Kosten des Beethoven-Jahres 2020

Auskunft zu folgenden Fragen:
Kostet das Beethovenjahr 2020 die Stadt Bonn etwas oder hat diese dadurch positive Einnahmen?
Falls unter dem Strich Einnahmen entstehen, in welcher Höhe? Falls unter dem Strich Kosten entstehen, wieviel kostet das Beethovenjahr 2020 die Stadt Bonn insgesamt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2020
  • Frist
    4. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten des Beethoven-Jahres 2020 [#173125]
Datum
2. Januar 2020 12:53
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft zu folgenden Fragen: Kostet das Beethovenjahr 2020 die Stadt Bonn etwas oder hat diese dadurch positive Einnahmen? Falls unter dem Strich Einnahmen entstehen, in welcher Höhe? Falls unter dem Strich Kosten entstehen, wieviel kostet das Beethovenjahr 2020 die Stadt Bonn insgesamt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173125 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten des Beethoven-Jahres 2020“ vom 02.01.20…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten des Beethoven-Jahres 2020 [#173125]
Datum
1. Oktober 2021 11:45
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten des Beethoven-Jahres 2020“ vom 02.01.2020 (#173125) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 606 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173125/
Kommunalverwaltung Bonn
Sehr Antragsteller/in Ihre unten stehende E-Mail vom 01.10.2021 wurde mir zuständigkeitshalber weitergeleitet. Da…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
WG: Kosten des Beethoven-Jahres 2020 [#173125]
Datum
4. Oktober 2021 14:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre unten stehende E-Mail vom 01.10.2021 wurde mir zuständigkeitshalber weitergeleitet. Danach hatten Sie allem Anschein nach am 02.01.2020 Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW beantragt. Leider liegt mir Ihre ursprüngliche Anfrage nicht vor und ist hier auch nicht bekannt. Es lässt sich nicht mehr aufklären, auf welche Weise Ihre Anfrage ggf. verloren gegangen ist. Sofern Sie Ihre Anfrage weiterverfolgen wollen, würde ich Sie bitten, mir diese noch einmal zukommen zu lassen. Ich bin bemüht, diese zeitnah zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kosten des Beethoven-Jahres 2020“ [#173125]
Datum
4. November 2021 17:07
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/173125/ Ich bin der Meinung, meine Anfrage vom 02. Januar 2021 wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich entgegen der Fristenregelung des § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW bis zum 04. Oktober 2021 keinerlei Rückmeldung zu meiner Anfrage erhalten habe, die Bundesstadt Bonn behauptet, dass meine "ursprüngliche Anfrage nicht vor"liege und es sich "nicht mehr aufklären" lasse, "auf welche Weise" meine "Anfrage ggf. verloren gegangen ist", obwohl meine Anfrage in FragdenStaat oben aufrufbar ist, und ich gebeten werde, meine Anfrage der Verwaltung "noch einmal zukommen zu lassen", damit mein IFG-Antrag weiterbearbeitet wird, die weitere Bearbeitung meines Antrages also von einem Zutun meinerseits, welches sachlich nicht erforderlich ist, abhängig gemacht wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 173125.pdf Anfragenr: 173125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173125/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Nachricht. Ihre Ausführungen vermag ich nicht nachzuvollziehen. Mei…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kosten des Beethoven-Jahres 2020“ [#173125]
Datum
4. November 2021 17:24
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Nachricht. Ihre Ausführungen vermag ich nicht nachzuvollziehen. Meine Anfrage ist hier dauerhaft eingestellt. Meine Anfrage liegt Ihnen also entgegen Ihrer Behauptung vor und ist auch nicht verloren gegangen. Meinen IFG-Antrag habe ich bereits am 02. Januar 2021 gestellt. § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW sieht vor: "Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden." (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=5012&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=422847) Seit meinem Antrag sind nun bereits mehr als 21 Monate vergangen, ohne dass die Information zugänglich gemacht wurde. Dies stellt eine erhebliche Überschreitung der gesetzlichen Frist ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes dar. Aus diesem Grund habe ich die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen um Vermittlung gebeten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173125/
Kommunalverwaltung Bonn
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Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. November 2021 17:24
Status
Anfrage abgeschlossen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Kommunalverwaltung Bonn
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren o.g. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Am 01.10.2021 g…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 02.01.2020 (Kosten des Beethoven-Jahres 2020)
Datum
2. Dezember 2021 10:53
Status
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren o.g. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Am 01.10.2021 ging bei der Stadt Bonn eine E-Mail ein, mit der an die Beantwortung Ihrer Anfrage erinnert wurde. Diese wurde mir zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Daraufhin schrieb ich Sie mit E-Mail vom 04.10.2021 an und bat um erneute Übersendung Ihrer ursprünglichen Anfrage, da diese der Erinnerung nicht beilag und hier aus nicht weiter nachvollziehbaren Gründen nicht bekannt war. Eine Recherche auf der Internetplattform fragdenstaat.de brachte zum damaligen Zeitpunkt kein Ergebnis. Mit E-Mail vom 04.11.2021 teilten Sie Ihr Unverständnis mit und verwiesen auf die gesetzliche Bearbeitungsfrist. Ihre ursprüngliche Anfrage war auch dieser Nachricht nicht beigefügt. Nach einer von hier infolge Ihrer E-Mail vom 04.11.2021 nochmals vorgenommenen Internetrecherche konnte die folgende Fragestellung ermittelt werden, die der weiteren Bearbeitung nunmehr zugrundgelegt wurde: "Auskunft zu folgenden Fragen: Kostet das Beethovenjahr 2020 die Stadt Bonn etwas oder hat diese dadurch positive Einnahmen? Falls unter dem Strich Einnahmen entstehen, in welcher Höhe? Falls unter dem Strich Kosten entstehen, wieviel kostet das Beethovenjahr 2020 die Stadt Bonn insgesamt?" Auf Ihren Antrag erhalten Sie die beiliegenden Kostenaufstellungen zum Beethoven-Jahr. Erträge sind mit negativen Vorzeichen versehen. In Bezug auf die Kostenaufstellung des Kunstmuseums für die Wechselausstellung zum Beethoven-Jahr wurden einige Kostenerstattungen aus 2020 erst in 2021 gebucht, sodass es hier für das Gesamtjahr zu einem positiven Ergebnis kommt. Für den Zugang zu diesen Informationen werden keine Gebühren erhoben. Bei Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich würde sie bitten, mir den Erhalt dieser E-Mail zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Nachricht. Meine Anfrage war hier von Anbeginn und dauerhaft für die…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 02.01.2020 (Kosten des Beethoven-Jahres 2020) [#173125]
Datum
2. Dezember 2021 13:19
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Nachricht. Meine Anfrage war hier von Anbeginn und dauerhaft für die Bundesstadt Bonn einsehbar. Deshalb war es auch nicht erforderlich, die bereits vorliegende Anfrage weitere Male an die Bundesstadt Bonn zu richten. Ich danke für die Gewährung des Informationszugangs. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173125/