Kosten des Trierer WLANs

Anfrage an: SWT trilan GmbH

Wie viel hat das kostenlose WLAN, das im Stadtrat beschlossen wurde, die Stadtwerke bisher gekostet und wie viel hat es eingebracht (Werbung usw.)? Bitte, soweit das möglich ist, eine detaillierte Aufstellung.
Außerdem, sofern dazu Informationen vorliegen, Nutzungsstatistiken.

Welche Unternehmen sind, neben den Stadtwerken, noch an dem Projekt beteiligt?

Für diese Anfrage berufe ich mich auf das Informationsfreiheitsgesetz (Siehe unten).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. November 2016
  • Frist
    9. Dezember 2016
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David Weber
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel hat d…
An SWT trilan GmbH Details
Von
David Weber
Betreff
Kosten des Trierer WLANs [#18981]
Datum
7. November 2016 13:09
An
SWT trilan GmbH
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel hat das kostenlose WLAN, das im Stadtrat beschlossen wurde, die Stadtwerke bisher gekostet und wie viel hat es eingebracht (Werbung usw.)? Bitte, soweit das möglich ist, eine detaillierte Aufstellung. Außerdem, sofern dazu Informationen vorliegen, Nutzungsstatistiken. Welche Unternehmen sind, neben den Stadtwerken, noch an dem Projekt beteiligt? Für diese Anfrage berufe ich mich auf das Informationsfreiheitsgesetz (Siehe unten).
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Weber <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen David Weber

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SWT trilan GmbH
Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Weber, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihre Anf…
Von
SWT trilan GmbH
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
7. Dezember 2016 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Weber, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihre Anfrage nicht beantworten können. Als privatrechtliche GmbH unterliegen wir nicht den von Ihnen aufgeführten Regularien für Behörden. Mit freundlichen Grüßen