Kosten durch Bundesministerien mit Dienstsitz in Bonn

Anfrage an: Bundesregierung

1. Welche Mehrkosten sind durch den doppelten Dienstsitz des Berlin-Bonn Gesetzes seit 1994 entstanden?
2. Welches Budget wurde für Dienstreisen angesetzt?
3. Wie viele Dienstreisen gab es im Jahr?
4. Welche Kosten entstanden für den Aktentransfer zwischen Bonn und Berlin?
5. Wie viel Kilogramm umfasste der Aktentransfer pro Jahr?

Ich bitte um eine chronologische Aufschlüsselung der Kosten nach Jahren, sofern dies möglich ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Dezember 2012
  • Frist
    22. Januar 2013
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Welche Mehrko…
An Bundesregierung Details
Von
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Betreff
Kosten durch Bundesministerien mit Dienstsitz in Bonn
Datum
21. Dezember 2012 03:48
An
Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche Mehrkosten sind durch den doppelten Dienstsitz des Berlin-Bonn Gesetzes seit 1994 entstanden? 2. Welches Budget wurde für Dienstreisen angesetzt? 3. Wie viele Dienstreisen gab es im Jahr? 4. Welche Kosten entstanden für den Aktentransfer zwischen Bonn und Berlin? 5. Wie viel Kilogramm umfasste der Aktentransfer pro Jahr? Ich bitte um eine chronologische Aufschlüsselung der Kosten nach Jahren, sofern dies möglich ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>
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Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, ich bestätige dankend den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage. Die …
Von
Bundesregierung
Betreff
WG: Kosten durch Bundesministerien mit Dienstsitz in Bonn - BPA-ID: [dCzxbJsYNwY=]
Datum
7. Januar 2013 11:22
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, ich bestätige dankend den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage. Die "amtlichen Informationen" (§ 1 Absatz 1 IFG), die Sie erbeten, liegen im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung nicht vor. Ich darf Sie bitten, sich zuständiger weise an das Bundesministerium des Innern, Alt Moabit 101 d, 105659 Berlin, zu wenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bernhard Vogt Vertretung der Abteilungsleitung 2; IFG-Beauftragter ____________________________________ Abteilung Medienmonitoring/IT Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Dorotheenstraße 84 10117 Berlin Telefon: 030-18-272-3202 Fax: 030-18-272-2517 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Internet: www.bundesregierung.de www.bundeskanzlerin.de __________________________

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Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, ich bestätige dankend den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage. Die …
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Bundesregierung
Betreff
WG: Kosten durch Bundesministerien mit Dienstsitz in Bonn - BPA-ID: [dCzxbJsYNwY=]
Datum
7. Januar 2013 11:22
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, ich bestätige dankend den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage. Die "amtlichen Informationen" (§ 1 Absatz 1 IFG), die Sie erbeten, liegen im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung nicht vor. Ich darf Sie bitten, sich zuständiger weise an das Bundesministerium des Innern, Alt Moabit 101 d, 105659 Berlin, zu wenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bernhard Vogt Vertretung der Abteilungsleitung 2; IFG-Beauftragter ____________________________________ Abteilung Medienmonitoring/IT Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Dorotheenstraße 84 10117 Berlin Telefon: 030-18-272-3202 Fax: 030-18-272-2517 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Internet: www.bundesregierung.de www.bundeskanzlerin.de __________________________