Kosten des Relaunchs/ Neugestaltung des Internetauftrittes der Stadt Goch

Kostenaufstellung des letzten Relaunchs (Neugestaltung) und Aufstellung der laufenden Kosten des Betriebs des Internetauftritts der Stadt Goch. Bitte schlüsseln Sie die Kosten nach Konzeption/Realisation/laufenden Kosten auf.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2014
  • Frist
    30. Dezember 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Goch Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten des Relaunchs/ Neugestaltung des Internetauftrittes der Stadt Goch [#8059]
Datum
23. November 2014 10:42
An
Kommunalverwaltung Goch
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kostenaufstellung des letzten Relaunchs (Neugestaltung) und Aufstellung der laufenden Kosten des Betriebs des Internetauftritts der Stadt Goch. Bitte schlüsseln Sie die Kosten nach Konzeption/Realisation/laufenden Kosten auf.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Martin van Elten <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Goch
Sehr geehrter Herr van Elten, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Erhalt ich hiermit bestätige. Gerne stelle ich…
Von
Kommunalverwaltung Goch
Betreff
Ihre Anfrage: Kosten des Relaunchs/ Neugestaltung des Internetauftrittes der Stadt Goch [#8059]
Datum
26. November 2014 10:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr van Elten, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Erhalt ich hiermit bestätige. Gerne stelle ich Ihnen die gewünschten Informationen per Email zur Verfügung, bitte jedoch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Goch
Sehr geehrter Her van Elten, bezugnehmend auf Ihre Anfrage "Kosten des Relaunchs/ Neugestaltung des Interne…
Von
Kommunalverwaltung Goch
Betreff
Ihre Anfrage: "Kosten des Relaunchs/ Neugestaltung des Internetauftrittes der Stadt Goch [#8059]"
Datum
18. Dezember 2014 13:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Her van Elten, bezugnehmend auf Ihre Anfrage "Kosten des Relaunchs/ Neugestaltung des Internetauftrittes der Stadt Goch [#8059]" teile ich Ihnen wunschgemäß folgendes mit: Die letzte Neugestaltung des Internetauftrittes der Stadt Goch, www.goch.de, hat 4745,50 EUR gekostet. Diese Summe beinhaltet die technische Realisation der Neugestaltung. Die Konzeption ist in unserem Hause entstanden, sie hat keine externen Kosten verursacht. Als laufende Kosten für den Betrieb des Internetauftrittes entstehen der Stadt Goch 60,00 EUR / Jahr für das Hosting der Seiten. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Bemühungen. Mittlerweile liegt mir au…
An Kommunalverwaltung Goch Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage: "Kosten des Relaunchs/ Neugestaltung des Internetauftrittes der Stadt Goch [#8059]" [#8059]
Datum
10. Januar 2015 20:58
An
Kommunalverwaltung Goch
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Bemühungen. Mittlerweile liegt mir auch die Antwort der Stadtverwaltung Kleve zu meinem wortgleichen Antrag vor. Die Stadtverwaltung Kleve beziffert die die laufenden Kosten für die Webseite auf 19.500,00 € jährlich. Dies seien die "laufenden Kosten für die Bereitstellung des Redaktionssystems durch das KRZN incl. Hosting". Die Stadt Goch ist ebenfalls Mitglied des Zweckverbands KRZN, deshalb meine Nachfrage: Wie hoch sind die laufenden Kosten, die der Stadt Goch für die Bereitstellung des Redaktionssystems durch die KRZN anfallen? ... Mit freundlichen Grüßen Martin van Elten Anfragenr: 8059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin van Elten << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Goch
Hallo Herr van Elten, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Es ist so, dass das KRZN für den Bereich CMS (Redaktionssy…
Von
Kommunalverwaltung Goch
Betreff
Antwort: AW: Ihre Anfrage: "Kosten des Relaunchs/ Neugestaltung des Internetauftrittes der Stadt Goch [#8059]" [#8059]
Datum
12. Januar 2015 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Herr van Elten, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Es ist so, dass das KRZN für den Bereich CMS (Redaktionssystem) keine gesonderten Kosten in Rechnung stellt. Sie sind in das Produkt-Paket "Bürokommunikation" integriert, ohne explizit aufgeschlüsselt zu sein. Die Kosten für dieses Paket (für jede Stadt und Gemeinde in Relation zur Einwohnerzahl im gleich) wären auch gleich hoch, wenn wir das CMS des Rechenzentrums nicht nutzen würden. Insofern entstehen uns hierdurch keine Kosten, die man eindeutig diesem Bereich zuordnen kann. Das ist jetzt wahrscheinlich verwirrend. Ich würde gerne versuchen wollen, Ihnen dies in einem persönlichen Gespräch zu erklären. Wenn Sie mögen, rufen Sie mich gerne an oder teilen mir Ihre Telefonnummer mit. Dann könnte ich Ihnen den Sachverhalt gerne telefonisch erklären oder wir stimmen einen Termin für ein Treffen ab. Mit freundlichen Grüßen