Kosten des Rundfunkbeitrags für das Land Bremen

Anfrage an: Rechnungshof Bremen

Welche Kosten wendet das Land Bremen jährlich seit 1.1.2013 für den "Rundfunkbeitrag" auf, wieviel wendete es jährlich bis 31.12.2012 auf ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Dezember 2014
  • Frist
    13. Januar 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zu Weihnachten wünsche ich mir Folgendes:…
An Rechnungshof Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten des Rundfunkbeitrags für das Land Bremen [#8144]
Datum
10. Dezember 2014 18:37
An
Rechnungshof Bremen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zu Weihnachten wünsche ich mir Folgendes:
Welche Kosten wendet das Land Bremen jährlich seit 1.1.2013 für den "Rundfunkbeitrag" auf, wieviel wendete es jährlich bis 31.12.2012 auf ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rechnungshof Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage "Kosten des Rundfunkbeitrags für …
Von
Rechnungshof Bremen
Betreff
WG: Kosten des Rundfunkbeitrags für das Land Bremen [#8144] - Eingangsbestätigung
Datum
12. Dezember 2014 12:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage "Kosten des Rundfunkbeitrags für das Land Bremen". Eine Antwort werde ich Ihnen in den nächsten Tagen per E-Mail übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Rechnungshof Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Frage "Welche Kosten das Land Bremen jährlich seit dem 1.1.2013 für den Ru…
Von
Rechnungshof Bremen
Betreff
AW: Kosten des Rundfunkbeitrags für das Land Bremen [#8144]
Datum
16. Dezember 2014 09:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Frage "Welche Kosten das Land Bremen jährlich seit dem 1.1.2013 für den Rundfunkbeitrag aufwendet und wieviel es jährlich bis zum 32.12.2012 aufwendete" kann ich lediglich für die aufgewendeten Kosten des Rechnungshofs Bremen beantworten. Der Rechnungshof hat bis zum Jahr 2013 jährlich rd. 70 € an Rundfunkgebühren entrichtet. Ab 1.1.2013 beträgt der Beitrag jährlich 430 €. Ihre Anfrage bezüglich der Gesamtaufwendungen für das Land Bremen habe ich an die Senatorin für Finanzen, Richtweg 1, 28195 Bremen (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Rechnungshof Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in unser Sachkonto 69111000 (Rundfunkgebühren) weist für Land und Stadtgemeinde Bremen f…
Von
Rechnungshof Bremen
Betreff
WG: Kosten des Rundfunkbeitrags für das Land Bremen [#8144]
Datum
17. Dezember 2014 15:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in unser Sachkonto 69111000 (Rundfunkgebühren) weist für Land und Stadtgemeinde Bremen folgende Beträge aus: 2011 79.040,06 € 2012 75.758,61 € 2013 81.675,26 €. Sollten Sie noch weitere Rückfragen haben, können Sie Sich gerne am mich wenden. Mit freundlichen Grüßen