Kosten durch Outlet für Bad Münstereifel

welche Kosten sind der Stadt Bad Münstereifel durch die Eröffnung des City Outlet Bad Münstereifel entstanden?

Hierbei bitte ich insbesondere - jedoch nicht abschließend - auf folgende Projekte/Komplexe einzugehen:
- Kosten für die Umgestaltung der Trierer Straße bzw. des Platzes vor dem Orchheimer Tor inklusive Planungskosten
- Kosten im Rahmen der Neu- bzw. Umgestaltung der Parkplätze
- Kosten für Neuausrichtung des Parkkonzeptes der Kernstadt
- Planungskosten insgesamt (z.B. Verkehrskonzept, Sicherheitskonzept, etc)
- evtl. Kosten für Rechtsberatung, Notare, etc.
- Personalkosten (z.B. für die sogenannte "Task Force")
- Kosten für die Herstellung des Sportplatzes als "Überlaufparkplatz"
- Kosten für Bekanntmachungen im Zusammenhang mit dem Outlet bzw. Kosten für Informationsveranstaltungen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2014
  • Frist
    30. Januar 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bad Münstereifel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten durch Outlet für Bad Münstereifel [#8245]
Datum
29. Dezember 2014 15:54
An
Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welche Kosten sind der Stadt Bad Münstereifel durch die Eröffnung des City Outlet Bad Münstereifel entstanden? Hierbei bitte ich insbesondere - jedoch nicht abschließend - auf folgende Projekte/Komplexe einzugehen: - Kosten für die Umgestaltung der Trierer Straße bzw. des Platzes vor dem Orchheimer Tor inklusive Planungskosten - Kosten im Rahmen der Neu- bzw. Umgestaltung der Parkplätze - Kosten für Neuausrichtung des Parkkonzeptes der Kernstadt - Planungskosten insgesamt (z.B. Verkehrskonzept, Sicherheitskonzept, etc) - evtl. Kosten für Rechtsberatung, Notare, etc. - Personalkosten (z.B. für die sogenannte "Task Force") - Kosten für die Herstellung des Sportplatzes als "Überlaufparkplatz" - Kosten für Bekanntmachungen im Zusammenhang mit dem Outlet bzw. Kosten für Informationsveranstaltungen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Die Stadtverwaltung Bad Münstereifel ist vom 29. Dezember bis 2. Januar geschlossen.
Von
Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Betreff
Abwesenheitsnotiz: Kosten durch Outlet für Bad Münstereifel [#8245]
Datum
29. Dezember 2014 15:54
Status
Warte auf Antwort
Die Stadtverwaltung Bad Münstereifel ist vom 29. Dezember bis 2. Januar geschlossen.
Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom…
Von
Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Betreff
Kosten durch Outlet für Bad Münstereifel
Datum
7. Januar 2015 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 29.12.2014. Nach Prüfung Ihrer Anfrage werde ich mich kurzfristig bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne beantworte ich Ihre Fragen im Zusammenhang mit der Eröffnung des City-Outlet…
Von
Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Betreff
Kosten durch Outlet für Bad Münstereifel
Datum
21. Januar 2015 15:36
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne beantworte ich Ihre Fragen im Zusammenhang mit der Eröffnung des City-Outlet Bad Münstereifel. Der Stadt Bad Münstereifel sind im Rahmen der Eröffnung des City-Outlets Bad Münstereifel keine Kosten entstanden. Die Betreiber des City-Outlets haben alle im Zusammenhang mit dieser Maßnahme aufgetretenen Kosten selbst übernommen, so dass im Haushalt der Stadt Bad Münstereifel keine outletbedingten Aufwendungen verbucht sind. Die Stadt Bad Münstereifel hat lediglich zeitgleich ein unabhängig von der Eröffnung des City-Outlet Bad Münstereifel erforderliches Verkehrskonzept für den gesamten kernstädtischen Bereich erstellen lassen. Ursächlich für die Beauftragung dieses Verkehrskonzeptes waren originäre städtische Interessen, wie z. B. die Steuerung der Verkehre im Bereich der historischen Kernstadt oder die Schulwegsicherung. Natürlich wurden dabei auch die mit der Outlet-Eröffnung zusammenhängenden Probleme mit berücksichtigt. Die Kosten hierfür betrugen rd. 38.600 €. Zusammenhängend mit der Verkehrskonzeption wurde auch ein Parkleitsystem installiert, dessen Erwerb und laufender Betrieb für die Stadt kostenneutral gestaltet wurde. Aufwand, der mit der Herrichtung der Parkplätze im Goldenen Tal und der Ertüchtigung der Straßen Dr.-Greve-Straße und Im Goldenen Tal entstanden ist, ist aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit den Outlet-Investoren nicht von der Stadt finanziert worden. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurden im Bereich der Trierer Straße sowohl der westliche Gehweg im Rahmen der bereits oben erwähnten Schulwegsicherung (rd. 160.000 €) als auch der Teil der öffentlichen Verkehrsfläche, der die Anbindung der Orchheimer Straße an die Trierer Straße vermittelt, im Rahmen der von den Outlet-Investoren getragenen Umbaumaßnahme der Trierer Straße (pauschal 60.000 €) mit erledigt. Damit ergaben sich nicht nur Synergien wirtschaftlicher sondern insbesondere auch bauablauftechnischer Art. Der Platz vor der Römischen Glashütte einschließlich der öffentlichen Wegefläche In der Dreimühle wurde durch die Outlet-Investoren ohne finanzielle Beteiligung der Stadt erneuert. Die Stadt Bad Münstereifel hat für die Unterhaltung und teilweise Erweiterung des stadteigenen Parkplatzes Große Bleiche Kosten in Höhe von rd. 17.000 € aufgewendet. Die Kosten für das Herrichten des provisorischen städtischen Parkplatzes auf der Erweiterungsfläche haben die Investoren übernommen. Das Sicherheitskonzept für die Eröffnungsveranstaltung, das auch zu weiteren größeren Veranstaltungen genutzt werden kann, die Kosten für den Sicherheitsdienst, den Sanitätsdienst, die Brandsicherheitswache sowie die Absperrbeschilderung sind ohne finanzielle Beteiligung der Stadt erstellt worden. Die Bediensteten der Stadt Bad Münstereifel haben grundsätzlich nur solche Aufgaben erfüllt, die unabhängig vom Veranlasser aufgrund einschlägiger Rechtsvorschriften durch die Stadt wahrgenommen werden müssen. Insoweit ist kein abrechnungsfähiger Personalaufwand im Rahmen der Outlet-Eröffnung entstanden. Ebenfalls sind der Stadt keine Kosten für Rechtsberatung, Notare etc. entstanden, für die die Eröffnung des City-Outlet Bad Münstereifel ursächlich wäre und auch die Aufwendungen, die mit der Herrichtung des Sportplatzes als „Überlaufparkplatz“ entstanden sind, sind von den Outlet-Investoren getragen worden. Schließlich ist es nach der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen gesetzliche Aufgabe der Stadt, die Bürgerinnen und Bürger über alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt zu informieren. Hier macht auch das City-Outlet keine Ausnahme. Fazit: Es sind zwar notwendige städtische Maßnahmen zeitgleich mit baulichen Maßnahmen, die der Eröffnung des City-Outlet dienten, durchgeführt worden. Diese oben geschilderten Maßnahmen inkl. Planungskosten waren aber im Rahmen der allgemeinen städtischen Aufgabenerfüllung zu erledigen. Die Verknüpfung der Baumaßnahmen hat zu wirtschaftlichen und bauablauftechnischen Synergieeffekten geführt. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten durch Outlet für Bad Münstereifel&…
An Kommunalverwaltung Bad Münstereifel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten durch Outlet für Bad Münstereifel [#8245]
Datum
22. Februar 2015 01:05
An
Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten durch Outlet für Bad Münstereifel" vom 29.12.2014 (#8245) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8245 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die umfangreiche Beantwortung meiner Anfrage. Bitte betrachten Sie…
An Kommunalverwaltung Bad Münstereifel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Kosten durch Outlet für Bad Münstereifel [#8245]
Datum
22. Februar 2015 01:10
An
Kommunalverwaltung Bad Münstereifel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die umfangreiche Beantwortung meiner Anfrage. Bitte betrachten Sie die Nachfrage als gegenstandslos. Aufgrund eines Fehlers wurde mir Ihre Antwort erst nach meiner Rückfrage angezeigt. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8245 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>