Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Kosten des bielefelder Bildungssystems

-die Kosten für alle allgemeinbildenden Schulen, sowie das Oberstufen-Kolleg und das berufliche Gymnasium für Informatik des Carl-Severing-Berufskolleg entstanden sind (für den Schulträger, für die Stadt, für das Land, für den Bund, für die EU, für Fördervereine, Unternehmen, Institutionen usw., für Ettern) in Verbindung mit der jeweiligen Schule.

-die kosten die im Rahmen von Umbau-, Instandhaltungs- und Gebäudearbeiten entstanden sind in Verbindung mit der jeweiligen Schule.

-die Kosten pro Schüler in Verbindung mit der jeweiligen Schule.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2016
  • Frist
    26. Februar 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie…
An Schulamt für die Stadt Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten des bielefelder Bildungssystems [#12678]
Datum
24. Januar 2016 02:05
An
Schulamt für die Stadt Bielefeld
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-die Kosten für alle allgemeinbildenden Schulen, sowie das Oberstufen-Kolleg und das berufliche Gymnasium für Informatik des Carl-Severing-Berufskolleg entstanden sind (für den Schulträger, für die Stadt, für das Land, für den Bund, für die EU, für Fördervereine, Unternehmen, Institutionen usw., für Ettern) in Verbindung mit der jeweiligen Schule. -die kosten die im Rahmen von Umbau-, Instandhaltungs- und Gebäudearbeiten entstanden sind in Verbindung mit der jeweiligen Schule. -die Kosten pro Schüler in Verbindung mit der jeweiligen Schule.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Schulamt für die Stadt Bielefeld
Sehr geehrtAntragsteller/in die Antwort auf Ihre Fragen, soweit möglich, finden Sie unten im Text Ihrer Anfrage i…
Von
Schulamt für die Stadt Bielefeld
Betreff
AW: Kosten des bielefelder Bildungssystems [#12678]
Datum
25. Januar 2016 18:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Antwort auf Ihre Fragen, soweit möglich, finden Sie unten im Text Ihrer Anfrage in rot bei den einzelnen Fragen.. Mit freundlichem Gruß Georg Müller Stadt Bielefeld Der Oberbürgermeister Amt für Schule
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.