Kosten diverser Projekte

Wie auch aus öffentlichen Interviews von Entscheidungsträgern zu vernehmen ist, führt die Deutsche Rentenversicherung Bund diverse Projekte unter Beteiligung von Unternehmensberatungen durch.

Welche Projekte sind dies?
Wie hoch waren die Ausgaben pro Projekt in den Jahren 2019 und 2020?
Welcher Teil der Ausgaben entfiel auf Beratungsleistungen von Unternehmensberatungen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie auch aus öffentlichen …
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten diverser Projekte [#214063]
Datum
2. März 2021 10:26
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie auch aus öffentlichen Interviews von Entscheidungsträgern zu vernehmen ist, führt die Deutsche Rentenversicherung Bund diverse Projekte unter Beteiligung von Unternehmensberatungen durch. Welche Projekte sind dies? Wie hoch waren die Ausgaben pro Projekt in den Jahren 2019 und 2020? Welcher Teil der Ausgaben entfiel auf Beratungsleistungen von Unternehmensberatungen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214063/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-7/2021 (Bitte stets angeben) Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang nac…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Kosten diverser Projekte [#214063]
Datum
2. März 2021 12:12
Status
Warte auf Antwort
Unser Az. 3070-333-007-7/2021 (Bitte stets angeben) Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) vom 02.03.2021 wurde zur Erledigung dem Referat für Datenschutz der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir bestätigen Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Antrages und sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden müssen, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. (See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf) Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren entstehen könnten. Sollte sich dabei eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie in diesem Fall auch die Möglichkeit, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-7/2021 (Bitte stets angeben) Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf unsere Eingangsb…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Kosten diverser Projekte [#214063]
Datum
26. März 2021 14:24
Status
Warte auf Antwort
Unser Az. 3070-333-007-7/2021 (Bitte stets angeben) Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf unsere Eingangsbestätigung vom 02.30.2021 teilen wir Ihnen mit, dass unsere Ermittlungen trotz des Zeitablaufes bedauerlicherweise noch nicht abgeschlossen werden konnten. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass sich bei der Erledigung unserer vielfältigen und komplexen Aufgaben aufgrund der im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehenden außergewöhnlichen Umstände sowie daraus resultierenden Einschränkungen trotz unserer Bemühungen einer zeitnahen Bearbeitung Verzögerungen bedauerlicherweise nicht vermeiden lassen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Wir werden unsere Bemühungen intensivieren, um den Vorgang zeitnah zum Abschluss zu bringen und bitten Sie insoweit noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-7/2021 (Bitte stets angeben) Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf unsere Eingangsb…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Kosten diverser Projekte [#214063]
Datum
21. April 2021 09:57
Status
Unser Az. 3070-333-007-7/2021 (Bitte stets angeben) Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf unsere Eingangsbestätigung vom 02.03.2021 sowie unsere Zwischennachricht vom 26.03.2021 teilen wir Ihnen mit, dass unsere Ermittlungen nunmehr abgeschlossen werden konnten. Gleichwohl ist uns eine abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens noch nicht möglich, da wir zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens zu gewährleisten haben, dass die Identität der Beteiligten, hier also auch die Ihre in der Eigenschaft als Antragsteller und Bescheidempfänger, zweifelsfrei feststeht, weil es sich bei der Bescheidung eines IFG-Antrags um einen Verwaltungsakt handelt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ist ein Verwaltungsakt demjenigen bzw. derjenigen bekanntzugeben, für den oder die er bestimmt ist. Dies kann bei der Beantwortung Ihres Informationsersuchens unter Verwendung einer über das Portal FragDenStaat.de generierten E-Mail-Anschrift jedoch nicht sichergestellt werden. Wir bitten Sie daher, uns unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens Ihre zustellungsfähige Postanschrift mitzuteilen, damit wir Ihr Anliegen abschließend weiter bearbeiten und bescheiden können. Sollten wir bis zum 12.05.2021 keine Rückmeldung erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie nicht beabsichtigen, Ihren Antrag weiterzuverfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-7/2021 (Bitte stets angeben) Sehr Antragsteller/in mit unserer E-Mail vom 21.04.2021 hat…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Kosten diverser Projekte [#214063]
Datum
21. Mai 2021 09:48
Status
Unser Az. 3070-333-007-7/2021 (Bitte stets angeben) Sehr Antragsteller/in mit unserer E-Mail vom 21.04.2021 hatten wir Sie darauf hingewiesen, dass zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens die Identität der Beteiligten zweifelsfrei feststehen muss, weil es sich bei der Bescheidung eines IFG-Antrags um einen Verwaltungsakt handelt. Aus diesem Grund hatten wir Sie gebeten, uns bis spätestens 12.05.2021 unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens Ihre zustellungsfähige Postanschrift mitzuteilen. Da wir bis zum heutigen Tage keine weitere Nachricht bzw. Rückantwort auf unsere oben genannte Mitteilung vom 21.04.2021 erhalten haben, gehen wir davon aus, dass die Angelegenheit von Ihnen nicht weiter verfolgt wird. Aus diesem Grund sehen wir den Antrag auf Informationszugang nach dem IFG auch als erledigt an. Ansprüche können insofern nicht mehr daraus hergeleitet werden. Mit freundlichen Grüßen