Kosten die dem Landkreis Emmendingen im Zusammenhang mit der BND-Außenstelle Rheinhausen (frühere (Tarn-)Bezeichnung: Ionosphäreninstitut) entstanden sind.)

Auf der Gemarkung Rheinhausen betreibt der Bundesnachrichtendienst eine spezialisierte Außenstelle, die Signale aus internationalen Telekommunikationsnetzen verarbeitet (frühere (Tarn-)Bezeichnung: Ionosphäreninstitut). Hierzu meine Fragen:

1. Sind dem Landkreis Emmendingen, durch diese Liegenschaft in den letzten fünf Jahren Ausgaben (beispielsweise für die Räumung der Zufahrtswege, Straßenbauarbeiten, Mäharbeiten etc.) entstanden?
2. Falls ja: Wofür genau, und in welcher Höhe?
3. Wurden diese Ausgaben dem BND weiterberechnet? Falls ja: in welcher Höhe?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf der Gemark…
An Landratsamt Emmendingen Details
Von
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Betreff
Kosten die dem Landkreis Emmendingen im Zusammenhang mit der BND-Außenstelle Rheinhausen (frühere (Tarn-)Bezeichnung: Ionosphäreninstitut) entstanden sind.) [#258476]
Datum
5. September 2022 16:34
An
Landratsamt Emmendingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der Gemarkung Rheinhausen betreibt der Bundesnachrichtendienst eine spezialisierte Außenstelle, die Signale aus internationalen Telekommunikationsnetzen verarbeitet (frühere (Tarn-)Bezeichnung: Ionosphäreninstitut). Hierzu meine Fragen: 1. Sind dem Landkreis Emmendingen, durch diese Liegenschaft in den letzten fünf Jahren Ausgaben (beispielsweise für die Räumung der Zufahrtswege, Straßenbauarbeiten, Mäharbeiten etc.) entstanden? 2. Falls ja: Wofür genau, und in welcher Höhe? 3. Wurden diese Ausgaben dem BND weiterberechnet? Falls ja: in welcher Höhe?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/258476/upload/4d585c8e5060842967f8e1b80d0657a1064917e4/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Emmendingen
Ihre Anfrage zu Kosten, die dem Landkreis Emmendingen im Zusammenhang mit der BND-Außenstelle Rheinhausen (frühere…
Von
Landratsamt Emmendingen
Betreff
Ihre Anfrage zu Kosten, die dem Landkreis Emmendingen im Zusammenhang mit der BND-Außenstelle Rheinhausen (frühere (Tarn-)Bezeichnung: Ionosphäreninstitut) entstanden sind vom 05.09.2022
Datum
7. Oktober 2022 12:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie anhängendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage zu Kosten, die dem Landkreis Emmendingen im Zusammenhang mit der BND-Außenstelle Rheinhausen (frü…
An Landratsamt Emmendingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zu Kosten, die dem Landkreis Emmendingen im Zusammenhang mit der BND-Außenstelle Rheinhausen (frühere (Tarn-)Bezeichnung: Ionosphäreninstitut) entstanden sind vom 05.09.2022 [#258476]
Datum
7. Oktober 2022 13:39
An
Landratsamt Emmendingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte erläutern Sie inwiefern entstandene Kosten für beispielsweise die Räumung der Zufahrtswege, Straßenbauarbeiten, Mäharbeiten etc. nachteilige Auswirkungen auf die innere oder äußere Sicherheit haben sollen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258476/

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Landratsamt Emmendingen
AW: Ihre Anfrage zu Kosten, die dem Landkreis Emmendingen im Zusammenhang mit der BND-Außenstelle Rheinhausen (frü…
Von
Landratsamt Emmendingen
Betreff
AW: Ihre Anfrage zu Kosten, die dem Landkreis Emmendingen im Zusammenhang mit der BND-Außenstelle Rheinhausen (frühere (Tarn-)Bezeichnung: Ionosphäreninstitut) entstanden sind vom 05.09.2022 [#258476]
Datum
11. Oktober 2022 08:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Erteilung der von Ihnen begehrten Auskunft – auch soweit sie sich auf Kosten für z.B. die Räumung von Zufahrtswegen, Straßenbauarbeiten oder Mäharbeiten bezieht -, könnte Rückschlüsse auf Art und Umfang der Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes und seiner Standorte zulassen und kann deshalb mittelbar – ggf. auch im Zusammenspiel mit anderen Informationen, die nicht explizit erfragt werden, aber aus anderen Quellen beschafft werden - nachteilige Auswirkungen auf die Belange der äußeren oder öffentlichen Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland haben. Informationen über Geheimdienste des Bundes, auch wenn diese auf den ersten Blick eher belanglos erscheinen, sind stets relevant für die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik. Deren Weitergabe kann sich nachteilig auf die öffentliche Sicherheit auswirken. Mit freundlichen Grüßen