Kosten Einführung Cell Broadcast als Warnmittel BBK

in einem Interview mit dem Deutschlandfunk am 19.07.2021 sprach Herr Armin Schuster u.a. über das Thema "Cell Broadcast" und einer Prüfung ob dies als Warnmittel zusätzlich eingeführt werden soll.
Im Verlauf des Interviews sagte er: Cell Broadcasting sei eine "extrem teure Technik" und es würde ein "Startvolumen von 30-40Mio Euro" benötigt.

Bitte übersenden Sie alle Dokumente welche Informationen zu Thema enthalten.

Quellen:
https://srv.deutschlandradio.de/dlf-audiothek-audio-teilen.3265.de.html?mdm:audio_id=942667#
https://twitter.com/DLF/status/1417014934609833984

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2021
  • Frist
    21. August 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: in einem Interview mit dem…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten Einführung Cell Broadcast als Warnmittel BBK [#225208]
Datum
19. Juli 2021 21:09
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in einem Interview mit dem Deutschlandfunk am 19.07.2021 sprach Herr Armin Schuster u.a. über das Thema "Cell Broadcast" und einer Prüfung ob dies als Warnmittel zusätzlich eingeführt werden soll. Im Verlauf des Interviews sagte er: Cell Broadcasting sei eine "extrem teure Technik" und es würde ein "Startvolumen von 30-40Mio Euro" benötigt. Bitte übersenden Sie alle Dokumente welche Informationen zu Thema enthalten. Quellen: https://srv.deutschlandradio.de/dlf-audiothek-audio-teilen.3265.de.html?mdm:audio_id=942667# https://twitter.com/DLF/status/1417014934609833984
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225208/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten Einführung Cell Broadcast als Warnmittel BBK“ vom 1…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten Einführung Cell Broadcast als Warnmittel BBK [#225208]
Datum
24. August 2021 10:43
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten Einführung Cell Broadcast als Warnmittel BBK“ vom 19.07.2021 (#225208) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 225208 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
IFG-Beauftr. – 10109 / 2021 # 027 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Erklärung von Herrn P…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Kosten Einführung Cell Broadcast als Warnmittel BBK [#225208]
Datum
25. August 2021 10:46
Status
Anfrage abgeschlossen
IFG-Beauftr. – 10109 / 2021 # 027 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Erklärung von Herrn Präsident Armin Schuster, gemäß welcher Cell Broadcasting eine "extrem teure Technik" sei und hierfür ein "Startvolumen von 30-40 Mio Euro" benötigt werden würde, gründet darauf, dass damit die geschätzten Gesamtkosten aller vier Mobilfunkbetreiber in DEU gemeint sind (Telekom, Vodafone, United Internet und Telefonica), die für die Ertüchtigung und Inbetriebnahme von Cell Broadcast in deren jeweiligen Mobilfunknetzen, inklusive der jeweiligen Betriebskosten pro Betreiber, im Rahmen der Einführung dieses (zusätlichen) Warnkanals anfallen könnten. Weiterführende Dokumente zu diesem Themenkomplex können wir Ihnen derzeit leider nicht zur Verfügung stellen, § 3 Ziff. 4 IFG. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen