Kosten des Fahrdienstes für Bundestagsabgeordnete im Jahr 2021

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Kosten des Fahrdienstes für Bundestagsabgeordnete im Jahr 2021

Ergebnis der Anfrage

Antrag ist zu unkonkret. Die vermeintlich erbetenen Informationen liegen zu einem nicht unerhebichen Teil nicht oder nicht in der erbetenen Form vor und sind auch nicht auf "Knopfdruck" zu erzeugen.
Die vermeintlich erbetenen Information könnten darüber hinaus Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisse enthalten, da der Fahrdienst nicht ausschließlich von der Verwaltung des Deutschen Bundestages durch geführt wird.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    29. Oktober 2022
  • Frist
    2. Dezember 2022
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kosten des Fahrdi…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten des Fahrdienstes für Bundestagsabgeordnete im Jahr 2021 [#261937]
Datum
29. Oktober 2022 12:21
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kosten des Fahrdienstes für Bundestagsabgeordnete im Jahr 2021
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261937/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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