiheitsgesetz vorliegen. Wir bitten, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2021#0215-IFG, Hr. [geschwärzt], Website digitaler-impfnachweis-app#0005 Antwortschre…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2021#0215-IFG, Hr. [geschwärzt], Website digitaler-impfnachweis-app#0005 Antwortschreiben
Datum
16. Dezember 2021 08:58
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
688,5 KB
Sehr [geschwärzt], bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 53175 Bonn [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]