Kosten des neuen Hochschul Logos

Anfrage an: Hochschule Stralsund

1. - Informationen über sämtliche Kosten für die Entwicklung des neuen Logos der Hochschule Stralsund, welches am 22. April vorgestellt wurde.
2. - Die Honorarrechnung der beauftragten Agentur.
3. - Den Vertrag mit der beauftragten Agentur.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten sowie möglichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen bin ich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. April 2017
  • Frist
    27. Mai 2017
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. - Info…
An Hochschule Stralsund Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Kosten des neuen Hochschul Logos [#21134]
Datum
22. April 2017 19:19
An
Hochschule Stralsund
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. - Informationen über sämtliche Kosten für die Entwicklung des neuen Logos der Hochschule Stralsund, welches am 22. April vorgestellt wurde. 2. - Die Honorarrechnung der beauftragten Agentur. 3. - Den Vertrag mit der beauftragten Agentur. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten sowie möglichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder
Hochschule Stralsund
Ihr Antrag nach § 10 Informmationsfreiheitsgesetz M-V vom 26.04.2017
Von
Hochschule Stralsund
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach § 10 Informmationsfreiheitsgesetz M-V vom 26.04.2017
Datum
24. April 2017
Status
Warte auf Antwort
Hochschule Stralsund
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage betreffend die Kosten des neuen Logos der Hochschule St…
Von
Hochschule Stralsund
Betreff
Re: Kosten des neuen Hochschul Logos [#21134]
Datum
26. April 2017 14:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage betreffend die Kosten des neuen Logos der Hochschule Stralsund. Um Ihr Anliegen rechtlich prüfen zu können, bitte ich Sie zunächst, Ihre Anfrage schriftlich oder zur Niederschrift an die Hochschule Stralsund, Zur Schwedenschanze 15, 18435 Stralsund, zu richten. Dieses Formerfordernis für Anträge auf Informationszugang ergibt sich aus § 10 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Informationsfreiheitsgesetz - IFG M-V) vom 10. Juli 2006. Das Schriftformerfordernis verlangt grundsätzlich eine handschriftliche Unterzeichnung des Antrags, um die Identifikation des Absenders zu ermöglichen und das willentliche Inverkehrbringen zu gewährleisten. Eine elektronische Übermittlung erfordert eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz. Nach Eingang Ihrer schriftlich oder zur Niederschrift gestellten Anfrage wird Ihr Ersuchen schnellstmöglich beschieden. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort vom 26. April 2017!…
An Hochschule Stralsund Details
Von
Sebastian Schröder
Via
Briefpost
Betreff
Kosten des neuen Hochschul Logos
Datum
27. April 2017
An
Hochschule Stralsund
Status
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort vom 26. April 2017! Aus genannten Gründen stelle ich hiermit den Antrag auf Informationsfreiheit in schriftlicher Form nach dem IFG-MV §10. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. - Informationen über sämtliche Kosten für die Entwicklung des neuen Lo- gos der Hochschule Stralsund, welches am 22. April vorgestellt wurde. 2. - Die Honorarrechnung der beauftragten Agentur. 3. - Den Vertrag mit der beauftragten Agentur. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten sowie möglichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen bin ich einverstanden. Bitte richten Sie die Antwort an mich in elektronischer Form an <<E-Mail>> mit der Id [#21134]. Ich werde die Antwort auf dem Portal Frag den Staat nach dem Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG veröffentlichen. Falls ein- zelne Dokumente nicht in den Anwendungsbereich fallen, teilen Sie mir dies bitte mit. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mü- he! Mit freundlichen Grüßen,
Hochschule Stralsund
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren schriftlichen Antrag auf Informationszugang vom 26.04.2017 haben wir am 28.04.…
Von
Hochschule Stralsund
Betreff
Re: Kosten des neuen Hochschul Logos [#21134] Eingangsbestätigung
Datum
2. Mai 2017 08:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren schriftlichen Antrag auf Informationszugang vom 26.04.2017 haben wir am 28.04.2017 erhalten. Ihr Anliegen wird nunmehr geprüft. Mit freundlichen Grüßen
Hochschule Stralsund
Kein Nachrichtentext
Von
Hochschule Stralsund
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. Mai 2017
Status
Warte auf Antwort
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Überschreitung der Frist meiner Anfrage nach dem Informationsfreiheis Gesetzes [#21134] Sehr geehrter Alexander Wo…
An Hochschule Stralsund Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Überschreitung der Frist meiner Anfrage nach dem Informationsfreiheis Gesetzes [#21134]
Datum
24. Juni 2017 12:23
An
Hochschule Stralsund
Status
Sehr geehrter Alexander Wolf, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten des neuen Hochschul Logos“ vom 22.04.2017 (#21134) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die nun schon verlängerte Frist aufgrund Beteiligung dritter vom 24.06.2017 endet heute. Ich erwarte auf die drei schriftlich gestellten Fragen vom 27. April 2017 unmittelbar eine Antwort, beziehungsweise informieren Sie mich bitte umgehend über den Stand meiner Anfrage. Gründe für eine weitere Verlängerung um einen weiteren Monat nach IFG-MV §11 (2) liegen meiner Meinung nach nicht vor. Es gibt bereits veröffentlichte Anfragen ähnlichen Inhaltes, welche fristgerecht und vollständig beantwortet werden konnten. Bitte schicken Sie mir Ihre Antwort in elektronischer Form per E-Mail! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Hochschule Stralsund
Re: Überschreitung der Frist meiner Anfrage nach dem Informationsfreiheis Gesetzes [#21134] Sehr geehrtAntragstell…
Von
Hochschule Stralsund
Betreff
Re: Überschreitung der Frist meiner Anfrage nach dem Informationsfreiheis Gesetzes [#21134]
Datum
26. Juni 2017 15:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in durch die Einbeziehung des Dritten musste die eingeräumte Stellungnahmefrist von einem Monat abgewartet werden. Da die Stellungnahme nunmehr vorliegt, erhalten Sie in Kürze den von § 9 Abs. 2 IFG M-V geforderten schriftlichen Bescheid. Die Bescheidung wird voraussichtlich auch innerhalb der Frist von zwei Monaten nach Eingang des ordnungsgemäßen Antrags am 28.04.2017 erfolgen. Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Hochschule Stralsund
Antrag nach dem IFG M-V Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach § 10 Informationsfreihe…
Von
Hochschule Stralsund
Betreff
Antrag nach dem IFG M-V
Datum
2. August 2017 15:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach § 10 Informationsfreiheitsgesetzt M-V vom 26.04.2017 sowie den Bescheid des Rektors in dieser Angelegenheit vom 26.06.2017 und übersende Ihnen die von Ihnen gewünschten Informationen. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
AW: Antrag nach dem IFG M-V [#21134] Sehr geehrt<< Anrede >> Ich danke Ihnen für die Zusendung der im…
An Hochschule Stralsund Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG M-V [#21134]
Datum
3. August 2017 14:15
An
Hochschule Stralsund
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich danke Ihnen für die Zusendung der im April angeforderten Informationen Herzlich. Dennoch finde Ich es schade, dass die Hochschule als öffentliche Behörde nicht offener mit solchen Informationen umgehen kann. Es hat nun doch mehrere Monate gedauert und viel Bürokratischen Aufwand gekostet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Hochschule Stralsund
Abwesenheit Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider kann ich diese aufgrund meiner …
Von
Hochschule Stralsund
Betreff
Abwesenheit
Datum
3. August 2017 14:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider kann ich diese aufgrund meiner längeren Abwesenheit derzeit nicht beantworten. Ihre E-Mail wird in dieser Zeit nicht weitergeleitet, sondern erreicht mich erst nach meiner Rückkehr. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Kanzlersekretariat. Haus 1, Raum 205 Tel +49 3831 456502 Fax +49 3831 456655 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Hochschule Stralsund
Re: Antrag nach dem IFG M-V [#21134] Sehr geehrtAntragsteller/in es freut mich, dass Sie die Informationen erhalt…
Von
Hochschule Stralsund
Betreff
Re: Antrag nach dem IFG M-V [#21134]
Datum
24. August 2017 13:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in es freut mich, dass Sie die Informationen erhalten haben. Nachvollziehbar ist, dass Sie sich eine schnellere Auskunft gewünscht hätten. Die längere Dauer der Auskunfterteilung ließ sich im vorliegenden Fall leider nicht vermeiden, da einerseits landesgesetzliche Formvorgaben zu beachten waren und andererseits wir natürlich die Rechte unserer Vertragspartner beachten und deren Betriebsgeheimnisse achten müssen. Mit freundlichen Grüßen