Kosten des Umzugs von Bonn nach Berlin

Anfrage an: Bundesrechnungshof

1) Gesamtkosten bis heute vom Umzug der Ministerien etc. von Bonn nach Köln

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. April 2015
  • Frist
    27. Mai 2015
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Simon Küster
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Gesamtkosten …
An Bundesrechnungshof Details
Von
Simon Küster
Betreff
Kosten des Umzugs von Bonn nach Berlin [#9534]
Datum
24. April 2015 21:47
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Gesamtkosten bis heute vom Umzug der Ministerien etc. von Bonn nach Köln
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Simon Küster <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Simon Küster
Bundesrechnungshof
Sehr geehrter Herr Küster, ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende E-Mail vom 24. April 2015 über www.fragdenstaat…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage: Kosten des Umzugs von Bonn nach Berlin [#9534]
Datum
6. Mai 2015 17:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Küster, ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende E-Mail vom 24. April 2015 über www.fragdenstaat.de, in der Sie den Bundesrechnungshof unter Berufung auf das IFG um nachfolgende Informationen bitten: "Gesamtkosten bis heute vom Umzug der Ministerien etc. von Bonn nach Köln" Zu Ihrer Fragen kann ich leider keine Auskunft geben, weil dem Bundesrechnungshof die angefragten Informationen nicht vorliegen. Ich empfehle Ihnen sich an die Bundesregierung oder an das federführend zuständige Bundesministerium der Finanzen zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
Simon Küster
Sehr geehrte Damen und Herren, In der Anfrage hat sich ein Fehler eingebaut, es geht natürlich um den Umzug von…
An Bundesrechnungshof Details
Von
Simon Küster
Betreff
AW: Ihre Anfrage: Kosten des Umzugs von Bonn nach Berlin [#9534]
Datum
6. Mai 2015 17:20
An
Bundesrechnungshof
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, In der Anfrage hat sich ein Fehler eingebaut, es geht natürlich um den Umzug von Bonn nach Berlin. Mit freundlichen Grüßen Simon Küster Anfragenr: 9534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Simon Küster

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Bundesrechnungshof
Sehr geehrter Herr Küster, mit Ihrer weiteren E-Mail vom 6. Mai 2015 über www.fragdenstaat.de teilen Sie mit, das…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre weitere Anfrage vom 06.05.2015: Kosten des Umzugs von Bonn nach Berlin [#9534]
Datum
8. Mai 2015 15:28
Status
Sehr geehrter Herr Küster, mit Ihrer weiteren E-Mail vom 6. Mai 2015 über www.fragdenstaat.de teilen Sie mit, dass Ihre Anfrage vom 24. April 2015 fehlerhaft war und sich Ihre Frage auf den Umzug von Bonn nach Berlin beziehe. Auch zu Ihrer weiteren Frage kann ich leider keine Auskunft geben, weil dem Bundesrechnungshof die angefragten Informationen nicht vorliegen. Darüber hinaus weise ich auf meine E-Mail vom 6. Mai 2015 hin. Mit freundlichen Grüßen