Kosten des Portals www.gesetze-im-internet.de

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
--- vorab per Telefax: +4930185809525

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Welche Kosten entstehen dem BMJV jährlich für das Betreiben des Webservices www.gesetze-im-internet.de seit 2005?

Ich bitte, falls sich die Kosten in den Jahren unterscheiden, um Aufschlüsselung nach Jahr in maschinenlesbarer Form.

Ich bestätige die Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an die juris GmbH zur weiteren Verarbeitung meiner Anfrage.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich danke Ihnen für Ihre Mühe

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    5. Januar 2022
  • Frist
    8. Februar 2022
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem I…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten des Portals www.gesetze-im-internet.de [#236811]
Datum
5. Januar 2022 10:59
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG --- vorab per Telefax: +4930185809525 Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Kosten entstehen dem BMJV jährlich für das Betreiben des Webservices www.gesetze-im-internet.de seit 2005? Ich bitte, falls sich die Kosten in den Jahren unterscheiden, um Aufschlüsselung nach Jahr in maschinenlesbarer Form. Ich bestätige die Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an die juris GmbH zur weiteren Verarbeitung meiner Anfrage. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236811/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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vorab per Telefax: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Versand der Anfrage via Fax an +4930185809525
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
vorab per Telefax: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Datum
5. Januar 2022
An
Bundesministerium der Justiz
Status
geschwärzt
905,3 KB
Versand der Anfrage via Fax an +4930185809525
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 1451/6 II - Z3 13/2022 Sehr Antragsteller/in Ihr nachstehender Antrag…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
IFG-Antrag -Kosten des Portals www.gesetze-im-internet.de [#236811]
Datum
11. Januar 2022 16:12
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 1451/6 II - Z3 13/2022 Sehr Antragsteller/in Ihr nachstehender Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 5. Januar 2022, mit dem Sie vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) Auskunft über die Kosten des Portals www.gesetze-im-internet.de erbitten, wird unter dem oben angegebenen Aktenzeichen bearbeitet. 1. Über das Portal www.gesetze-im-internet.de stellen das BMJ und das Bundesamt für Justiz nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Technischer Dienstleister ist die juris GmbH. Eine Mitteilung der Kosten dieses Angebots könnte daher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der juris GmbH betreffen. Nach § 6 Satz 2 IFG darf Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat. Aus diesem Grund ist zunächst die juris GmbH gemäß § 8 IFG zu beteiligen. Die juris GmbH ist als juristische Person des Privatrechts „Dritte“ im Sinne des § 2 Nr. 2 IFG. Sie ist auch nicht ausnahmsweise einer Behörde nach § 1 Abs. 1 S. 3 IFG gleichgestellt, da sie keine öffentlich-rechtlichen Aufgaben wahrnimmt. Zur Vorbereitung des Drittbeteiligungsverfahrens bitte ich gemäß § 7 Absatz 3 IFG um Begründung Ihres Antrags. 2. Sie gehen ausweislich ihres Antrags davon aus, dass es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft handele, die Sie beantragen. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass der für die Bearbeitung Ihres Antrags, insbesondere für die Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens, aufzubringende Verwaltungsaufwand den für eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft aufzubringenden Verwaltungsaufwand deutlich übersteigen dürfte. Gemäß § 10 Absatz 1 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren erhoben. Diese bestimmen sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis (Anlage zu § 1 Absatz 1 der Informationsgebührenverordnung – IFGGebV). Für die Herausgabe von Abschriften können, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen, je nach Verwaltungsaufwand Gebühren zwischen 30 EUR und 500 EUR erhoben werden, Nummer 2.2 des Teils A der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV. Vor diesem Hintergrund bitte ich um eine Erklärung, dass Sie zur Übernahme der anfallenden Gebühr bereit sind. Sollte ich bis zum 28. Januar 2022 keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen. Eine Gebühr wird in diesem Fall nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bedanke mich für Ihre schnelle Rückmeldung. Nachfolgend nehme ich Stellung zu …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag -Kosten des Portals www.gesetze-im-internet.de [#236811] - 1451/6 II - Z3 13/2022 [#236811]
Datum
11. Januar 2022 20:09
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bedanke mich für Ihre schnelle Rückmeldung. Nachfolgend nehme ich Stellung zu Ihrer Antwort auf meine Anfrage mit dem Aktenzeichen 1451/6 II - Z3 13/2022. 1. Ich sehe keine Veröffentlichung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der juris GmbH in der Offenlegung der Kosten für den Betrieb der o. g. Webseite. Hier zu sehe ich § 1 Satz 1 IFG, welcher wörtlich sagt: "Jeder hat (...) einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen." Die Kosten für dieses Portal trägt - spinnen wir die Geschichte ein wenig weiter - am Ende der Steuerzahler. Daher sehe ich hier eine klare Veröffentlichungspflicht, ohne den Geschäften der juris GmbH zu schädigen. Eine Beteiligung der juris GmbH ist in meinen Augen nicht zwingend nötig, da alle seit 2005 bereits bezahlten Rechnungen (und somit auch alle entstandenen Kosten) dem BMJ zur Verfügung stehen. Nach § 8 IFG darf mein Anliegen der juris GmbH aber gern weitergeleitet werden, das auch diese dazu Stellung nehmen kann, wenn sich die Geschäftsführung des o. g. Betreiberunternehmens in Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse angegriffen fühlt. 2. Ich gehe auch weiterhin von einer gebührenfreien Auskunft aus, da ich lediglich alle nachweislich entstandenen Kosten fordere. Diese Informationen liegen Ihrer Behörde zwingend vor. Es ist daher keine weitere Handlung von Ihrer Seite nötig, um an die geforderten Informationen zu gelangen. Die Durchführung eines Drittbeteilungsverfahrens sehe ich nicht als nötig an da, wie bereits gesagt, alle Information Ihrer Behörde vorliegen. Sollte Sie trotzdem weiterhin an einer Gebühr festhalten, bitte ich um die konkrete Feststellung der Höhe der Gebühr. Bitte teilen Sie mir diese vorher mit. Bis zu einer Mitteilung Ihrerseits über die Höhe der anfallenden Gebühr, sehe ich jede weitere Antwort - inklusive der Rückmeldung mit der Höhe der anfallenden Gebühr - von Ihren als gebührenfrei an. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 236811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236811/
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 1451/6 II - Z3 13/2022 Sehr Antragsteller/in ergänzend zu meiner E-M…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
IFG-Antrag -Kosten des Portals www.gesetze-im-internet.de [#236811] - 1451/6 II - Z3 13/2022 [#236811]
Datum
13. Januar 2022 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 1451/6 II - Z3 13/2022 Sehr Antragsteller/in ergänzend zu meiner E-Mail vom 11. Januar 2022 und in Beantwortung Ihrer E-Mail vom selben Tage teile ich Ihnen Folgendes mit: Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. § 6 Satz 2 IFG bestimmt, dass Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen allerdings nur gewährt werden darf, soweit der Betroffene eingewilligt hat. Nach § 8 Absatz 1 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann. Die konkrete Möglichkeit der Rechtsbetroffenheit genügt; schon wenn durch den Zugang zu an sich nicht geheimhaltungsbedürftigen Informationen Rückschlüsse auf geschützte Belange möglich sind, liegt im Rechtssinne die Betroffenheit des Dritten vor (Schoch, IFG, 2. Aufl., § 8 Rn. 28). Die von Ihnen erbetenen Informationen sind nach erster Prüfung für die juris GmbH wettbewerbsrelevant. Ein Drittbeteiligungsverfahren mit der juris GmbH ist daher durchzuführen. Für die Bearbeitung Ihres IFG-Antrags ist bis jetzt bereits folgender Verwaltungsaufwand (gehobener und höherer Dienst) angefallen: Sichtung Antrag; Identifizierung der Informationen - 15 Minuten Verfassen Antwortschreiben; Abstimmung Vorgehen zur Klärung des Anspruchs; Recherche - 30 Minuten Vorbereitung bzw. Heraussuchen der erbetenen Unterlagen; erste Rechtsprüfung insb. bzgl. Drittbeteiligung - 60 Minuten Für die erforderliche Durchführung der Drittbeteiligung der juris GmbH wird darüber hinaus ein Aufwand von circa. 60 Minuten und für die anschließende Prüfung von Ausschlussgründen unter Berücksichtigung der etwaigen Stellungnahme der juris GmbH ein weiterer Aufwand von 30 bis 90 Minuten geschätzt. Unter Zugrundelegung der pauschalen Stundensätze (gehobener Dienst: 45 EUR; höherer Dienst: 60 EUR) würde am Ende eine Gebühr voraussichtlich im Bereich zwischen 150 und 200 EUR festgesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass die genauen Bearbeitungszeiten naturgemäß auch erst bei der weiteren Bearbeitung des Antrags erfasst werden können. Vor diesem Hintergrund bitte ich bis zum 4. Februar 2022 um eine Erklärung, dass Sie zur Übernahme der anfallenden Gebühr bereit sind. Anderenfalls gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen. Eine Gebühr wird in diesem Fall trotz des bereits entstandenen Verwaltungsaufwands nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kosten des Portals www.gesetze-im-internet.de“ [#236811]
Datum
18. Januar 2022 17:03
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/236811/ Ich bin der Meinung, die Kosten dieser Anfrage sind nicht nötig. Nach § 10 IFG handelt es sich bei meiner Frage um eine Erteilung einfacher Auskünfte, da alle geforderten Informationen dem Bundesministerium der Justiz vollständig vorliegen. Auch sehe ich keine Veröffentlichung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der juris GmbH in der Offenlegung der Kosten für den Betrieb der o. g. Webseite. Selbst wenn eine Beteiligung der juris GmbH nötig ist und da durch der Betreiberfirma Kosten entstehen, sehe ich es als nicht nötig an, für eine beim o. g. Ministerium vorhandene Informationen Kosten in diesem Rahmen zu verlangen. An dieser Stelle erinnere ich an § 1 Abs. 1 S. 1 IFG, welchen ich in dieser dieser Anfrage anwende. Ich bitte Sie um Vermittlung in dieser Sache und ggf. um Neuberechnung der Gebühren. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 236811.pdf - 2022-01-05_2-bmjv_brief.pdf Anfragenr: 236811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236811/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-726/002 II#0170 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Kosten des Portals www.gesetze-im-internet.de“ [#236811]; IFG-726/002 II#0170
Datum
3. März 2022 11:47
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-726/002 II#0170 Sehr Antragsteller/in in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-726/002 II#0170 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Kosten des Portals www.gesetze-im-internet.de“ [#236811] # IFG-726/002 II#0170
Datum
1. April 2022 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-726/002 II#0170 Sehr Antragsteller/in in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich ziehe hiermit meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in A…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Kosten des Portals www.gesetze-im-internet.de“ [#236811] # IFG-726/002 II#0170 [#236811]
Datum
11. April 2022 17:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich ziehe hiermit meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236811/