Kosten des Portals www.sachsen.naklar.io

--- vorab per Telefax: +493515649865109

Antrag nach dem SächsUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Im April letzten Jahres kooperierte Ihre Behörde mit der Naklar.io GmbH & Co. KG (siehe https://naklar.io/partner).
Dabei wurden tausenden Schülerinnen kostenlose Unterstützung in Form von 1:1 Nachhilfe angeboten. Mit jedem Code erhielt der Schüler 30 Minuten kostenlose Hilfe von geprüften Tutoren.

Bitte übersenden Sie mir die zwischen Ihnen und der Naklar.io GmbH & Co. KG geschlossen Verträge inkl. der von Ihnen bezahlten Gebühren und allen Kosten, die dem Sächsisches Staatsministerium für Kultus entstanden sind.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Gern dürfen Sie meine Anfrage zur Bearbeitung an die naklar.io GmbH & Co. KG, Mühlfeldstr. 21, 82152 Planegg weiterleiten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Januar 2022
  • Frist
    21. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
--- vorab per Telefax: +493515649865109 Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte send…
An Sächsisches Staatsministerium für Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten des Portals www.sachsen.naklar.io [#237196]
Datum
10. Januar 2022 21:38
An
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
--- vorab per Telefax: +493515649865109 Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im April letzten Jahres kooperierte Ihre Behörde mit der Naklar.io GmbH & Co. KG (siehe https://naklar.io/partner). Dabei wurden tausenden Schülerinnen kostenlose Unterstützung in Form von 1:1 Nachhilfe angeboten. Mit jedem Code erhielt der Schüler 30 Minuten kostenlose Hilfe von geprüften Tutoren. Bitte übersenden Sie mir die zwischen Ihnen und der Naklar.io GmbH & Co. KG geschlossen Verträge inkl. der von Ihnen bezahlten Gebühren und allen Kosten, die dem Sächsisches Staatsministerium für Kultus entstanden sind. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Gern dürfen Sie meine Anfrage zur Bearbeitung an die naklar.io GmbH & Co. KG, Mühlfeldstr. 21, 82152 Planegg weiterleiten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237196/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Fax versandt Fax versandt
An Sächsisches Staatsministerium für Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Fax versandt
Datum
10. Januar 2022
An
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Status
Fax versandt
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag betreffend die Zusammenarbeit des Sächsischen Staatsministeriu…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Betreff
AW: Kosten des Portals www.sachsen.naklar.io [#237196]
Datum
25. Januar 2022 16:36
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag betreffend die Zusammenarbeit des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) mit dem Unternehmen Naklar.io, welcher das SMK am 10. Januar 2022 erreicht hat. Ihr Antrag auf Zusendung der von Ihnen begehrten Informationen (Verträge mit der Naklar.io GmbH & Co. KG sowie Informationen zu den aus der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen entstandenen Gebühren bzw. Kosten) ist abzulehnen, da er zwar zulässig, aber unbegründet ist. Es gibt keine Rechtsgrundlage, welche Ihnen als Antragsteller einen Anspruch auf Zugang zu den begehrten Informationen einräumt. (1) Ein Anspruch besteht insbesondere nicht gemäß § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUIG) bzw. § 3 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes (UIG), da es sich bei den von Ihnen begehrten Informationen nicht um Umweltinformationen im Sinne des § 3 Abs. 2 SächsUIG bzw. § 2 Abs. 3 UIG handelt. Bei den angefragten Informationen ist kein hinreichender Umweltbezug erkennbar. Es handelt sich um Informationen im Zusammenhang mit dem Erwerb digitaler Dienstleistungen ohne erkennbaren Zusammenhang zu den in § 3 Abs. 2 SächsUIG bzw. § 2 Abs. 3 UIG genannten Umweltbestandteilen. (2) Ein Anspruch folgt auch nicht aus § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), da der Anwendungsbereich des Gesetzes nicht eröffnet ist. Ihre Anfrage bezieht sich nicht auf Daten über Erzeugnisse oder Verbraucherprodukte im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG. Bei den von Ihnen angefragten Informationen handelt es sich daher nicht um Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG. Die vom SMK bei Naklar.io beschaffte Leistung ist als Dienstleistung einzuordnen. Dienstleistungen sind vom Anwendungsbereich des VIG nicht umfasst (BT-Drs. 17/7374, S. 15 zu § 1 VIG). Es ist darüber hinaus nicht ersichtlich, auf welche Weise die Auskunft über die von Ihnen genannten Unterlagen dem Sinn und Zweck des VIG, dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitsschädlichen oder sonst unsicheren Erzeugnissen und Verbraucherprodukten sowie vor Täuschung beim Verkehr mit Erzeugnissen und Verbraucherprodukten, dienlich wäre. (3) Weitere Rechtsgrundlagen, aus denen sich ein Anspruch auf Zusendung der angefragten Informationen ergeben könnte, existieren nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Dann bitte ich darum, meine Anfrage vorerst wie eine Bürgeranfrage zu behandeln. …
An Sächsisches Staatsministerium für Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten des Portals www.sachsen.naklar.io [#237196]
Datum
25. Januar 2022 17:00
An
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Dann bitte ich darum, meine Anfrage vorerst wie eine Bürgeranfrage zu behandeln. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237196/
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist bereits als Bürgeranfrage beantwortet worden. Mit freundlichen Grüßen
Von
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Betreff
AW: Kosten des Portals www.sachsen.naklar.io [#237196]
Datum
25. Januar 2022 17:26
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist bereits als Bürgeranfrage beantwortet worden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Da Sie in Ihrer ersten E-Mail im Punkt 3 nach weiteren Rechtsgrundlagen gefordert h…
An Sächsisches Staatsministerium für Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten des Portals www.sachsen.naklar.io [#237196]
Datum
25. Januar 2022 17:31
An
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Da Sie in Ihrer ersten E-Mail im Punkt 3 nach weiteren Rechtsgrundlagen gefordert haben, stelle ich die o. g. Anfrage nun nach Sächsischem Gesetz über die Presse. Nach § 3 Abs. 1 SächsPresseG dient die Presse dem demokratischen Gedanken im Sinn des Grundgesetzes. Auch erinnere ich an § 3 Abs. 2 SächsPresseG nach welchem in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft werden, u. a. durch Anfragen wie eine solche hier. Daher fordere ich Sie auf, meine Anfrage nach § 4 Abs. 1 SächsPresseG zu bearbeiten. Ich erinnere an § 4 Abs. 3 SächsPresseG, wo durch Sie meine Anfrage nicht grundlos ablehnen dürfen. Meines Erachtens nach liegen keine in § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SächsPresseG benannten Ausschlussgründe vor. Selbstverständlich können persönliche Daten zensiert werden, um den Abs. 2 Nr. 1 des o. g. Gesetzes nicht zu verletzten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237196/
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihren Antrag vom 25.01.2022 dahingehend, den durch Sie am 1…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Betreff
AW: Kosten des Portals www.sachsen.naklar.io [#237196]
Datum
9. Februar 2022 15:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihren Antrag vom 25.01.2022 dahingehend, den durch Sie am 10.01.2022 gestellten Antrag nunmehr als solchen nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Pressegesetzes behandelt wissen zu wollen, nehme ich zur Kenntnis. Ihr Antrag auf Zusendung der von Ihnen begehrten Informationen (Verträge mit der Naklar.io GmbH & Co. KG sowie Informationen zu den aus der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen entstandenen Gebühren bzw. Kosten) ist auf der Grundlage der mir vorliegenden Informationen abzulehnen. Unabhängig vom ggfs. bestehenden Recht des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, die Auskunft hinsichtlich der begehrten Informationen zu verweigern, ist ein Anspruch nach § 4 Abs. 1 S. 1 SächsPresseG nicht ersichtlich, da Sie sich gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus nicht in ausreichender Weise als Vertreter der Presse ausgewiesen haben und außerdem auch nicht hinreichend glaubhaft gemacht haben, dass Ihr Auskunftsverlangen der Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Presse dient. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], Anbei befindet sich der von Ihnen geforderte Nachweis zur Kenntnisnahme. Nachfolgend meine A…
An Sächsisches Staatsministerium für Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten des Portals www.sachsen.naklar.io [#237196]
Datum
9. Februar 2022 21:07
An
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
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Sehr [geschwärzt], Anbei befindet sich der von Ihnen geforderte Nachweis zur Kenntnisnahme. Nachfolgend meine Argumentation, weshalb hier öffentliches Interesse besteht: Der o. g. Plattformanbieter gründete sich im März 2020 bei "WirVsVirus" Hackathon - einem Projekt, in welchem sich Privatpersonen fanden und gemeinsam kleinere Webseiten und Plattformen schafften. (1) Laut eigenen Angaben auf der Homepage der Plattform fand die Partnerschaft zwischen Ihrer Behörde und dem Plattformbetreiber im Januar 2021 statt. Im März 2021 stand im Impressum der Homepage aber immer noch eine Privatperson, [geschwärzt], jetziger Geschäftsführer der naklar.io GmbH & Co. KG. (Quelle: [geschwärzt]). Die naklar.io GmbH & Co. KG existiert seit dem 15.01.2021. Daher frage ich mich hier, ob Ihre Behörde einen Vertrag mit einer Privatperson oder einem Unternehmen geschlossen hat. (2) Für auf der Plattform registrierte Schüler gab es Erinnerungen, noch vorhandene "Codes" der 5.000 von Ihrem Ministerium bezahlten Gutscheinen zu nutzen. Beispielhaft gab es Erinnerungsemails am 14.04.2021, 19.05.2021 und 01.06.2021. All diese Erinnerungen gingen an die Sammelmailgruppe "[geschwärzt]". Hierzu frage ich mich 2a) Beinhaltet diese Gruppe nur Schüler aus Sachsen oder sind hier deutschlandweite Schüler vertreten? Der Gruppenname lässt zumindest nicht auf eine Raumbegrenzung schließen. 2b) Wie kann es sein, dass am 01.06.2021 noch Gutscheine zur Verfügung stehen, obwohl das Projekt knapp 5 Monate eher gestartet wurde? Wie viele Gutscheine blieben am Ende übrig und wurden diese pauschal von Ihrer Behörde gezahlt? (3) Was genau wurde mit diesen 5000 Gutscheinen finanziert? Beispielhaft ist auf https://naklar.io/about unter Ihrer Behörde die Rede von "[...] naklar.io ausgewählte und geprüfte Tutor:innen stehen bis zu 5000 Schüler:innen per Knopfdruck zur Verfügung." 3a) Inwieweit wurde eine extra Prüfung der Tutorinnen und Tutoren von Ihnen finanziert? 3b) Wie ist die Verfügbarkeit von Tutorinnen und Tutoren vertraglich definiert? Bitte sehen Sie diese drei Punkte als Argumentation, warum hier starkes öffentliches Interesse besteht. Daher hier nochmals meine Anfrage: Bitte übersenden Sie mir den zwischen Ihrer Behörde und der o. g. Betreiberfirma geschlossenen Vertrag. Dieses Schreiben erhalten Sie bzgl. der Komplexität parallel via Telefax. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] - [geschwärzt] Anfragenr: 237196 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Fax versandt
An Sächsisches Staatsministerium für Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Fax versandt
Datum
9. Februar 2022
An
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Status
<< Anfragesteller:in >>
AW: Fax versandt [#237196] Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten des Portals www.sachsen.…
An Sächsisches Staatsministerium für Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fax versandt [#237196]
Datum
26. Februar 2022 12:18
An
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten des Portals www.sachsen.naklar.io“ vom 10.01.2022 (#237196) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
AW: Fax versandt [#237196] Sehr Antragsteller/in ich hatte bereits klargestellt, dass und warum die Ihrerseits an…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Betreff
AW: Fax versandt [#237196]
Datum
28. Februar 2022 15:21
Status
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Sehr Antragsteller/in ich hatte bereits klargestellt, dass und warum die Ihrerseits angeführten gesetzlichen Vorschriften nicht einschlägig sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Fax versandt [#237196] Sehr << Anrede >> scheinbar haben Sie mein letztes Schreiben nicht erhalte…
An Sächsisches Staatsministerium für Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fax versandt [#237196]
Datum
28. Februar 2022 15:28
An
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> scheinbar haben Sie mein letztes Schreiben nicht erhalten, daher nachfolgend nochmal der Inhalt: Anbei befindet sich der von Ihnen geforderte Nachweis zur Kenntnisnahme. Nachfolgend meine Argumentation, weshalb hier öffentliches Interesse besteht: Der o. g. Plattformanbieter gründete sich im März 2020 bei "WirVsVirus" Hackathon - einem Projekt, in welchem sich Privatpersonen fanden und gemeinsam kleinere Webseiten und Plattformen schafften. (1) Laut eigenen Angaben auf der Homepage der Plattform fand die Partnerschaft zwischen Ihrer Behörde und dem Plattformbetreiber im Januar 2021 statt. Im März 2021 stand im Impressum der Homepage aber immer noch eine Privatperson, Herr Sebastian Scott, jetziger Geschäftsführer der naklar.io GmbH & Co. KG. (Quelle: https://web.archive.org/web/2021030112). Die naklar.io GmbH & Co. KG existiert seit dem 15.01.2021. Daher frage ich mich hier, ob Ihre Behörde einen Vertrag mit einer Privatperson oder einem Unternehmen geschlossen hat. (2) Für auf der Plattform registrierte Schüler gab es Erinnerungen, noch vorhandene "Codes" der 5.000 von Ihrem Ministerium bezahlten Gutscheinen zu nutzen. Beispielhaft gab es Erinnerungsemails am 14.04.2021, 19.05.2021 und 01.06.2021. All diese Erinnerungen gingen an die Sammelmailgruppe "<<E-Mail-Adresse>>". Hierzu frage ich mich 2a) Beinhaltet diese Gruppe nur Schüler aus Sachsen oder sind hier deutschlandweite Schüler vertreten? Der Gruppenname lässt zumindest nicht auf eine Raumbegrenzung schließen. 2b) Wie kann es sein, dass am 01.06.2021 noch Gutscheine zur Verfügung stehen, obwohl das Projekt knapp 5 Monate eher gestartet wurde? Wie viele Gutscheine blieben am Ende übrig und wurden diese pauschal von Ihrer Behörde gezahlt? (3) Was genau wurde mit diesen 5000 Gutscheinen finanziert? Beispielhaft ist auf https://naklar.io/about unter Ihrer Behörde die Rede von "[..] naklar.io ausgewählte und geprüfte Tutor:innen stehen bis zu 5000 Schüler:innen per Knopfdruck zur Verfügung." 3a) Inwieweit wurde eine extra Prüfung der Tutorinnen und Tutoren von Ihnen finanziert? 3b) Wie ist die Verfügbarkeit von Tutorinnen und Tutoren vertraglich definiert? Bitte sehen Sie diese drei Punkte als Argumentation, warum hier starkes öffentliches Interesse besteht. Daher hier nochmals meine Anfrage: Bitte übersenden Sie mir den zwischen Ihrer Behörde und der o. g. Betreiberfirma geschlossenen Vertrag. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237196/
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
AW: Fax versandt [#237196] Sehr Antragsteller/in dieses Schreiben habe ich erhalten und es befindet sich in Bearb…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Betreff
AW: Fax versandt [#237196]
Datum
28. Februar 2022 15:42
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in dieses Schreiben habe ich erhalten und es befindet sich in Bearbeitung. Der Sachverhalt zu Ihren Fragen wird derzeit aufbereitet. Eine konkrete Frist zur Beantwortung kann ich nicht erkennen. Ich bitte Sie um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Sehr Antragsteller/in zunächst danken wir Ihnen für die Übersendung Ihres Presseausweises. Dem Begehren einer Übe…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Betreff
Kosten des Portals www.sachsen.naklar.io [#237196]
Datum
3. März 2022 14:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zunächst danken wir Ihnen für die Übersendung Ihres Presseausweises. Dem Begehren einer Übermittlung von Unterlagen zur Vertragsbeziehung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) und der naklar.io GmbH & Co. KG wird im Rahmen dieser Auskunft nach § 4 Abs. 1 S. 1 SächsPresseG nicht entsprochen. Die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Presse ist nach hiesiger Auffassung mit der nachfolgenden Beantwortung der Ihrerseits formulierten Fragen ausreichend gewährleistet. Darüber hinaus ist nicht erkennbar, wie der Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Presse mit einer weitergehenden Offenlegung der o. g. vertraglichen Unterlagen oder weitergehenden Beantwortung Ihrer Anfrage gedient wäre: Frage 1: Hat Ihre Behörde einen Vertrag mit einer Privatperson oder einem Unternehmen geschlossen? Antwort: Partner des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) im Vertragsverhältnis im Zusammenhang mit der Plattform "naklar.io" war keine Privatperson, sondern die naklar.io GmbH & Co. KG, zum damaligen Zeitpunkt im Gründungsstadium. Frage 2: Beinhaltet die Sammelmailgruppe <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> nur Schüler aus Sachsen oder sind hier deutschlandweite Schüler vertreten? Antwort: Zu einer solchen Sammelmailgruppe bestehen im SMK keine Erkenntnisse. Das SMK hat seine nachgeordnete Behörde, das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB), mit der Ausreichung der naklar.io-Zugänge an sächsische Schulen beauftragt. Auch das LaSuB kann zu einer solchen Sammelmailgruppe keine Aussage treffen. Das LaSuB hat bestätigt, dass die Codes ausschließlich für sächsische Schülerinnen und Schüler vorgesehen waren. Die Eingabe der Codes erfolgte unter sachsen.naklar.io. Fragen 3 und 4: Wieso standen am 01.06.2021 noch Gutscheine zur Verfügung, obwohl das Projekt fünf Monate eher gestartet wurde? Wie viele Gutscheine blieben am Ende übrig? Antwort: Die Ausreichung von naklar.io-Zugängen war an besonders unterstützungsbedürftige Schüler im Falle von Klassen- und Schulschließungen vorgesehen. Ab dem 07.01.2021 war es sächsischen Schulen möglich, ihren Bedarf anzumelden und Codes über das Schulportal zu beantragen. Hinsichtlich der Gültigkeit der Zugangsberechtigungen war eine Begrenzung bis zum 30.04.2021 vorgesehen. Von insgesamt 5.000 zur Verfügung gestellten Codes wurden 2.155 vergeben, d. h. 2.845 blieben übrig. Bei der Unterstützung der Schulen durch die Zugänge handelte es sich um eine Reservemaßnahme zur Absicherung des Bildungsauftrags in Zeiten pandemiebedingter Schulschließungen. Um Schulen die Möglichkeit zur Wahrnehmung des Angebots zu vergegenwärtigen, wurden durch das Landesamt für Schule und Bildung wiederholt auch Schulportalinformationen geschaltet und Webinare angeboten, die dennoch nicht zum Abruf aller Codes führten. Frage 5: Wurden die Gutscheine pauschal von Ihrer Behörde bezahlt? Antwort: Je zur Verfügung gestellter Unterrichtseinheit hat der Vertragspartner eine Vergütungspauschale erhalten. Frage 6: Was genau wurde mit diesen 5.000 Gutscheinen finanziert? Antwort: 5.000 Unterrichtseinheiten per Audio- oder Videochat bis zu einer Dauer von je 30 Minuten als digitales Lernangebot. Frage 7: Inwieweit wurde eine extra Prüfung der Tutorinnen und Tutoren von Ihnen finanziert? Antwort: Eine gesonderte Prüfung von Tutorinnen und Tutoren wurde nach hiesiger Kenntnis nicht finanziert. Es war vereinbart, dass Tutoren nur Studierende, Referendare, Lehrkräfte oder Personen mit einer vergleichbaren Qualifikation sein durften und dass Tutoren vor Beginn der Tätigkeit einen geeigneten Nachweis für ihre Qualifikation zu erbringen hatten. Frage 8: Wie ist die Verfügbarkeit von Tutorinnen und Tutoren vertraglich definiert? Die Verfügbarkeit von Tutorinnen und Tutoren als solche unterlag keiner Regelung, die Verfügbarkeit der Unterrichtseinheiten hingegen schon. Diese waren zu den üblichen Unterrichtszeiten verfügbar zu machen und waren spätestens 24 Stunden nach ihrer angemeldeten Inanspruchnahme bereitzustellen und dem Nutzer zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort meinerseits auf Ihre E-Mail vom 03. …
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten des Portals www.sachsen.naklar.io [#237196]
Datum
16. März 2022 14:54
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort meinerseits auf Ihre E-Mail vom 03. März 2022. Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner gestellten Fragen. Weiterhin bitte ich jedoch um den geschlossenen Vertrag, speziell inkl. der von Ihrer Behörde gezahlten Kosten. Daher halte ich weiterhin an meiner o. g. Anfrage fest. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237196/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte informieren Sie mich zum aktuellen Stand meiner Anfrage #237196. Mit freundl…
An Sächsisches Staatsministerium für Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten des Portals www.sachsen.naklar.io [#237196]
Datum
1. April 2022 12:48
An
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte informieren Sie mich zum aktuellen Stand meiner Anfrage #237196. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237196/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Sehr Antragsteller/in mit unserer Antwort vom 9. Februar 2022 sind Ihre Fragen beantwortet. Den Vertrag können wi…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Betreff
AW: Kosten des Portals www.sachsen.naklar.io [#237196]
Datum
1. April 2022 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in mit unserer Antwort vom 9. Februar 2022 sind Ihre Fragen beantwortet. Den Vertrag können wir Ihnen jedoch nicht zusenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> beiliegende kleine Anfrage vorab für Ihre Unterlagen. Ich bitte über die Antwort i…
An Sächsisches Staatsministerium für Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten des Portals www.sachsen.naklar.io [#237196]
Datum
9. Mai 2022 20:03
An
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> beiliegende kleine Anfrage vorab für Ihre Unterlagen. Ich bitte über die Antwort in Kenntnis gesetzt zu werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 7-drs-9847-0-1-1.pdf Anfragenr: 237196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237196/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Kosten und Nutzung des Portals www.sachsen.naklar.io - Drs.-Nr.: 7/9847
Von
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Via
Briefpost
Betreff
Kosten und Nutzung des Portals www.sachsen.naklar.io - Drs.-Nr.: 7/9847
Datum
7. Juni 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Kosten und Nutzung des Portals www.sachsen.naklar.io - Drs.-Nr.: 7/9847 [#237196] Sehr << Anrede >>…
An Sächsisches Staatsministerium für Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten und Nutzung des Portals www.sachsen.naklar.io - Drs.-Nr.: 7/9847 [#237196]
Datum
1. Januar 2023 18:00
An
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> unter Angesicht des SächsTranspG stelle ich meinen o. g. Antrag erneut. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 237196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237196/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Automatische Antwort: Kosten und Nutzung des Portals www.sachsen.naklar.io - Drs.-Nr.: 7/9847 [#237196] Sehr geeh…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Betreff
Automatische Antwort: Kosten und Nutzung des Portals www.sachsen.naklar.io - Drs.-Nr.: 7/9847 [#237196]
Datum
1. Januar 2023 18:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, bis 1. Januar 2023 bin ich nicht im Haus. E-Mails werden nicht weitergeleitet. Meine Vertretung übernimmt [geschwärzt], Tel.: [geschwärzt] Telefonisch erreichen Sie das Geschäftszimmer der Abt. 3, [geschwärzt], unter [geschwärzt] Zu Beginn des Jahres 2023 erreichen Sie mich wieder persönlich. Mit besten Wünschen für ein gutes 2023! [geschwärzt]
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
AW: Kosten und Nutzung des Portals www.sachsen.naklar.io - Drs.-Nr.: 7/9847 [#237196] Sehr << Antragsteller:…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Betreff
AW: Kosten und Nutzung des Portals www.sachsen.naklar.io - Drs.-Nr.: 7/9847 [#237196]
Datum
2. Januar 2023 12:47
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre E-Mail. Ich bitte allerdings um Übermittlung konkreter Fragen, deren Beantwortung Sie wünschen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Kosten und Nutzung des Portals www.sachsen.naklar.io - Drs.-Nr.: 7/9847 [#237196] Sehr << Anrede >>…
An Sächsisches Staatsministerium für Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten und Nutzung des Portals www.sachsen.naklar.io - Drs.-Nr.: 7/9847 [#237196]
Datum
2. Januar 2023 13:12
An
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> bitte übersenden Sie mir den zwischen Ihrem Haus und der Naklar.io GmbH & Co. KG (siehe https://naklar.io/partner) geschlossenen Vertrag. Dieser stammt meinen Informationen nach aus dem Jahr 2020. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 237196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237196/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sächsisches Staatsministerium für Kultus
AW: Kosten und Nutzung des Portals www.sachsen.naklar.io - Drs.-Nr.: 7/9847 [#237196] Sehr << Antragsteller…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Betreff
AW: Kosten und Nutzung des Portals www.sachsen.naklar.io - Drs.-Nr.: 7/9847 [#237196]
Datum
1. Februar 2023 12:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz (SächsTranspG) an das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) vom 2. Januar 2023, dessen Eingang wir hiermit bestätigen. Dieser Antrag bezüglich eines Vertrags zwischen dem SMK und der naklar.io GmbH & Co. KG i. G aus dem Jahr 2020 betrifft nach hiesiger Ansicht schutzwürdige Belange Dritter, nämlich der Vertragspartnerin des SMK. In diesem Fall soll der Antrag auf Informationszugang begründet und ein berechtigtes Interesse an der Information geltend gemacht werden gemäß § 10 Abs. 3 S. 1 SächsTranspG. In der Begründung sollen die besonderen Umstände des Einzelfalls dargelegt werden, auf die sich das berechtigte Interesse der Antragstellerin oder des Antragstellers stützt (vgl. § 10 Abs. 3 S. 2 SächsTranspG). Wir weisen darauf hin, dass der beantragte Informationszugang gemäß § 10 Abs. 3 S. 3 SächsTranspG abgelehnt werden soll, soweit ein berechtigtes Interesse nicht dargelegt wird oder sich aus den dargelegten Umständen nicht ergibt, dass dieses die schutzwürdigen Belange Dritter überwiegt. Hiermit wird Ihnen Gelegenheit zur nachträglichen Begründung Ihres Antrags bis zum Montag, dem 13. Februar 2023, gegeben. Zudem teilen wir Ihnen mit, dass auch der naklar.io GmbH & Co. KG, deren schutzwürdige Belange von Ihrem Antrag auf Informationszugang beeinträchtigt werden, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist (vgl. § 6 Abs. 2 S. 1 Sächs-TranspG). Im Anschluss an den Ablauf dieser Frist wird unter Einbeziehung einer etwaigen Stellungnahme Ihrerseits über das weitere Vorgehen entschieden. Überwiegt das von Ihnen dargelegte Transparenzinteresse die schutzwürdigen Belange des betroffenen Dritten, richtet sich das weitere Verfahren nach § 6 Abs. 2 S. 2 SächsTranspG. Das heißt, die beantragte Information wird Ihnen erst zugänglich gemacht, wenn eine der folgenden zwei Voraussetzungen vorliegt: 1. Dritte, deren schutzwürdige Belange durch den Informationszugang beeinträchtigt werden können, haben zugestimmt (vgl. § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SächsTranspG) oder 2. ein schriftlicher Bescheid der transparenzpflichtigen Stelle über die Zulässigkeit des Informationszugangs ist den Dritten gegenüber a) bestandskräftig oder b) sofort vollziehbar und seit der Bekanntgabe des Bescheids an die Dritten sind zwei Wochen verstrichen, ohne dass ein Rechtsbehelf eingelegt worden ist (vgl. § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 SächsTranspG). Wegen der Ihnen gewährten Möglichkeit zur nachträglichen Antragsbegründung, der erforderlichen Drittbeteiligung und des sich anschließenden Abwägungsprozesses wird die Frist zur Entscheidung über die beantragte Informationserteilung zunächst bis zum 24. Februar 2023 verlängert. Dies ist bei einer komplexen Antragsprüfung wie der vorliegenden gem. § 12 Abs. 2 S. 1 SächsTranspG möglich. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Sollte diese Nachricht veröffentlicht werden, bitten wir Sie darum, personenbezogene Daten unkenntlich zu machen. Mit freundlichen Grüßen