Kosten des Internetauftritts

- Aufstellung der Kosten (wahlweise Rechnung) für die Entwicklung, Gestaltung und Veröffentlichung der Homepage bmi.bund.de

- Laufende Kosten pro Jahr für die Weiterentwicklung und den Betrieb der Homepage (z.B. im Rahmen von Wartungs- und Rahmenverträgen)

- Falls das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weitere Webseiten betreibt: Liste der Domain und die dazugehörigen laufenden Kosten für Betrieb und Weiterentwicklung

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    10. Mai 2021
  • Frist
    15. Juni 2021
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Aufstellung der Kosten (…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten des Internetauftritts [#220187]
Datum
10. Mai 2021 22:30
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Aufstellung der Kosten (wahlweise Rechnung) für die Entwicklung, Gestaltung und Veröffentlichung der Homepage bmi.bund.de - Laufende Kosten pro Jahr für die Weiterentwicklung und den Betrieb der Homepage (z.B. im Rahmen von Wartungs- und Rahmenverträgen) - Falls das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weitere Webseiten betreibt: Liste der Domain und die dazugehörigen laufenden Kosten für Betrieb und Weiterentwicklung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220187/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz; Gebühreninformation Es ist zu erwarten, dass aufgrund der erforderlichen Recherchen I…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz; Gebühreninformation
Datum
17. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
Es ist zu erwarten, dass aufgrund der erforderlichen Recherchen Ihr IFG-Antrag nicht kostenfrei beschieden werden kann. Wir gehen nach ersten Schätzungen davon aus, dass für jede Webseite mindestens 2-4 Stunden Recherche anzusetzen sind, da Akten aus vielen Jahrgangen zu prüfen sind, so dass wohl vom Höchstbetrag von 500 Euro für die Recherchen auszugehen sein wird.