Kosten der Zeitschrift ,,Zoll Aktuell'' Nr. 6/2020

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Kosten, die für das Mitarbeitermagazin ,,Zoll Aktuell'' Nr. 6/2020 entstanden sind.

Optimalerweise aufgeschlüsselt nach den Positionen

1) Erstellung
2) Druck und Vertrieb

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    21. Dezember 2020
  • Frist
    23. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kosten, die für das Mit…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten der Zeitschrift ,,Zoll Aktuell'' Nr. 6/2020 [#207023]
Datum
21. Dezember 2020 11:28
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kosten, die für das Mitarbeitermagazin ,,Zoll Aktuell'' Nr. 6/2020 entstanden sind. Optimalerweise aufgeschlüsselt nach den Positionen 1) Erstellung 2) Druck und Vertrieb Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207023/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Kosten der Zeitschrift "Zoll Aktuell" (Ausgabe 6/2020) Generalzolldir…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Kosten der Zeitschrift "Zoll Aktuell" (Ausgabe 6/2020)
Datum
21. Dezember 2020 12:37
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2020.00080-DI.B.16 (202000302543) Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 21. Dezember 2020 bezüglich der Kosten für die Zeitschrift "Zoll Aktuell" (Ausgabe (6/2020) ist im Arbeitsbereich DI.B.16 als zuständige Stelle der Generalzolldirektion (GZD) für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG eingegangen und wird unter dem oben genannten Aktenzeichen bearbeitet. Nach Prüfung Ihres Anliegens erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht. Im Hinblick auf die derzeitige Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf den Dienstbetrieb kann es ggf. zu einer Überschreitung der Monatsfrist kommen. Mit freundlichen Grüßen

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Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Kosten der Zeitschrift "Zoll Aktuell" (Ausgabe 6/2020) Generalzolldir…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Kosten der Zeitschrift "Zoll Aktuell" (Ausgabe 6/2020)
Datum
22. Dezember 2020 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Generalzolldirektion O 1004-2020.00080-DI.B.16 (202000303731) Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezug auf meine Zwischennachricht vom 21. Dezember 2020, O 1004-2020.00080-DI.B.16 (202000302543), teile ich mit, dass nach vorläufiger Bewertung des Sachverhalts zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann, dass Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse von Ihrem Antrag betroffen sind (hier insbesondere Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen des Vertragspartners). Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf gemäß § 6 Satz 2 IFG jedoch nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat. Die Behörde gibt daher einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann, vgl. § 8 Abs. 1 IFG. Im Rahmen dieses Drittbeteiligungsverfahren wird dem Dritten (hier dem Vertragspartner) der Name des Antragsstellers sowie dessen Begründung für sein Informationsbegehren mitgeteilt. Erst hierdurch können die Betroffenen entscheiden, ob sie dem Antragssteller Zugang zu den erbetenen Informationen gewähren wollen. Ich bitte Sie daher, Ihren Antrag gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG zu begründen und mir die Weitergabe Ihres Namens im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens zu gestatten. In Ihrem Antrag vom 21. Dezember 2020 widersprachen Sie zunächst der Weitergabe Ihrer Daten an behördenexterne Dritte. Soweit Sie Ihren Antrag nicht begründen oder der Weitergabe Ihrer Daten weiterhin widersprechen, ist eine ordnungsgemäße Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens nicht möglich. Ich weise auch darauf hin, dass aufgrund des durchzuführenden Drittbeteiligungsverfahren ggf. Kosten für die Auskunft gemäß § 10 IFG i. V. m. der Informationsgebührenverordnung entstehen können. Ich bitte Sie um Verständnis, dass eine genaue Bezifferung der zu erwartenden Gebühren zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist, da diese wesentlich vom für die Bearbeitung Ihres Anliegens insgesamt erforderlichen Verwaltungsaufwand abhängen. Ich bitte Sie daher um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag vor dem Hintergrund einer möglichen Gebührenerhebung aufrechterhalten. Soweit Sie Ihren Antrag weiterverfolgen, bitte ich Sie darum, Ihr Informationsbegehren zu begründen und der Weitergabe Ihrer Daten zuzustimmen. Soweit ich bis zum 8. Januar 2021 keine Nachricht erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie kein Interesse mehr an einer inhaltlichen Befassung mit Ihrem Antrag haben. Mit freundlichen Grüßen