Kosten des Internetauftritts

Anfrage an: Auswärtiges Amt

- Aufstellung der Kosten (wahlweise Rechnung) für die Entwicklung, Gestaltung und Veröffentlichung der Homepage auswaertiges-amt.de

- Laufende Kosten pro Jahr für die Weiterentwicklung und den Betrieb der Homepage (z.B. im Rahmen von Wartungs- und Rahmenverträgen)

- Falls das Auswärtige Amt weitere Webseiten betreibt: Liste der Domain und die dazugehörigen laufenden Kosten für Betrieb und Weiterentwicklung

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Mai 2021
  • Frist
    15. Juni 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Aufstellung der Kosten (…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten des Internetauftritts [#220186]
Datum
10. Mai 2021 22:23
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Aufstellung der Kosten (wahlweise Rechnung) für die Entwicklung, Gestaltung und Veröffentlichung der Homepage auswaertiges-amt.de - Laufende Kosten pro Jahr für die Weiterentwicklung und den Betrieb der Homepage (z.B. im Rahmen von Wartungs- und Rahmenverträgen) - Falls das Auswärtige Amt weitere Webseiten betreibt: Liste der Domain und die dazugehörigen laufenden Kosten für Betrieb und Weiterentwicklung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220186/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Keine einfache, gebührenfreie Anfrage, es werden schätzungsweise Gebü…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
21. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
999,0 KB
Keine einfache, gebührenfreie Anfrage, es werden schätzungsweise Gebühren zwischen 450 und 500€ fällig werden…
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#220186] Sehr << Anrede >> die für die Teilfragen e…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#220186]
Datum
2. Juni 2021 10:58
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die für die Teilfragen eins und zwei notwendigen Aufwände kann ich leider nicht nachvollziehen, vielleicht können Sie mir hierzu etwas Klarheit verschaffen. Ausweislich Ihres Organigrams (https://www.auswaertiges-amt.de/blob/215270/004ca2ab6cbacdd6378eee0eb8077417/organisationsplan-data.pdf) ist die Redaktion Internet innerhalb des Kommunikationsstabes eingegliedert. Weshalb gibt es in diesem Fall die Notwendigkeit, gleich mehrere Fachreferate zu konsultieren? Bitte übermitteln Sie mir in einem ersten Schritt die Liste der von Ihrem Haus gepflegten bzw. beauftragten Domains. Auf die jeweiligen Kosten würde ich verzichten, da hier scheinbar keine Statistik / Auswertung vorhanden ist. Da für die Website auswaertiges-amt.de scheinbar auch keine Kostengliederung vorhanden ist, wären mir hier die Ausgaben der letzen drei Jahre (2018 - 2020) ausreichend. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220186/
Auswärtiges Amt
Anfrage wird abgelehnt wegen nachteiliger Auswirkungen auf Belange der inneren und äußeren Sicherheit.
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
Anfrage wird abgelehnt wegen nachteiliger Auswirkungen auf Belange der inneren und äußeren Sicherheit.
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#220186] Sehr << Anrede >> für meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten des Internetauftritts“…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#220186]
Datum
28. Juni 2021 09:36
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> für meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten des Internetauftritts“ vom 10.05.2021 (#220186) habe ich bisher lediglich einen Teilbescheid erhalten. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220186/
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
IFG-Anfrage Kosten Internetauftritt des AA; Vg. 131-2021 Sehr Antragsteller/in der Bescheid geht Ihnen im Laufe d…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Betreff
IFG-Anfrage Kosten Internetauftritt des AA; Vg. 131-2021
Datum
30. Juni 2021 13:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in der Bescheid geht Ihnen im Laufe der Woche zu. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
2. Teilbescheid Informationen liegen nicht "auf Knopfdruck" vor.
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
2. Teilbescheid
Datum
30. Juni 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationen liegen nicht "auf Knopfdruck" vor.
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Anfrage Kosten Internetauftritt des AA; Vg. 131-2021 [#220186] Sehr << Anrede >> meine Inform…
An Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage Kosten Internetauftritt des AA; Vg. 131-2021 [#220186]
Datum
7. Juli 2021 21:09
An
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten des Internetauftritts“ vom 10.05.2021 (#220186) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Gibt es zum Bearbeitungsstand mittlerweile etwas Neues? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220186/

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Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
AW: IFG-Anfrage Kosten Internetauftritt des AA; Vg. 131-2021 [#220186] Sehr Antragsteller/in ich habe den Beschei…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Betreff
AW: IFG-Anfrage Kosten Internetauftritt des AA; Vg. 131-2021 [#220186]
Datum
8. Juli 2021 11:14
Status
Sehr Antragsteller/in ich habe den Bescheid Mitte letzter Woche an Ihre Anschrift in Berlin per Post geschickt. Der Bescheid müsste Ihnen schon zugegangen sein. Bitte melden Sie sich noch einmal, falls der Bescheid bis morgen nicht bei Ihnen eingetroffen ist. Ich übersende ihn dann ein weiteres Mal. Mit freundlichen Grüßen